Nicht verheiratet - Papa sein dürfen

nici1990nici1990

3,248

bearbeitet 17. 12. 2012, 20:45 in Karenz & Rechtliches
Hallo

Ich hab da mal eine Frage an unsere Rechtsexperten hier im Forum ;)

Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Ich habe nun erfahren, dass wenn mir etwas zustößt und ich sterbe, dass dann die Fürsorge an das Jugendamt geht und nicht an meinen Partner, der auch der PAPA der Kleinen ist. Dann wird erst geprüft, wo sie bleiben kann, und dann wird sie erst, wenn der ganze schriftliche kram erledigt ist, zurück zum Papa gebracht. Das ist eben nicht in unserem Interesse und da wir noch nicht vorhaben zu heiraten, habe ich mich erkundigt.
Ich hab gehört, dass man das irgendwo schriftlich festhalten kann, dass in dem Fall, dass mir was passiert, die Kleine beim Papa bleibt, und falls uns beiden was passieren sollte, kann man auch angeben, wo sie bleiben soll.

So nun meine Frage:

WO kann ich das schriftlich festhalten, und an wen muss ich mich wenden?

Kommentare

  • Also er sollte mal die VaterSchaft annehmen entweder geht das beim Jugendamt, bei uns wars zumindest so da ich noch nicht 18war und dann stellt sich ja sowieso die frage wegen der Vormundschaft! Vielleicht müsst ihr dass auch am pflegSchaftsGericht klaren bzw schriftlich festhalten!
  • vaterschaft hat er eh seit geburt an anerkannt. aber das nützt in so einem fall nix.
  • Aso! Wusste ich nicht!und habt ihr geteilte Vormundschaft?also er auch?
  • wenn ihr gemeinsame obsorge beantragt ,müsste das schon funktionieren,oder?
    das wäre ja echt schlimm,wenn das Kind in so einem Fall,der an sich schon arg genug wäre, noch in fremde Umgebung kommen würde.
  • Hi. Wir ( unverheiratet) haben das gleich nach der Geburt gemacht. Und zwar gehst du zum Gericht in deiner Stadt. Und ihr beide gemeinsam mit dem Baby beantragt das gemeinsame Sorgerecht. Das wird von einer Richterin festgehalten. Kurze Zeit später kommt ein Brief vom Gericht und ihr habt es schwarz auf weiß. Lg
  • ja das haben wir eh auch alles gemacht, aber ich hab jetzt über 5 ecken gehört, dass ein rechtskundelehrer meinte, dass das nicht reicht. da kommt das kind vorher trotzdem in obsorge vom jugendamt und das muss zuerst alles überprüft werden. da gibt es einen ganz speziellen wisch, den man haben muss. ach, wenn ich nur wüsst wie das heißt und wo ich das beantrage. ich versuch auch noch mein bestes, dass ich es rausfinde, und sollt ich was erfahren, werd ich euch informieren. ist ja sicher auch für einige von euch wichtig ;)

  • Da sucht ihr euch am besten einen Notar, da kannst du dein Testament aufsetzen lassen und in diesem kannst du festlegen lassen wer das obsorge recht für das Kind bekommt
  • auf jedenfall, beim Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen!
  • ok danke für eure antworten!
  • @claudsch1980 hat recht du musst es eo schriftlich festhalten wo du möchtest das dein kind hin kommt und begründen weshalb. Am besten ist dies wirklich beim notar. Ich hab mich deswegen schon mal erkundigt und arbeite beim rechtsanwalt :)
    Lg
  • was kostet das beim anwalt?
  • Ich würds beim notar machen lassen und wieviel das kostet weiß ich nicht ich muss es selbst erst machen aber nicht das der kleine zum vater sondern zu meine eltern kommt. Bis man das machen lässt reichts auch einen brief/zettel zu schreiben wo das drauf steht und wo zu deponieren wo der/diejenige die es im falle benötigt auch findet.
    Lg
  • Ach ja und die unterschrift darf nicht fehlen!
    Lg
  • ich bin eh morgen in der nähe, da schau ich mal aufs jugendamt und frag nach. kann ja dann hier schreiben, was die gesagt haben.
  • Ja frag nach :) vl gibts ja was anderes auch noch :)
  • Wenn ihr das mit der gemeinsamen Obsorge gemacht habt dann gibt es keine Probleme!!!! Die kleine wird dem Papa, mit dem gemeinsamen Sorgerecht niemand wegnehmen!!!
    Mach dir keine sorgen!!!
  • nici1990nici1990

    3,248

    bearbeitet 23. 01. 2013, 19:04
    das stimmt leider nicht @pdsp24
    hab soeben erfahren, dass man das beim jugendamt sowie beim gericht bekannt geben muss, undam besten setzt man auch noch ein testament auf und schreibt es da rein. und man sollte auch festhalten, wo sie hinkommt, wenn beide elternteile sterben sollten. sonst beginnt dann die schlacht der großeltern!!
  • Gestern "so spielt das leben" gesehn? :P
    Also uns wurde gesagt dass sie wenn mir was zustösst beim papa bleibt und wenn uns beiden,dann bekommt sie meine mutter,da wir nicht verheiratet sind,aber beide das sorgerecht.keine ahnung ob das wieder eine bundesland geschichte ist?!
  • Glaub ich nicht @erveny dass aufs Bundesland ankommt, wir sind ja auch vom gleichen und meine Info ist genau die gleiche wie nici sagt.
    Von wem hast du die Info?

    Die Anerkennung der Vaterschaft heißt nichts anderes dass sie dafür unterschreiben dass sie zahlen müssen. (Mehr oder weniger)

    Und meine Info ist auch dass man auf einem Gericht nen Antrag stellen kann, denn das Sorgerecht würde an das Jugendamt über gehen, wenn nicht verheiratet.
  • Ich habe leider keine interessanten Infos dazu... ABER ich muss mal loswerden, dass ich es eine absolut bodenlose Frechheit finde!! Wenn der Partner die Vaterschaft ohnehin anerkannt hat, warum bitte kommt das gemeinsame Kind dann bitte, wenn auch "nur" vorübergehend, in Obsorge des Jugendamtes?
    WAHNSINN!!!
  • Ja das es ins jugenamt übergeht ist find ich auch nicht gut aber es muss nicht zwingend an den vater übergehen. Also ich will nicht das mein kind zu seinem vater kommt wenn mir etwas passiert ich möchte das er zu meine eltern kommt.

    Es gibt auch väter die sich nichts um ihr kind sch******!
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 18. 12. 2012, 09:23
    @Mami1989 da hast recht!!! da geht mir das geimpfte auf und i werd richtig wütend!!! gott bewahre das irgendwem was passiert, aber als wäre das ned schlimm genug, mss man sich dann noch um sein eigenes Kind "streiten"!!! Das Jugendamt sollte sich um die wichtigen Dinge kümmern, zb Familien in denen es mies zu geht und die Kinder wirklich weg gehören!! Und für solche Fälle habens dann zu wenig Personal!! :-?
    Ist es ned schlimm, dass es ned selbstverständlich ist sondern dass ma sich über sowas überhaupt Gedanken machen muss!?!?!?
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 16. 01. 2013, 10:17
    @JasminuJulian: das ist ja wieder was anderes!! aber ich finde, es muss reichen, wenn eine Mutter sowas schriftlich festlegt!!
  • das jugendamt ist nunmal zum wohl des kindes da und muss somit prüfen, ob - auch wenn es der wunsch der mutter ist - das kind dort gut aufgehoben ist.
  • das jugendamt SOLLTE zum wohl des kindes da sein! das funktioniert aber leider ned immer so wie es sein!!! man hört genug, wenn wir ehrlich sind!!!
  • Ja das stimmt man hört immer wieder das zb kinder monate oder jahre lang misshandelt werden und da schaut dss jugendamt wirklich nicht.
  • So meinte ich das auch nicht @JasminuJulian! Wenn man das nicht möchte, ist es natürlich etwas anderes! Aber in bestehenden, intakten Beziehungen (oder zumindest solchen, in denen der Papa für das Kind da sein kann und will) verstehe ich es wirklich nicht. Da ist es meiner Meinung nach doch nicht nötig, dies überprüfen zu lassen?!
  • Auf der BH. Da wir den gleichen wohnsitz und das gemeinsame sorgerecht haben,bleibt daas kind im haushalt und sonst zu den eltern der mutter,sollte uns beiden was passieren.
    aber ich erkundige mich nochmal :)
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 16. 01. 2013, 10:17
    @JasminuJulian: eben das meine ich!! Da sind sie plötzlich unterbesetzt!! :-? Deswegen find ich das echt zum kotzen!! Von mir aus sollen sie mal unangemeldet antanzen und schauen ob alles passt!! Aber das Kind entziehen, bis alles "geklärt" ist, find ich echt schlimm!! Vor allem wird in solchen Fällen meiner Meinung nach nicht auf das Wohl des Kindes gschaut!!! :-?
  • Mami1989Mami1989

    9,896

    bearbeitet 21. 01. 2013, 23:52
    Das habe ich gemeint, @Maunz!
  • so meine damen, war soeben am jugendamt. wenn man nciht verheiratet ist und die mutter stirbt, wird vom jugendamt überprüft, zu wem das kind den meisten bezug hat. ist ja nicht immer der vater sonder vielleicht die oma oder die tante. vater hätte aber das vorrecht. um das zu vermeiden, muss man einen obsorgeantrag beim bezirksgericht einbringen.

    hab noch eine tolle seite gefunden:

    http://www.rechteinfach.at/familienrecht/#_Toc300088926
  • wenn ich mir nur vorstelle, dass der Papa von meinem Sohn das Sorgerecht bekommt, nur weil er die Vaterschaft anerkannt hat wird mir ehrlich schon schlecht. Gott sei dank ist das nicht so! Danke Tschutschu für die Info, werd morgen gleich mal einen Obsorgeantrag stellen. In der Familie ist seine Obhut, wenn ich mal nicht mehr bin geregelt, nur das interessiert das Gericht eher wenig. Und an alle anderen die noch kein Testament haben, sofort schreiben, erspart einen haufen Ärger und zusätzliches Leid. Ich habe mitbekommen was passieren kann wenn kein Testament vorhanden ist.@nici1990 toller Tread :-))
  • pdsp24pdsp24

    2,215

    bearbeitet 18. 12. 2012, 15:25
    Also wir haben zwei Wochen nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt und der der das Sorgerecht hat bekommt das Kind wenn der andere stirbt... So wurde uns das gesagt...
    Haben wir eben auch gemacht weil mein Freund nicht um sein Kind kämpfen soll müssen
    Vaterschaftanerkennung reicht nicht!
    Was wäre denn dann wenn er stirbt? Muss ich ja auch nicht um mein Kind kämpfen...
    :-/
  • ErvenyErveny

    1,786

    bearbeitet 23. 01. 2013, 19:04
    Genau so hat mans uns auch gesagt @pdsp24
    aber werden dass dann nochmal absichern.
  • Tod des obsorgeberechtigten Elternteils
    Stirbt der obsorgeberechtigte Elternteil, dann kommt bei einem zuvor gemeinsam ausgeübten Sorgerecht dieses dem anderen Elternteil zu. Hatte der Verstorbene das alleinige Obsorgerecht, entscheidet das Gericht, ob der andere Elternteil, die Großeltern oder die Pflegeeltern (dazu zählt die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte des verstorbenen Elternteils) das Sorgerecht bekommt.
    Stand 2012 vom Bund
  • @erveny das stimmt wirklich... Hab mich lange mit dem Thema beschäftig... Weil ich bei meiner Mama nicht sicher bin ob sie nicht einen gerichtlichen Kampf um das Sorgerecht der kleinen abstellt wenn mir was passieren sollte :-/ deswegen haben wir das ziemlich schnell gemacht... Ein Papa darf nicht auch noch sein Kind verlieren wenn er schon seine Frau verliert! :-/ trauriges Thema
  • also eh so wie es mir heute erklärt wurde.....werden heute zuhause ein gespräch drüber führen, was mir jetzt machen werden.... :-S
  • Wir haben beim Gericht angerufen, die haben uns die Unterlagen geschickt
    Wir haben sie ausgefüllt unterschrieben und zurück geschickt... Das war's bei uns ;-)
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