Grüß euch,
vielleicht kann mir ja jemanden behilflich sein.
Mein Frage: Ist es möglich beim Einkommensabhängigen Karenzmodell (12+2) meine (bin der Mann) 2 Monate aufzuschieben?
Ausgangssituation: Mein Freundin befindet sich nun die ersten 12 Monate in EK. Der Plan war, dass ich die 2 Monate (ab Herbst) Vaterkarenz und anschließend eine Bildungskarenz von 9 Monaten anhänge. Aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedinungen für die BK (6 Monate arbeiten zwischen EK und BK) ist dieser geniale Plan nicht mehr möglich. Neue Idee ist, 12 Monate Mutterkarenz, 9 Monate Bildungskarenz, 2 Monate aufgeschobene Vaterkarenz.
Geht das? Habe nur aufgeschobene Karenz mit 3 Monaten was im Internet gelesen.
Oder hat wer eine andere Idee, dass ich/wir die +2 Monate Karenz nützen können (macht finanziell und zeitlich einen Unterschied)
Danke im Voraus
lg
Alex
Kommentare
10,139
hast du derzeit eine arbeitsstelle? wenn ja wie lang schon?
warum solltest du also nicht zuerst in elternkarenz und dann in bildungskarenz gehen können??
arbeitsrechtliche Karenz (da kann man 3 Monate aufschieben) hat außerdem nicht automatisch etwas mit dem Kinderbetreuungsgeld zu tun.
also bitte nicht miteinander vermischen :-)
4
habe mich beim ams heute erkundigt. mit mitte des jahres kommt ein neues gesetz zur bildungskarenz (noch nicht in den details ausformuliert und beim ams bekannt!). ein punkt darin ist, dass nach einer elterkarenz 6 monate eine aufrechte beschäftigung vorliegen MUSS, damit eine bildunskarenz möglich ist. hier läge der hund begraben!
10,139
4
10,139
7,306
10,139
7,306
10,139
... Grad jetzt wo wieder Diskussionen auftauchen rund um "mit Kindern is alles viel schwerer"
5,732
4
10,139
http://www.karriere.at/blog/bildungskarenz-neu.html
5
@alexandaniel: hast du zur übergangsregelung etwas rausfinden können? nun ist schon der 1.7. und die beim ams wissen immer noch nicht wie sie mit Eltern, die nach der Karenz in Bildungskarenz gehen wollen umgehen sollen
Mein Fall ist so ähnlich wie deiner.
Lg
10,139
5
5
Mit einer vorläufigen Übergangsbestimmung wird nun sichergestellt, dass das Weiterbildungsgeld nach einer Karenz aus Anlass der Mutter-/Vaterschaft nach dem MSchG oder dem VKG auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Versicherungspflicht aus dem Dienstverhältnis vor der Bildungskarenz nicht sechs Monate gedauert hat. Die Übergangsregelung soll für alle Fälle wirken, in denen das Kind, das Anlass für die Mutterschafts- bzw. Väterkarenz war, vor dem 1. Jänner 2017 geboren ist.
5
Übergangsfrist für Bildungskarenz nach Elternkarenz
Für Bildungskarenzen gelten ab 1. Juli 2013 neue Bestimmungen: Die Bildungskarenz darf prinzipiell nur aus einem aufrechten, voll versicherten Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten werden, das seit mindestens sechs Monaten besteht. Das heißt, man kann in Zukunft NICHT mehr direkt nach der Elternkarenz in Bildungskarenz gehen. „Allerdings konnte nach zahlreicher Kritik eine Übergangsregelung ausverhandelt werden: Die Einschränkung gilt erst für Bildungskarenzen im Anschluss an Geburten ab 1.1. 2017“, erklärt AK-Gleichstellungsreferentin Mag. Bernadette Pöcheim.
10,139
Danke für die Info!
5
10,139
Nach einer Elternkarenz ist aufgrund derzeitiger Rechtslage eine Bildungskarenz nicht möglich, da ein sechsmonatiges arbeitslosenversicherungspflichtiges DV vorangegangen sein muss. Es ist derzeit eine Übergangsregelung in parlamentarischer Behandlung. Sollte diese Übergangsbestimmung kundgemacht werden, ist eine Bildungskarenz nach einer Elternkarenz für Personen weiterhin möglich, die sich aufgrund einer vor dem 1.1.2017 erfolgten Geburt in Elternkarenz befunden haben. Die Gesetzwerdung ist abzuwarten.
ob und wann lässt sich derzeit nicht sagen ...
1
Mal schauen was dabei rauskommt...
1
Habe heute ganz entsetzt und nebenbei durch eine Bekannt von dieser neun Regelung gehört.
Weder AMS noch bfi oder so hat mir dies mitgeteilt.
Mittlerweile habe ich von meinem Dienstgeber die Bewilligung für die Karenz. Vertretung und alles läuft. Da es bei mir erst ab Feb soweit wäre hänge ich nun zitternd in der Luft.
Was heißt bitte bei der Übergangsregelung - nicht 6 Monate versicherungspflichtig? Ist es schlecht dass ich vorher 3 Jahre gearbeitet habe? War noch nie arbeitslos oder so. Bin einfach nur sauer. Kurse sind auch schon gebucht und mit dem Kindergarten ist auch alles geregelt.
Außerdem, mein dienstgeber zeigt mir den Vogel wenn ich dann nah 6 Monaten wieder weg bin. Und er wieder eine Vertretung für ein Jahr suchen muss.
Hoffe es hilft uns wer.