Hallo ihr Lieben, ich bin ab 1.8. in Mutterschutz. Ich habe mich für das einkommensabhängige Modell entschieden und habe vor mindestens 1 1/2 Jahre zuhause zu bleiben, danach möchte ich - um mir ein bisschen was dazu zu verdienen - ein paar Stunden arbeiten (max. 10 am Anfang). Habt ihr Tipps, Erfahrungen, ich weiß nämlich nicht, ob ich dann Elternteilzeit rechtzeitig beantragen soll oder mich geringfügig anstellen lassen soll? Wäre auch für Tipps dankbar :-)
Kommentare
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rechtlich kannst du 2j. zuhause bleiben wenn du vorher anfangen willst lass es dir bestätigen bzw du musst das ja sowieso ausfüllen wie lang du daheim bleibst.
elternteilzeit heißt du kannst immer weniger nehmen als du vorher gearbeitet hast..zB vorher 30h, dan kannst du 25h oder weniger nehmen.
aber das musst du nicht sofort bescheid geben, aber maximal 3mon vor karenzende.
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Ich war vorher vollzeit. Wenn ich dann elternteilzeit mit 30 std nehme u dann mal wieder in karenz geh muss ich dann wirklich noch weniger std nehmen od kann ich nach der 2. Karenz zu den gleichen stden der elternkarenz einsteigen? ich hab mich zwar beraten lassen u bei der ak eine babyinfo besucht aber ganz durch blick ich net.
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Wenn du jetzt auf 30 std reduzierst darfst du nach 2. Karenz wieder maximal 30 std nehmen. Oder halt dann vollzeit.
Man muss die std nicht reduzieren sondern kann auch nur die Lage ändern (das heißt die Arbeitszeit anpassen) aber aufstocken der zeit geht nicht.
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Hmmm bin ich jetzt eh nicht zu spaet dran - ich Fang ab laenner wieder an. Elternteilzeit. Hab aber noch nix genaues ausgemacht.
Muss ich das jetzt schon bis aufs i Tüpfelchen ausmachen? Das es auch wirklich elternteilzeit ist (inkl Kündigungsschutz und sonstige Vergünstigungen im Gegensatz zur "noormalen" teilzeit)
Danke fuer deine hilfe
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Wenn ihr aber eh schon drüber geredet habt oder dein Chef da nicht so pingelig ist dann ist vielleicht auch kein problem ;-)
Würde dir aber empfehlen das so bald wie möglich zu fiexieren.
Es gibt da von der ak so ein Muster schreiben da musst du nur deine Wochenstunden und verteilt auf welche Tage einsetzen. Geht also recht flott ...
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Aber ich hab doch das recht in der Elternteilzeit einmal meine Stunden einseitig zu ändern. Kann ich da dann aufstocken? Oder geht das auch nicht?
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Es heißt laut Gesetz: etz ist der Anspruch auf Herabsetzung der stundenanzahl (zwecks wohl der kinderbetreuung) oder Anpassung der Lage der Arbeitszeit..
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die bereits vor der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, müssen für die Elternteilzeit ihre Arbeitszeit weiter reduzieren.
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Naja kann man nicht ändern. Find ich aber blöd, ich hätte mir durchaus vorstellen können wieder mehr zu arbeiten. Aber Elternteilzeit wär natürlich besser.
Ich hoff meine Firma weiß das nicht ;-) wenn ich mehr Stunden mit ihnen vereinbare dann wär das auch ok oder? Man kann Elternteilzeit ja auch beidseitig vereinbaren. @claudsch1980.
Und danke übrigens :-) du bist glaub ich die hilfreichste Person im Forum (für mich bis jetzt zumindest).
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Anspruch und Recht ist eine Sache ... mit dem Arbeitgeber aber in Zukunft auskommen oft eine andere ;-)
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Damit ich das jetzt richtig verstehe mit den Stunden.
Angenommen:
Nach Karenz des 1. Kindes habe ich Elternteilzeit mit 16 Std vereinbart
Dann kommt das 2 Kind& wenn ich mach der 2. Karenz wieder zurück komme kann ich nicjt mehr als 16 Std arbeiten ohne dabei den Anspruch auf Elternteilzeit zu verlieren ?
Auch nicht wenn ich zB. Nach der 2. KARENZ erstmals 16Std arbeite aber dann zb nach einem Jahr auf 20Std aufstocke?
Hoffe das War jetzt verständlich.
Vielen Dank für deine Hilfe immer
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@Kathy90 nach der aktuellen Rechtslage könntest du nicht mal die 16std arbeiten sondern musst verkürzen. Bei Teilzeit Arbeit ist ein bloßes abändern der Lage nicht erlaubt um etz auszulösen.
Das heißt in deinem Fall vor antritt der zweiten karenz entweder std aufstocken oder auf das entgegenkommen (oder Unwissenheit) des chefs (personalbüro) hoffen.
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Am besten also immer noch bei der ak Rückversichern. Die wissen auch eventuell über zukünftige Pläne Bescheid :-)
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