@sim von deinem Gehalt wird ein Tagsatz berechnet und dieser gelangt alle 28 Tage zur Auszahlung (plus paar Tage als Bankweg mit einkalkulieren)
berechnet wird somit der Tagsatz mal 28 und das kommt 4 mal zur Auszahlung, weil ein normaler Mutterschutz genau diese Länge hat ... sollte man länger im Mutterschutz sein (weil Baby über Geburtstermin geht oder Kaiserschnitt sein) dann kommen dementsprechend die Tagsätze dazu.
Ich hoffe,ich darf mich hier gleich anhängen:
die Höhe des Wochengelds hängt ja bei Beschäftigen von den letzten 3 Nettogehältern ab.
Was ist nun genau unter Nettogehalt zu verstehen. Die vorgesehenen Sonderzahlungen ("Urlaubs- & Weihnachtsgeld") ja nicht, die müssen extra angegeben werden.
Aber wie sieht es zusätzlich zum normalen Gehalt mit
- regelmäßigen Prämien (Überzahlung),
- Überstunden (auch unregelmäßigen)
- und auch Einmalprämien (die genau in die 3 Monate fällt) aus?
Fällt das dann auch einfach in die Summe der 3 Monatsgehälter, die vom Argeitgeber auf den Atrag geschrieben werden?
@claudsch1980 (ich hoffe, es ist OK, dich zu verlinken), ich habe gemerkt, du kennst dich da sehr gut aus...weißt du da genaueres?
@hibby also normalerweise dürfen einmalprämien nicht berücksichtig werden, regelmäßige Prämien und Überstunden (sofern auch regelmäßig) natürlich schon!
die sonderzahlungen werden mit dem üblichen 17% Zuschlag berücksichtigt.
Also das Wochengeld wird von den letzten 3 Nettogehältern berechnet und das EKBG wird vom Wochengeld berechnet?
Ich hab letzten mit der WGKK telefoniert und die Dame meinte, wenn mein Kind 2015 auf die Welt kommt, wird zur Berechnung das Jahrsgehalt von 2014 herangezogen.
Das passt jetzt wieder nicht zusammen *hilfe* (Ist in meinem Fall wichtig, weil ich 2014 wo anders beschäftigt war)
@minze das kommt drauf an :-D
Also normalerweise wird das ekbg vom Wochengeld berechnet.
Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung via jahreslohnzettel und wenn du im Jahr davor mehr verdient hast dann wird das zur Berechnung genommen. Es kann sich also nur verbessern. Nicht verschlechtern.
Also, das heißt sie berechnen einmal vom Wochengeld und einmal vom Vorjahr und dann bekomm ich das, wo mehr rauskommt? Weil 2015 wäre definitiv besser als 2014. Aber da gibts noch keinen Jahrslohnzettel *g* sondern nur die letzten 3 Monate.
Danke - mal wieder Aber schön langsam lichtet es sich wirklich! @claudsch1980
@minze ja es gehen entweder die letzten 3 Monate vom Wochengeld oder sonst ein volles Jahr im Durchschnitt. Also je nachdem was besser ist wird genommen :-)
Wow, danke, ich glaube ich habe jetzt endlich mal keine Fragen mehr! @claudsch1980 Ich kann mich noch erinnern, als das alles für mich sowas von düster und undurchschaubar war!
Mal ne blöde Frage, aber vielleicht kennt sich da wer aus! Ich bin seit 7 August im Mutterschutz, was bekomm ich dann von meiner Firma für dieses Monat noch ausbezahlt? Also den Lohn vom 1-6 August schätz i mal, aber sonst noch was? Sie melden mich ja eigentlich ab, oder? Also Vl noch einen Anteil vom Weihnachtsgeld, oder ist der beim wochengeld dabei?
@melina richtig abgemeldet wirst du grundsätzlich gar nicht wenn dein Dienstverhältnis weiterlauft, wenn du nach karenz also wieder zurück kehrst.
Deshalb wird zb eventuell offener Urlaub nicht ausbezahlt.
Du solltest aber ein aliquotes urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten (vom 1.1. Bis 6.8.) Und eventuelle Überstunden falls noch welche stehen ebenfalls.
Nur wenn das Dienstverhältnis tatsächlich beendet wird erhältst du eine tatsächliche Abmeldung und Abrechnung.
Ansonsten wirst du nur von der Sozialversicherung abgemeldet da du über kbg dann versichert bist.
Ich hoffe ich darf eine blöde Frage einwerfen. Wenn ich im Februar 2016 entbinde können sie dann auch 2014 für die berechnung hernehmen? Danke schonmal :-)
@Nadine_88 für das Wochengeld? ? Nein!
Wochengeld müssen immer die letzten 3 vollen Arbeitsmonate sein, oder falls man Grad in Karenz ist dann das kbg - Modell wenn davor Anspruch auf Wochengeld bestanden hat.
Man hat sonst keinen Anspruch auf Wochengeld.
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Kommentare
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berechnet wird somit der Tagsatz mal 28 und das kommt 4 mal zur Auszahlung, weil ein normaler Mutterschutz genau diese Länge hat ... sollte man länger im Mutterschutz sein (weil Baby über Geburtstermin geht oder Kaiserschnitt sein) dann kommen dementsprechend die Tagsätze dazu.
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die Höhe des Wochengelds hängt ja bei Beschäftigen von den letzten 3 Nettogehältern ab.
Was ist nun genau unter Nettogehalt zu verstehen. Die vorgesehenen Sonderzahlungen ("Urlaubs- & Weihnachtsgeld") ja nicht, die müssen extra angegeben werden.
Aber wie sieht es zusätzlich zum normalen Gehalt mit
- regelmäßigen Prämien (Überzahlung),
- Überstunden (auch unregelmäßigen)
- und auch Einmalprämien (die genau in die 3 Monate fällt) aus?
Fällt das dann auch einfach in die Summe der 3 Monatsgehälter, die vom Argeitgeber auf den Atrag geschrieben werden?
@claudsch1980 (ich hoffe, es ist OK, dich zu verlinken), ich habe gemerkt, du kennst dich da sehr gut aus...weißt du da genaueres?
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die sonderzahlungen werden mit dem üblichen 17% Zuschlag berücksichtigt.
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Ich hab letzten mit der WGKK telefoniert und die Dame meinte, wenn mein Kind 2015 auf die Welt kommt, wird zur Berechnung das Jahrsgehalt von 2014 herangezogen.
Das passt jetzt wieder nicht zusammen *hilfe* (Ist in meinem Fall wichtig, weil ich 2014 wo anders beschäftigt war)
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Also normalerweise wird das ekbg vom Wochengeld berechnet.
Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung via jahreslohnzettel und wenn du im Jahr davor mehr verdient hast dann wird das zur Berechnung genommen. Es kann sich also nur verbessern. Nicht verschlechtern.
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Danke - mal wieder Aber schön langsam lichtet es sich wirklich! @claudsch1980
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Also ich find das ganze echt kompliziert :-/
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Deshalb wird zb eventuell offener Urlaub nicht ausbezahlt.
Du solltest aber ein aliquotes urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten (vom 1.1. Bis 6.8.) Und eventuelle Überstunden falls noch welche stehen ebenfalls.
Nur wenn das Dienstverhältnis tatsächlich beendet wird erhältst du eine tatsächliche Abmeldung und Abrechnung.
Ansonsten wirst du nur von der Sozialversicherung abgemeldet da du über kbg dann versichert bist.
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lg nadine
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Wochengeld müssen immer die letzten 3 vollen Arbeitsmonate sein, oder falls man Grad in Karenz ist dann das kbg - Modell wenn davor Anspruch auf Wochengeld bestanden hat.
Man hat sonst keinen Anspruch auf Wochengeld.
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