Einkommensabhaengiges KBG

bearbeitet 9. 09. 2014, 15:51 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Ich habe eine Frage zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und hoffe ihr koennt mir weiterhelfen.
Kurz zu meinem Sachverhalt:
Ich habe bereits ein Kind und bin derzeit nach dem Bezug von ea KBG  im Karenz. Ich bin derzeit geringfügig beschäftigt und habe mich selbstversichert.
Aufgrund gesundheitlicher Zwischenfälle im Rahmen der letzten Schwangerschaft bzw Geburt liegt nunmehr leider ein Grund für eine Freistellung nach MSchG vor.
Ich plane eine weitere Schwangerschaft.
Wenn ich nunmehr nach den 2 Jahren der gesetzlichen Karenz wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren werde und dann schwanger werden sollte, welche Möglichkeiten betreffend KBG Bezug habe ich dann?
Werden die Monate der Freistellung als durchgehende sechsmonatige Erwerbstätigkeit gerechnet, sodass ich einkommensabhängiges KBG beziehen kann?
Auf help gv.at ist es so ausgeführt, dass MSchG zeiten wohl als Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen, sofern in den 6 Monaten unmittelbar davor eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich. ausgeübt wurde. Allerdings wäre ich dann noch in Karenz gewesen mit nur geringf. Beschäftigung. Reicht diese geringf. Beschäftigung hier aus?

Ich hoffe ich habe es verstaendlich geschriebn.

Liebe gruesse,

Jenny

Kommentare

  • Hallo Jenny!

    Also so wie ich das verstehe, hast du keinen Anspruch mehr auf das EaKbg (wenn du gleich schwanger werden würdest nach den 2 Jahren Karenzzeit), da du ja geringfügig angestellt warst in der Karenzzeit. Du müsstest wieder 6 Monate in deinem Vollzeitjob tätig sein und dann schwanger werden. Dann würde dir meiner Meinung nach wieder das EaKbG zustehen auch wenn nach MschG ein Freistellungsgrund vorliegt.
  • Hallosdl611,

    Danke fuer deine antwort.

    Ja entscheidend wird wohl sein ob die monate der freistellung zu den 6 monaten die vorher erfoderlch sind dazu zaehlen.

    Weiss das zufaellig jemand?

    Danke und lg
  • Hallo,

    ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    ich habe in meiner Arbeit verkündet, dass ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen werde. ich möchte zwei Jahre daheim bleiben.

    mein Partner und ich nehmen die 12 + 2 Variante. stimmt es, dass ich dann 12 Monate daheim bin und Karenzgeld beziehe und dann gibt's zwei Varianten, entweder bezieht dann er noch zwei Monate Karenzgeld oder wir überschneiden einen Monat.

    Irgendwo steht das ja, dass man einen Monat überschneidend nehmen kann. heißt das dann, dass ich 12 Monate Karenzgeld beziehe und im 12. Monat bezieht er das auch, weil es eben das überschneidende Monat ist und dann im 13. Monat bezieht nur mehr er das KGB. (Denn wenn man zwei Monate überschneidend nimmt, verkürzt sich ja das KGB um einen Monat und man hat dann nicht mehr 14 Monate Karenzgeld, sondern nur mehr 13 Monate oder?)

    Und was heißt das nun für mich? in dem einen überschneidenden Monat bin ich eh daheim und dann in dem letzten Monat, in dem nur der Partner das KGB bezieht, müsste ich ja arbeiten gehen oder nicht? das habe ich nämlich überall gelesen. sonst kann er doch nicht zu Hause bleiben oder? steht das irgendwo im Gesetz, dass ich dann wieder arbeiten muss? Ich habe eh noch Urlaub angespart und könnte dann das eine Monat Urlaub nehmen und daheim sein. (Da ich aber dann sicher über die Zuverdienstgrenze komme, müsste ich wohl meinen AG fragen, ob er mich unbezahlt den einen Monat in Urlaub schicken kann). oder ist das mit der Zuverdienstgrenze zum Schluss eh egal, denn die ersten 12 Monate beziehe ich Karenzgeld und dann danach ja eh nicht mehr, wenn mein Partner daheim ist. dann kann ich eh wieder dazuverdienen oder?

    Jedenfalls habe ich genau diese Frage an die GKK gerichtet und die Dame hat gesagt, das hat sie noch nie gehört, dass ich arbeiten gehen müsste, wenn mein Partner die zwei Monate Karenzgeld bezieht, denn wenn ich mit dem AG 2 Jahre Karenz vereinbart habe, kann ich eh daheim bleiben und es ist egal, wenn er dann auch daheim ist. stimmt das??? das ist mir neu


    Verstehe ich da irgendetwas falsch? Mein AG möchte nämlich sobald wie möglich von mir wissen, was ich vorhabe..

    lg
  • @willeinbaby
    also - ihr könnt nicht zeitgleich in Elternkarenz fürs gleiche Kind sein (außer eben ein überschneidenes Monat einmalig)
    wenn er kbg bezieht, muss er ja nicht in Karenz gehen, allerdings ist dann eben die Gefahr mit zuviel verdienen, also wird er schon daheim bleiben und in Karenz sein.
    Wenn du Urlaub angespart hast, kannst du den natürlich verbrauchen und daheim bleiben, als Zuverdienst zählt es nur dann wenn man gleichzeitig kbg bezieht, und das tust du ja nicht.
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 4. 11. 2014, 11:31
    @claudsch1980 dank für die rasche Antwort!

    also stimmt das von der Dame der GKK nicht. wir können nur ein Monat gemeinsam daheim in Karenz sein. ok

    und wie ist das im überschneidenden Monat? da beziehen wir beide KBG und sind beide daheim?

    bzgl Urlaub: Achso, also wenn ich dann im letzten Monat Urlaub nehme, damit er und ich gemeinsam daheim sein können, dann brauche ich wegen dem Zuverdienst nicht mehr aufpassen? Aber ich muss definitiv Urlaub nehmen oder arbeiten gehen und es stimmt nicht, wie die Dame bei der GKK gemeint hat, dass ich einfach daheim bin, weil ich mit dem AG eh Karenz vereinbart habe!?

    würde es was ändern, wenn ich zb die ersten vier Monate KBG beziehe, dann der Partner und dann wieder ich. also wenn er zwischendrin mal KBG bezieht. bleibt da alles gleich, also dass ich ein Monat mit ihm gemeinsam daheim sein kann und das andere Monat kann ich mir beruhigt Urlaub auszahlen lassen und danach im nächsten Monat beziehe ich KBG wieder weiter?

    und in welchem Gesetz ist das geregelt? wo steht das genau, dass wenn mein Partner in Karenz ist, ich arbeiten gehen muss?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 4. 11. 2014, 11:50
    @willeinbaby Mutterschutzgesetz §15
    und ganz genau im §15a Absatz 2 :-)

    viel spaß beim lesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464
  • @claudsch1980 danke..

    bitte noch ein paar Fragen:

    1. wenn wir ein Monat überschneidend in Karenz sind, beziehen wir auch beide KBG oder bezieht nur einer und wir sind beide daheim?

    2. stimmt das, dass ich beim Zuverdienst nicht mehr aufpassen muss, wenn ich erst nach Bezug vom KBG den Urlaub auszahlen lasse in dem Monat, wo mein Partner daheim ist? ich hätte nur vorher ein Problem, wenn ich den Urlaub dann auszahlen lasse, wenn ich gerade KBG beziehe?

    3. oder ist es auch möglich, dass ich zb die ersten vier Monate KBG beziehe, dann mache ich mit dem Partner die Teilung (er zwei Monate) und in den zwei Monaten kann ich mir auh beruhigt den Urlaub auszahlen lassen, weil ich in dem Monat eh kein KBG beziehe und erst dann wieder, wenn seine zwei Monate um sind, beziehe ich wieder KBG. oder geht das nicht? ich verdiene nämlich sehr gut und was ist, wenn die GKK dann sagt, danach bekomme ich kein KBG mehr, denn jetzt habe ich eh schon genug bekommen!?

    danke, dass du mir da hilfst!!!
  • @willeinbaby wenn du zeit hast lies dir den artikel noch durch:
    http://statistik.arbeiterkammer.at/tbi2012/familienleistungen_003_kinderbetreuungsg.html da steht das mit dem zuverdienst bissl genauer erklärt.
    bin grad in der Arbeit und kann dir dann am Abend die fragen beantworten, oder es findet sich hier noch jemand der sich auskennt, glaub @maxi ist da auch sehr am laufenden.
  • danke.. es ist ganz komisch.. habe noch wen anders bei der GKK gefragt und die meinte auch, dass das kein Problem ist, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Karenz sind, denn ich hätte ja eh 2 Jahre mit dem AG vereinbart und dann ist egal wenn der Partner zwei Monate in Karenz geht.

    also das glaube ich nicht. werde wohl Urlaub nehmen müssen, wenn mein Partner daheim ist.
  • @willeinbaby
    Karenz kann man teilen, wobei ein Teil jeweils 2 Monate betragen muss, entweder am Ende deiner Karenz oder auch mittendrin, du 4 Monate, dann dein Partner 2 Monate und dann wieder du (ist halt mit dem DG zu vereinbaren)
    Karenz darf sich 1x für einen Monat überscheiden (also 1Monat könnt ich gleichzeitig in Karenz sein), allerdings verkürzt sich die Gesamtkarenzzeit, dann auf 23Monate.
    wenn ihr einen zweiten Monat gemeinsam daheim sein wollt, dann musst du wieder arbeiten gehen, bzw deinen Resturlaub verbrauchen.

    KBG hat damit nur bedingt etwas zu tun, man kann auch KBG beziehen ohne in Karenz zu sein, allerdings muss man grad beim eaKB aufpassen, die Zuverdienstgrenze ist hier die geringfügigkeitsgrenze/Monat.
    überschneidend könnt ihr kein KBG beziehen, also entweder du oder dein Mann, auch nicht in dem Monat in dem ihr gemeinsam in Karenz seid.
  • @maxi: Daaaaanke! sehr hilfreich. habe auch mit einer Dame beim Bundesministerium telefoniert und di hat mir das auch bestätigt, dass nicht Mann und Frau glz zwei Monate Karenz gehen können. die bei der GKK hat ja drauf beharrt, dass das geht. das stimmt nicht.

    Dame beim Bundesministerium meinte noch, dass häufig der Arbeitgeber des Mannes sich dann beim Mann nach einer Bestätigung erkundigt, ob die Frau arbeiten geht, weil die Firma ihn ungern in Karenz schickt, wenn ich eh zaus bin. Vielleicht reicht dann, wenn meine Firma bestätigt, dass ich angestellt bin und dann soll meine Firma eben nicht drauf schreiben, dass ich gerade Urlaube habe. sonst wird die Firma meines Freundes es vielleicht nicht genehmigen denke ich.
  • @willeinbaby
    auch bei der GKK verwechseln sie oft Karenz und daheim bleiben aus anderen Gründen, vor allem weil viele Mütter die 30+ Variante nehmen und das DV dann schon oft aufgelöst haben (weil die gesetzliche Karenz ja nur 2 Jahre geht) und dann können ja beide zuhause bleiben, bzw nehmen anscheinend öfters Väter Karenz, deren Frauen gar nicht arbeiten gehen - hab ich von einer ehemaligen GKK-Mitarbeiterin erfahren :-)

    dein AG braucht ja nur ein Dienstverhältnis bestätigen, ob du in Urlaub bist oder arbeitest muss ja nicht draufstehen.
  • @maxi ja genau. Hoffe dass das meine Firma dann macht. Ganz neutral ohne auf Urlaub hinzuweisen. Aber werden se wohl machen denk i
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 6. 11. 2014, 14:16
    sodala.. nun weiß i schon mehr.

    also meine Firma prüft grad, wie viel Urlaubsstunden ich noch habe (aliquotiert auf das heurige Jahr berechnet) und dann kann ich überlegen, ob es sich ausgeht, dass mein Partner und ich das 12 plus 2 Modell wählen. werden einen Monat überlappend wählen müssen, denn so viel Urlaub wird dann auch nicht mehr rausschauen, aber für ein Monat reicht es vielleicht.

    ich frage mich nur grad, wie viel Tage ich genau Urlaub brauch. wie wird das beim KBG gerechnet? die ersten Monate beziehe ich, das nächste nehmen wir überlappend (da bezieht er oder ich und beide sind zu Hause ) und das letzte Monate bezieht nur er und ich bin wenn der Urlaub reicht zu Hause. aber wie viel Tage brauche ich da Urlaub? 1 Monat KBG wird wie gerechnet? je nach Geburtstermin ist das ja nicht immer vom Monatsersten bis zum Monatsletzten oder? das kann irgendwo mittendrin im Monat sein, sagen wir ab dem 5. Juni.. und dann 1 Monat KBG, heißt das bis 5. Juli? oder werden genau 30 Tage KBG bezahlt.. muss ich dann auch 30 Tage Urlaub haben oder reichen 20 Tage Urlaub, denn eigentlich braucht ich beim Urlaub ja nicht das Wochenende mitzählen, da hab ich eh frei und brauche keinen Urlaub.

    und das KBG wird ja auch fürs WE bezahlt oder nicht?

    ich hoffe ihr versteht, was ich meine.

    lg
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 6. 11. 2014, 14:40
    PS: Hab nun dir Rückmeldung, habe 25 bzw wenn ich heuer noch einspare 27 Tage Urlaub. Reicht das also aus, um das Monat zu überbrücken, während dem mein Partner KBG bezieht? oder brauche ich 30 Tage Urlaub, weil KGB vielleicht genau 30 Tage bezahlt wird!?

    Ich hoffe dazu hat sich scho jemand Gedanken gemacht
  • Ich hoffe so dass mir da jemand helfen kann ; (
  • @willeinbaby darf ich fragen ob du und dein mann in etwa gleich verdient?
  • Ich verdiene mehr
  • aso
    ich frag mich nämlich immer,wie da geht wenn der partner/mann in karenz geht und frau arbeiten-wenn ja meistens (leider)der mann doch deutlich mehr verdient
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 6. 11. 2014, 16:04
    Ich will eh nur des eine Monat arbeiten in dem ich muss weil er daheim is und wir beide net glz karenz gehen dürfen. .

    Auch wenn überhaupt gescheiter wäre er geht die hauptzeit und ich arbeit (verdienstmäßig) schaff i des emotional nit ..will beim Baby sein
  • Vielleicht hatte jemand scho die gleiche Situation und weiß wie viel man Urlaub gespart haben muss?
  • @willeinbaby wart ich komm bei deiner Frage nimma mit ... sorry
    was ist deine Frage?
    Wieviele Urlaubstage du für ein Monat brauchst? das hängt von den Arbeitstagen ab die dieses Monat hat ... im Durchschnitt 22 Urlaubstage pro Monat bei einer 5 Tage Arbeitswoche (5 Tage mal 4,33)
    oder war deine Frage anders gemeint??
  • willeinbabywilleinbaby

    1,087

    bearbeitet 6. 11. 2014, 17:05
    Ja genau wie viel urlaubstage i brauch. Ob des gleich is wie immer ( so wie eben du geschrieben hast - 5 tagewoche ) oder ob das anders berechnet wird wenns mit dem KBG in Zusammenhang steht. Das KBG wird genau 1 Monat oder 30 Tage oder wie lang ausbezahlt für 1 Monat?

    Will nur vermeide dass i dann zu wenig urlaubstage gespart hab für des eine Monat in dem mein Partner KBG bezieht und daheim is und i arbeiten muss
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum