Kbg doch keine 2 Jahre?

Ich musd nen Thread öffnen, ich werde da echt nicht schlau draus.
Mein Mutterschutz endet mit 5.12.2017 und ich möchte das eakbg nehmen und danach noch 1 zuhause bleiben. Also gesamt 2 Jahre.

Laut ak ist dann die Karenz von 6.12.2017 bis 9.10.2019- 1 Tag vor dem 2.geburtstag endet das kbg. Konkret heißt dass das ich am 2.geburtstag meines Sohnes arbeiten muss, richtig? Aber ich Check folgendes nicht- es heißt 2 Jahre karenz, da zählt ja dann der Mutterschutz auxh dazu denn 2 Jahre ab Bezahlung des kbg wäre bei mir der 4.12.2019...... kann mir wer die Fragezeichen in meinem Kopf nehmen? Mit der ak hab ich schon telefoniert, de geben einem nur begrenzt Auskunft per Telefon

Kommentare

  • Generell kannst du so lange in Karenz gehen wie du möchtest. Allerdings ist der Arbeitgeber nur in den ersten 2 Jahren nach der Geburt verpflichtet dich als Arbeitnehmer zurück zu nehmen.
    Diese 2 Jahre gelten ab Geburt. Also müsstest du am 2. Geburtstag wieder arbeiten gehen.
  • @moni85 wann ist denn dein Kind geboren? Am 10.10.2017? Dann wäre, wenn 2 Jahre ausgemacht ist soweit ich weiß definitiv der 09.10.2019 dein nächster Arbeitstag.
  • Ist eh schon beantwortet worden und aufpassen: das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld geht nur bis zum 1. Geburtstag und nicht 1 Jahr ab dem Ende des Mutterschutzes. ;)
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 21. 11. 2017, 12:11
    Du bekommst Kinderbetreuungsgeld nicht ab Tag 1 nach der Geburt, sondern, da Du einen Arbeitgeber hast, erst mal Wochengeld (und nicht noch KBG extra dazu). Erst nach Ablauf d Mutterschutzes kriegst Du KBG aus einem seperaten Fördertopf. Allerdings deswegen auch nicht länger, sondern halt in Wahrheit nicht 12 Monate, sondern nur 10.



    Was mich etwas irritiert, aber ich bin nicht ganz fit in Sachen letzte Änderungen beim KBG: Einkommensabhängig geht nur bis zum1. Geb des Kindes. Danach hättest Du, wenn Du 2 Jahre Karenz wählst, keine weiteren Ansprüche (auch nicht auf Arbeitslose, weil Du rechtlich gesehen nicht arbeitslos wärst) und müsstest Dich beim Partner mitversichern lassen, da auch nicht krankenversichert.


    Ich vermute mal, Du mischt, wie viele, 2 Begriffe, die eigentlich fast nichts miteinander zu tun haben. Karenz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und heißt einfach: ich mach mir mit meinem Arbeitgeber aus, dass ich eine Weile nicht arbeiten geh. Ich bekomm zwar während dessen kein Geld von ihm, aber ich werd auch nicht gekündigt und hab den Job später wieder. Karenzieren lassen kann man sich aus diversen Gründen. Dazu brauchts kein Kind. Die klassische Karenz wgn Kind dauert halt bis 24 Monate und darauf gibt es Rechtsanspruch, auf andere Varianten nicht unbedingt.

    Kinderbetreuungsgeld gibt es unabhängig von Karenz. Früher haben zb Schülerinnen oder Hausfrauen nix gekriegt, da sie ja nicht "in Karenz" sind. Mittlerweile kriegen eigentlich so ziemlich alle Mütter Kinderbetreuungsgeld. Wenn keine Zuverdienstgrenzen überschritten werden, könnt frau auch 8 Wochen nach der Geburt wieder normal arbeiten gehen und würd trotzdem KBG kriegen

  • Mutterschutz: Geht bis 8 (bzw 12) Wochen nach Geburt des Kindes. Während dieser Zeit erhälst du Wochengeld. Danach beginnt die Karenz, falls mit dem AG vereinbart (!) und man erhält Kinderbetreuungsgeld.
    Die Variante 12+2 heißt bis zum Ende des 12. Lebensmonats (bzw 14. LM des Kindes falls der Vater auch Karenz geht). Demnach wird das eakbg 10 Monate ausbezalt, davor das Wichengeld. Ist das Wochengeld geringer als das eakbg (nur sehr selten der Fall) bekommt man ab dem Tag der Geburt das eakbg ausbezahlt .
    Gehst du 2 Jahre Karenz, ist dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag deines Kindes. Beim eakbg bekommst du ab dem 1. Geburtstag kein Geld mehr.
  • Danke für eure Antworten. Es hat mich nur irritiert- den es wird von 12 Monaten kbg gesprochen obwohls ja nur 10 sind.
  • 12 Monate KBG ist nur dann wenn man keinen Anspruch auf Wochengeld hat. Da denken viele gleiche wie du.
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