Beihilfe für Alleinerziehende

TabbyMewTabbyMew

3,105

bearbeitet 3. 08. 2013, 21:30 in Karenz & Rechtliches
Ich war am 1.8 bei der GKK und hab diese Beihilfe beantragt, wo man ein Jahr lang 6 Euro am Tag mehr bekommt.
Jetzt würde mich interessieren, ob ich das rückwirkend für August im September bekomme, oder noch im August? Hat damit jemand Erfahrungen?

Kommentare

  • weiß das niemand? :((
  • Das is mir neu ! Bin auch alleinerziehend !hoffe jemand kann die frage beantworten ;)
  • also, ich bekomm das auch. ich weiß allerdings nicht, was du damit meinst mit rückwirkend ab August. ich habs ab dem Moment bekommen, wo ich auch das andere Geld von der GKK bekommen hab. Also nach Ende vom Mutterschutz. ich hoff, du weißt, was ich mein.
  • Bekommt mann es bei der karenz dazu?? Und nichts zurückzahlen ???
  • Meine nachzahlung von der gkk hab ich bekommen als alles bearbeitet war, also nicht erst im nächsten monat. Aber du kannst am montag mal anrufen und fragen.
    @georgia ja das bekommst du zusätzlich zum kbg, aber nur wenn dein partner nicht zu viel verdient
  • naja ich bin ja erst seit 1.8 allein erziehend und hab das am 1.8 auch beantragt. aber zu dem zeitpunkt is das kinderbetreuungsgeld ja schon 'unterwegs', weils am 8. des monats kommt. ich dachte mir das wird dann zum betreuungsgeld dazu gerechnet also auch gleichzeitig weggeschickt. nur wenns wirklich gleichzeitig mit dem normalen geld kommt, dürft ichs ja dann erst im september bekommen, weil das geld für august ja schon unterwegs is.
    versteht ihr wie ich das mein? ^^
  • mama_201304 wrote:
    Meine nachzahlung von der gkk hab ich bekommen als alles bearbeitet war, also nicht erst im nächsten monat. Aber du kannst am montag mal anrufen und fragen.
    @georgia ja das bekommst du zusätzlich zum kbg, aber nur wenn dein partner nicht zu viel verdient


    Und muss mann es zurückzahlen ??
  • Glaub nicht, es ist nichts davon im cormular gestanden.


    Ich weiß schon was du msinst, am besten du fragst wirklich nach, wir können ja nur spekulieren :)
  • mama_201304 wrote:
    Glaub nicht, es ist nichts davon im cormular gestanden.


    Ich weiß schon was du msinst, am besten du fragst wirklich nach, wir können ja nur spekulieren :)


    Ich werde es abfragen bei karenz beginn :)
  • Mann muss es nicht zurückzahlen! Man bekommt es für ein Jahr, ab dem Zeitpunkt, wo man es beantragt. U bekommt man, wenn man entweder gemeinsam nur ein gewisses Einkommen hat oder wenn man allein ist, bekommt man es sowieso. Aber Achtung, es gibt auch noch den Kinderbonus (glaub, so heißt das) den man zurückzahlen muss. Aber das kann man eh bei der Gkk beim Beantragen noch abklären!
    @tabbymew: ich vermute, dass du es bekommen wirst, sobald es bearbeitet ist u dann mit Sept immer gemeinsam mit dem anderen. Das geht aber recht schnell. Hab ich bei mir gesehen, war auch erst später dort u habs dann bald drauf bekommen.
  • Bekommt man das geld nicht immer im nachhinein ?
  • @Bettina super danke für die info ;)
  • Nagut dann rechne ich im september damit ^^
    Weil auf dem zettel stand 'bis 31.7.2014', also würd ich für juli dann noch was im august bekommen, wenns im nachhinein gezahlt wird?
  • Ja wenn es im nachhinein bezahlt wird schon
  • ur gacki, ich würds diesen august mehr brauchen als sonst :((
  • TabbyMew wrote:
    ur gacki, ich würds diesen august mehr brauchen als sonst :((

    Und wie is es gelaufen?
  • Hey ich wollte euch mal was sagen! An die mütter die alleinerziehend sind und finanziell das nicht so gut aussiehf, erkundigt euch wegen der mindestsicherung! Ich hab die längste variante vom kbg dazu familienbeihilfe und dann kann man wenn man keine betreuungmöglichkeit hat fürs zwergi bis dieses 3 jahre alt ist, die mindestsicherung beantragen!!! So komm ich trotz der längsten variante also 30+6 auf knappe 1000€ Das erfährt man von niemanden bin auch nur durch glück drüber gestolpert!
  • Für die mindestsicherung müsst ich mein auto verkaufen :(
  • Wenn es einen bestimmten Wert überschreitet schon, aber selbst ein sehr teures Auto muss man die ersten 6 Monate Misi Bezug nicht verkaufen oder man überschreibt das Auto jemand anderem.
  • ich hab auch keinen dem ich genug vertrau, dass mein auto auf diese person läuft. immerhin ich hab wegen der mindestsicherung schon gegoogelt und da stand halt, dass ich das auto verkaufen müsst.

    'Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 3.974 € (2013) übrig sind.
    Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.'

    Ich kann halt nicht aufs Auto verzichten, wüsst nicht ob die mir das durchgehen lassen würden. Wenn ich arbeiten geh muss ich öffentlich um 6 wegfahren, die kleine muss ich aber auch in die krabbelgruppe bringen und die sperrt frühestens erst um 6.30 uhr auf. wenn ich öffentlich heim fahr muss ich über ne halbe stunde aufn zug warten und das geht ja auch ins geld mit der krabbelgruppe.
  • Hab denen jetzt mal geschrieben, vllt kommt was positives zurück. hab denen erklärt, dass ich nicht aufs auto verzichten kann.
  • danke @Trude, wegen dir hab ich noch nachgefragt was es mit dem auto auf sich hat. das muss nur dann verkauft werden wenn mit dem auto diese fast 4000€ überschritten werden und wenn das zutrifft, dann wird situationsabhängig nochmal geprüft ob ichs wirklich verkaufen müsst.
    da aber laut einem unfall von letztem jahr das auto nichtmal mehr 2000€ wert is glaub ich bin ich da ausm schneider :P
  • Na dann hopp hopp , beantragen :)
  • jap, bin schon dabei ^^ sind nur drei sachen wo ich nicht weiß wo ich das herbekomm oder was ich da genau brauch. vllt krieg ich ja heut nochmal ne antwort :D
  • Was brauchst denn? =)
  • Sachwalterbeschluss und Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung. dann noch das wegen den alimenten weil wir da nur was persönlich ausgmacht haben, ob denen das auch reicht.
    was n sachwalterbeschluss is hab ich eben ka und mietvertrag hab ich nicht, weil das haus mir gehört, nur vom grundstück nen unterpachtvertrag.
  • Also wie ich noch von meinen vater unterhalt bekommen habe oder alimente kA was jz was ist, hat ein schrieb gereicht wo wir draufgeschrieben das wir es ausser gerichtlich festgelegt haben, den betrag was du bekommst im monat und von beiden eine unterschrift! :)
  • die GIS hat mir das sogar ohne unterschrift genommen xDD
    ich vergess jedes mal drauf wenn mein ex da is, dass ich ihn unterschreiben lass.
    aber gut zu wissen (:
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 30. 08. 2013, 19:50
    @TabbyMew
    Sachwalterbeschluss - wenn man quasi "entmündigt" ist - dann hat man so was!

    Und gib es so an: du bist die Haus- und Grundstücksbesitzerin..
  • carry schrieb: »
    @TabbyMew
    Sachwalterbeschluss - wenn man quasi "entmündigt" ist - dann hat man so was!

    Und gib es so an: du bist die Haus- und Grundstücksbesitzerin..

    Danke :)

    Mir gehört das grundstück aber nicht, wieso soll ichs so angeben?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 30. 08. 2013, 20:01
    da hab ich das falsch rausgelesen ...
    Gib es so an, wie du bereits geschrieben hast.. Du wirst ja Pacht bezahlen... Sind ja auch Kosten
    TabbyMew schrieb: »

    Danke :)

    Mir gehört das grundstück aber nicht, wieso soll ichs so angeben?
    TabbyMew schrieb: »
    Sachwalterbeschluss und Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung. dann noch das wegen den alimenten weil wir da nur was persönlich ausgmacht haben, ob denen das auch reicht.
    was n sachwalterbeschluss is hab ich eben ka und mietvertrag hab ich nicht, weil das haus mir gehört, nur vom grundstück nen unterpachtvertrag.

  • Jop ich gehs ja persönlich abgeben, da frag ich noch wo das reinmuss ^^ der betrag variiert nur leider von jahr für jahr
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