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Ärzte, Spitäler und Hebammen

Im Laufe der Schwangerschaft wird sich die werdende Mutter entscheiden, wo sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entscheidet sich die Mutter für eine Geburt im Krankenhaus, so empfiehlt es sich, das in Frage kommende Krankenhaus vor der Anmeldung zu besichtigen. Auch gibt es meist Anmeldefristen zu beachten – das hängt jedoch vom jeweiligen Krankenhaus ab.

Nach der Geburt

Während der Schwangerschaft ist eine gute medizinische Betreuung besonders wichtig.

Die Wahl des richtigen Arztes bzw. der richtigen Ärztin fällt bei der Vielzahl an praktizierenden ÄrztInnen oft schwer. Bei der Wahl spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Nimmt sich der/die Ärztin ausreichend Zeit für seine PatientInnen?
  • Hat er/sie ein offenes Ohr für Fragen? Wie geht er/sie mit kritischen Fragen um?
  • Ist die Praxis ansprechend gestaltet?
  • Wie ist seine/ihre Einstellung zum Thema Geburt?

Ähnlich verhält es sich bei Hebammen – sie begleiten werdende Mütter vor, während und nach der Geburt und stellen ihr umfassendes Hebammenwissen zur Verfügung.

ÄrztInnen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Ärzten bzw. Ärztinnen mit Kassenvertrag, Wahlärzten und privaten Ärzten.

Vertrags- bzw. Kassenärzte sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen.

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit einer Krankenkassa. Demgemäß sind sie direkt zu bezahlen. Die Arztrechnung kann jedoch beim jeweiligen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Die Krankenkasse erstattet sodann 80 bis 100 Prozent der Kosten zurück, die gemäß der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären.

Selbiges gilt übrigens auch für Leistungen, die Vertrags- bzw. Kassenärzte nur mit speziellen Zusatzqualifikationen abrechnen dürfen.

Auch private Ärzte haben keinen Kassenvertrag. Ihre Leistungen werden direkt mit den Patienten verrechnet. Verfügt der Patient bzw. die Patientin über eine Zusatzversicherung, so kann die Arztrechnung dort vorgelegt werden.

Bei der Suche nach einem geeigneten Arzt bzw. Ärztin hilft das so genannte Ärzteverzeichnis.

Spitäler

Grundsätzlich unterscheidet man private und gemeinnützige Spitäler, die teils dem Bund, teils den Gemeinden bzw. den Krankenkassen gehören. Ein Teil der Spitäler wird privat betrieben.

Privatspitäler ohne Öffentlichkeitsrecht stehen PatientInnen offen, die entweder privat krankenversichert sind, eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder ihre Untersuchungen bzw. Therapien selbst bezahlen. Private Spitäler haben keine Kassenverträge.

Gemeinnützige Spitäler können öffentlich oder privat betrieben werden und verfügen über Krankenkassenverträge. Die Kosten für die medizinische Betreuung vor Ort werden demgemäß von der Krankenkasse übernommen. Gemeinnützige Spitäler lassen sich weiters in drei Sparten unterteilen:

  • In einem Standardkrankenhaus wird die Basisversorgung sichergestellt. Es verfügt mindestens über verschiedene bettenführende Abteilungen in den Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin.
  • Schwerpunktkrankenhäuser verfügen mindestens über bettenführende Abteilungen in den Fachrichtungen Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, HNO, Haut- und Geschlechtskrankheiten, innere Medizin, Kinderheilkunde und Neonatologie, Neurologie und Psychiatrie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Urologie.
  • Zentralkrankenhäuser bieten ein umfangreiches Portfolio – sie decken das gesamte Spektrum der medizinischen Versorgung gemäß dem Stand der medizinischen Wissenschaft ab.

Hebammen

Derzeit kommen in Österreich jährlich etwa 85.952 Kinder (Quelle: Statistik Austria, Lebendgeborene 2019) zur Welt – jedes dieser Neugeborenen wird von einer Hebamme willkommen geheißen.

Der Begriff Hebamme kommt aus dem Althochdeutschen und beschreibt eine „Ahnin bzw. Großmutter, die das Kind aufhebt“ – es ist die Berufsbezeichnung für Frauen, die werdende Mütter in der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett betreuen, d.h. in der ersten Zeit nach der Geburt, wo sich die Mutter von der Schwangerschaft und der Geburt erholt. Für diesen Zeitraum stellen Hebammen ihr Wissen und Können zur Verfügung.

Der Aufgabenbereich von Hebammen ist umfassend:

  • Sie betreuen, beraten und pflegen die Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen.
  • Sie stehen der werdenden Mutter bei der Geburt bei.
  • Sie helfen bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.

Während der Schwangerschaft übernimmt die Hebamme folgende Tätigkeiten:

  • Untersuchungen
  • Information und telefonische Beratung
  • Hausbesuche
  • Hebammenordination
  • Geburtsvorbereitung u.ä.

Weiters begleiten und betreuen Hebammen bei der Geburt im Krankenhaus oder zu Hause. Nach der Geburt umfasst die Hebammenarbeit folgende Aufgaben:

  • Untersuchungen
  • Hausbesuche
  • Beratung
  • Hilfe beim Stillen und Babypflege
  • Wochenbett- bzw. Rückbildungsgymnastik

Möchte die werdende Mutter von einer Hebamme begleitet werden, so ist es sinnvoll, schon früh Kontakt mit der Hebamme aufzunehmen. Das österreichische Hebammengremium hilft bei der Suche nach einer geeigneten Hebamme.

Hebammenhilfe

Jede Frau bzw. werdende Mutter kann Hilfe durch eine Hebamme in Anspruch nehmen. Die Hebammenhilfe ist eine Leistung der Krankenkassen. Vertragshebammen, also Hebammen, die einen Vertrag mit den Krankenkassen haben, verrechnen ihre Leistung direkt mit den Krankenkassen. Privathebammen werden direkt bezahlt, wobei die Krankenkassen 80 Prozent der tariflich vereinbarten Leistungen rückvergüten.

Folgende Leistungen sind in der Tarifordnung der Hebammen festgehalten:

  • Hausbesuche
  • Untersuchungen im Rahmen der Hebammenordination
  • Hausgeburt
  • Stillberatung
  • Wochenbettbetreuung

Geburtsvorbereitung, Geburt im Krankenhaus und Rückbildungsgymnastik sind nicht in der Tarifordnung enthalten. Weitere Informationen zu den geltenden Tarifen finden sich auf der Homepage des österreichischen Hebammengremiums.