Hallo
Ich hab da mal eine Frage an unsere Rechtsexperten hier im Forum
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Ich habe nun erfahren, dass wenn mir etwas zustößt und ich sterbe, dass dann die Fürsorge an das Jugendamt geht und nicht an meinen Partner, der auch der PAPA der Kleinen ist. Dann wird erst geprüft, wo sie bleiben kann, und dann wird sie erst, wenn der ganze schriftliche kram erledigt ist, zurück zum Papa gebracht. Das ist eben nicht in unserem Interesse und da wir noch nicht vorhaben zu heiraten, habe ich mich erkundigt.
Ich hab gehört, dass man das irgendwo schriftlich festhalten kann, dass in dem Fall, dass mir was passiert, die Kleine beim Papa bleibt, und falls uns beiden was passieren sollte, kann man auch angeben, wo sie bleiben soll.
So nun meine Frage:
WO kann ich das schriftlich festhalten, und an wen muss ich mich wenden?
Kommentare
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das wäre ja echt schlimm,wenn das Kind in so einem Fall,der an sich schon arg genug wäre, noch in fremde Umgebung kommen würde.
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Mach dir keine sorgen!!!
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hab soeben erfahren, dass man das beim jugendamt sowie beim gericht bekannt geben muss, undam besten setzt man auch noch ein testament auf und schreibt es da rein. und man sollte auch festhalten, wo sie hinkommt, wenn beide elternteile sterben sollten. sonst beginnt dann die schlacht der großeltern!!
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Also uns wurde gesagt dass sie wenn mir was zustösst beim papa bleibt und wenn uns beiden,dann bekommt sie meine mutter,da wir nicht verheiratet sind,aber beide das sorgerecht.keine ahnung ob das wieder eine bundesland geschichte ist?!
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Von wem hast du die Info?
Die Anerkennung der Vaterschaft heißt nichts anderes dass sie dafür unterschreiben dass sie zahlen müssen. (Mehr oder weniger)
Und meine Info ist auch dass man auf einem Gericht nen Antrag stellen kann, denn das Sorgerecht würde an das Jugendamt über gehen, wenn nicht verheiratet.
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WAHNSINN!!!
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Es gibt auch väter die sich nichts um ihr kind sch******!
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Ist es ned schlimm, dass es ned selbstverständlich ist sondern dass ma sich über sowas überhaupt Gedanken machen muss!?!?!?
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aber ich erkundige mich nochmal
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hab noch eine tolle seite gefunden:
http://www.rechteinfach.at/familienrecht/#_Toc300088926
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Haben wir eben auch gemacht weil mein Freund nicht um sein Kind kämpfen soll müssen
Vaterschaftanerkennung reicht nicht!
Was wäre denn dann wenn er stirbt? Muss ich ja auch nicht um mein Kind kämpfen...
:-/
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aber werden dass dann nochmal absichern.
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Stirbt der obsorgeberechtigte Elternteil, dann kommt bei einem zuvor gemeinsam ausgeübten Sorgerecht dieses dem anderen Elternteil zu. Hatte der Verstorbene das alleinige Obsorgerecht, entscheidet das Gericht, ob der andere Elternteil, die Großeltern oder die Pflegeeltern (dazu zählt die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte des verstorbenen Elternteils) das Sorgerecht bekommt.
Stand 2012 vom Bund
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Wir haben sie ausgefüllt unterschrieben und zurück geschickt... Das war's bei uns ;-)