Fragen zum Modell 12+2

willeinbabywilleinbaby

1,087

bearbeitet 25. 02. 2014, 23:19 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen,

habe folgende Frage: ich möchte auf Grund meines guten Einkommens die ea 12+ 2 Variante wählen. Ich nehme also 2 Monate Wochengeld, dann 10 Monate KGB, von den 10 Monaten ein gemeinsames überschneidendes Monat mit meinem LG und danach mein LG noch ein Monat alleine. Denn 1 Monat kann man ja gemeinsam überschneidend KGB beziehen.

1.Stimmt das?
2. Während dem einem gemeinsamen Monat, beziehe ich 80 % von meinem Gehalt und mein Partner 80 % von seinem Gehalt?
3. was ist mit dem einen Monat, in dem mein LG dann alleine KGB bezieht, also im 12. Monat? Muss ich dann für 1 Monat arbeiten gehen, obwohl ich ja insgesamt 24 Monate daheim bleiben will, weil ich 2 Jahre eben in Karenz bleiben will. 1 Jahr KGB und das andere Jahr nichts. denn KGB kann ja mein LG nur beziehen, wenn nicht ich auch zu Hause bin oder? Muss ich dann echt für 1 Monat arbeiten gehen und dann wieder nach Hause, weil ich ja noch Karenzurlaub habe. Wenn das tatsählich so ist, macht es doch Sinn, man spart sich vor Antritt eines Karenzurlaubes schon Urlaub an, damit man dann in dem einen Monat, in dem man arbeiten gehen müsste, zwar beim Arbeitgeber angestellt ist, aber wegen Urlaub auch gemeinsam mit dem Mann zu Hause bleiben kann und somit beim 12 + 2 Modell stets zu Hause ist und sogar 2 gemeinsame Monate mit dem Partner... Stimmt das?

Hoff mir kann jemand weiterhelfen

danke, lg

Kommentare

  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 24. 02. 2014, 22:21
    Also ihr könnt zeitgleich eben maximal ein monat in karenz gleichzeitig sein für das gleiche kind, das heißt du musst dann entweder arbeiten oder unbezahlten urlaub beantragen
  • Die 80% werden vom wochengeld berechnet (günstigkeitsrechnung mit dem lohnzettel davor), sowohl bei dir als auch beim partner (fiktives wochengeld)
  • ok danke, also sollte man tatsächlich schon vor Karenzantritt schauen, dass man sich Urlaub anspart, sofern man 2 volle Monate mit dem Partner beim Kind sein möchte. eh gut, wenn man das vorher weiß, denn sonst würde ich schon vor der Mutterschutzfrist bestimmt meinen Urlaub verbrauchen.

    Danke!
  • wieso eigentlich unbezahlten Urlaub in dem einen Monat? Bin ja theoretisch angestellt in dem einen Monat, aber habe mir eben Urlaub angespart..
  • bearbeitet 24. 02. 2014, 23:36
    Wenn du eh die 24 Monate in Karenz bist (vom Arbeitgeber freigestellt), verstehe ich den 1 Monat dazwischen nicht.
    Warum soll man sich dafür Urlaub ansparen oder warum muss man 1 Monat arbeiten gehen??? Du bist doch 2 Jahre in KARENZ...

    Du nimmst die eka Variante (12+2) und bekommst KBG, danach bist du 12 Monate unbezahlt (beim Partner mitversichert) zu Hause...

    1. Jahr: Karenz, KBG (12+2)
    2. Jahr: Karenz, kein KBG, höchsten was zuverdienen...

  • Es können nicht zeitgleich beide partner für das gleiche kind in karenz sein (außer eben maximal ein monat) @nachbarin2013
    Karenz hat nix mit dem gewählten modell zu tun!

    @willeinbaby ja wenn du ausreichend ulaub oder überstunden angespart hast dann is das super, aber falls dem eben nicht so wäre muss man arbeiten gehn oder eben unbezahlten urlaub nehmen
  • Danke!! Gut zu wissen.. und während diesem einen monat urlaub bekomme ich dann vermutlich meinen üblichen gehalt von 40 stunden wie derzeit oder? Würde ich arbeitn gehn müssen diesen einen monat wären 40 stundn total mühsam u würde ich vielleicht nur teilzeit gehn u weniger verdienen..
  • ja wenn du normal Urlaub oder Stunden abbaust ist das wie zu dem Verdienst von vor der Karenz (und falls es ein neues Jahr ist dann auch noch die Kollektivvertrags-Erhöhung dazu)
  • Also entsteht das ganze Problem mit dem Monat (Urlaub oder arbeiten gehen) nur dadurch, dass der m. Partner 1 Monat in Karenz geht.....

    Das würde sich bei uns nicht lohnen, da mein Mann deutlich mehr verdient als ich..
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 25. 02. 2014, 10:22

    Nachbarin2013 wrote:

    Also entsteht das ganze Problem mit dem Monat (Urlaub oder arbeiten gehen) nur dadurch, dass der m. Partner 1 Monat in Karenz geht.....

    Das würde sich bei uns nicht lohnen, da mein Mann deutlich mehr verdient als ich..



    Naja lohnen tut es sich schon. Zwei monate für den mann zeit für die familie und 80% vom gehalt (ohne arbeiten zu müssen).

    Im gegensatz zum unbezahlten "papamonat"
  • @willeinbaby
    sind das insgesamt dann nicht nur 13 Monate?
    2 Monate Wochengeld + 10 Monate KBG + im letzten Monat (=10.Monat) habt ihr dann beide KBG und dann im 13.Monat nur dein Mann und du Urlaub/Arbeit.
  • @ Maxi: ja genau, das verkürzt sich dann durch die gleichzeitige Inanspruchnahme.. es sind dann "nur" 13 Monate trotz 12 + 2 Modell, weil wir ein Monat gemeinsam daheim sein möchten..

    @ Nachbarin: bei uns lohnt es sich denke ich finanziell schon, da ich mehr verdiene als mein Mann, da meine 80 % vom Gehalt mehr sind als seine 100 %..

    kompliziert die ganzen Dinge, die da zu beachten sind :)
  • CosmaCosma

    1,550

    bearbeitet 25. 02. 2014, 14:38
    Von der AK aus gibt es jetzt im Februar/März einige Beratungstage zu diesem Thema. Vielleicht ist das was für dich :) [falls du aus Wien bist - die Termine in den anderen Bundesländern weiß ich leider nicht, sind aber sicher auf der Website]

    Werd mal im März hinschauen.
  • aha danke dir.. bin aus Kärnten. werde mich mal schlau machen, wann es hier so Infotage gibt.

    hab jetzt auch noch überlegt, dass es ja egal ist, wann die Teilung erfolgt oder!? bin immer automatisch davon ausgegangen, dass ich 12 (eigentlich dann 11) Monate daheim bin und dann das gemeinsame Monat erfolgt und dann mein Mann noch ein Monat. Aber es ist vielleicht auch schön, früher gemeinsam 2 Monate daheim zu sein. Denn wenn ich mir ohnehin Urlaub anspare, bin ich ohnehin den ganzen Karenzurlaub daheim und dann kann ja mein Mann entscheiden, wann er seine 2 Monate daheim sein möchte.

    wie habt ihr das gemacht? Wann ist es besonders passend, dass beide daheim sind, bzw. wann ist es für den Partner schön?

  • Blöde Frage, aber muss der Partner 2 Monate in Karenz gehen? @claudsch1980

    überlegen nämlich gerade, dass es für uns im Sommer voll passen würde, wenn mein LG ein Monat zhaus sein könnte.

    Dh dass wir zb im August Beide in Karenz sind und das ea kbg erhalten. ab September müsst er dann wieder arbeiten gehen und ich bezieh dann durchgehend das kbg bis zum 1. LJ vom Kleinen?

    und was ist wenn ich in Bildungskarenz zb ab dem 1. LJ bin und mein Partner dann 2 Monate zhaus ist? geht das?

    danke schon mal für eure Hilfe!
  • Grundsätzlich hat ja der Bezug von KBG nichts mit der arbeitsrechtlichen Karenz zu tun,
    man kann länger in Karenz sein als man KBG bezieht und man KBG auch dann beziehen, wenn man arbeiten geht (solange man sich an die Zuverdienstgrenze hält).
  • @leira ja es müssen mindestens 2 monate sein, wann wäre egal aber kürzer geht nicht
  • @leira und vorsicht du kannst nicht gleichzeitig in karenz und bildungskarenz sein, aber ja du kannst statt karenz bildungskarenz nehmen (musst 16 std wöchentlich nachweisen) und dein partner geht in karenz, das geht schon.
    bk muss halt mit dem ag abgesprochen werden, ist eine beidseitige vereinbarung
  • @claudsch1980
    Danke für Deine Hilfe!
  • ich hätte bitte noch eine frage, wenn ich ab 27. Juli 2014 in Mutterschutz bin. von welchen Gehaltszetteln wird dann das Entgelt während Mutterschutz und Karenz berechnet?

    Gehaltzettel Mai, Juni, Juli?? Od wird der April anstatt dem Juli genommen?

    Ich hab grundsätzlich jedes Monat das gleiche Gehalt. Nur manchmal hab ich Reisekosten dabei. Zählen di auch dazu?
  • Beim Einkommensabhängigen Modell wird da das brutto oder netto Gehalt gerechnet für karenzGeld??
    80% von brutto oder netto?
  • @katrinp Reisekosten zählen nicht dazu!
    In deinem fall kommt April, Mai und Juni zum tragen, jeweils nur dein laufendes Entgelt (also keine Sonderzahlungen oder Aufwandsentschädigung)
    für das ea kbg wird im Normalfall das wochengeld als Basis genommen

    @mado1 das wochengeld berechnet sich vom netto und das ea kbg sind im Normalfall 80% von deinem wochengeld
  • Danke >:D<
  • Hallo,

    wir würden auch gerne einen Monat (oder einen Teil davon) gemeinsam Karenz nehmen (beim ersten Wechsel zwischen meiner Frau und mir, ich werde danach mindestens 5 Monate nehmen). Ich habe aber gelesen (und es mir auch bei der Krankenkasse bestätigen lassen), dass in diesem Monat nur einer der beiden Eltern KBG beziehen darf. Da die gesamte Bezugslänge von 14 auf 13 Monate sich verringert, heißt das konkret, dass ein Monat KBG "verloren" geht.

    Hier wird aber geschrieben (siehe oben) dass der gleichzeitige Bezug durch beide Elternteile wohl möglich ist. Kann mir jemand das bestätigen? Evt. mit Verweis auf (ggf. neu geänderte) offizielle Quellen (die die ich finde reden meistens von Karenz, nicht KBG).

    Danke.
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