Gleichgeschlechtliches Paar - eingetragene Partnerschaft und gemeinsames Kind

Hallo zusammen,

vielleicht gibt es ja Gleichgesinnte :)

Meine Frau und ich leben in einer eingetragenen Partnerschaft und waren gemeinsam in Kinderwunschbehandlung.

Unsere Kleine kommt bald auf die Welt.

Habt ihr Erfahrung wie das mit den ganzen Dokumenten läuft beim Standesamt und im Krankenhaus?

Irgendwie findet man nicht wirklich Auskünfte darüber und das Ganze scheint, trotz angeblicher Gleichstellung, ziemlich kompliziert zu sein.

Vielen Dank <3

Kommentare

  • Darf ich fragen, wo ihr da wart? Samenspende ist ja in Ö noch nicht möglich, oder?
  • @Dino1982 es gibt mittlerweile viele Kinderwunschzentren - ist genauso möglich wie bei Heteropaaren, bei denen der Kinderwunsch ohne Hilfe nicht funktioniert!
  • Ich verlinke mal @Villacherin kennst du dich da vielleicht aus??
    Butterfliege
  • Dino1982Dino1982

    636

    bearbeitet 1. 11. 2019, 20:36
    Das heißt, mittlerweile kann man eine anonyme Samenspende empfangen? Hat ja lange genug gedauert...

    Das klingt recht positiv:
  • @dino1982 ja - seit 2015 oder so schon :)
  • Erfahrungen haben wir keine, aber ich bilde mir ein, dass das im Notariatsakt drinnen steht, dass es quasi keinen Vater gibt, sondern zwei Elternteile die namentlich genannt werden. Ich habe dann angenommen, dass es dann gleich abläuft wie bei Heteropaaren.

    Liebe Grüße
  • Gibt es bei dir im Kh einen baby point? Im AKH Wien werden die Kinder direkt dort gemeldet , also müssen die auch wissen falls was anders ist bei heteropaaren.
  • Nein kein Babypoint :)

    Ich hab von Erzählungen gehört, dass es scheinbar ziemlich mühsam ist als gleichgeschlechtliches Paar und man tausend Sachen vorbringen muss - so viel zum Thema tolerant :D
  • Na super 😅 Dann bin ich ja ziemlich naiv an die Sache ran gegangen. Ich dachte das hat sich mit den Umständen KiWu Klinik, Notariatsakt und Hochzeit erledigt.

    Aber danke für die Vorwarnung 👍🏻
  • Angeblich nicht - laut Erzählungen braucht man z.B. den KiWu Vertrag mit am Standesamt (was ich echt arg finde)
  • Also mich hat das Thema jetzt interessiert und ich hab mal nachgesehen und folgendes gefunden: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/143/Seite.1430401.html laut dieser Aufkunft wird nur zusätz ev die Partnerschaftsurkunde statt Heiratsurkunde verlangt. Aber du kannst am besten vorab in dein zuständiges Wohnsitzstandesamt gehen und erkundigen, dort erhälst du auch rechtlich verbindliche Auskünfte.
  • @Nova04 diese Infos hab ich eh auch schon gelesen - Danke!

    Aber laut Bekannten (auch 2 Frauen) reicht das nicht was da steht bei gleichgeschlechtlichen Eltern. Die mussten den Notariatsakt PLUS den Kinderwunschvertrag hinlegen - die haben sogar die Anzahl der eingesetzten Eizellen notiert am Standesamt - total irre!!!!

    Werde die kommende Woche mal beim Standesamt nachfragen :)
  • @Butterfliege das finde ich persönlich aber schon sehr übergriffig in einen Bereich, der sie null angeht!
  • @IreneG genau das find ich ja das arge!
  • itchifyitchify

    5,362

    bearbeitet 3. 11. 2019, 23:05
    Hier gab es auch mal einen Thread, weiß aber nicht ob die User noch aktiv sind:
    https://www.babyforum.at/discussion/18723/insemination-rainbows-hier

    Würde das auch arg finden, geht ja niemand an wie das Kind entstanden ist. Bei (Hetero) Ehe ist ja auch automatisch der Ehemann der Vater.
  • Genau deswegen finde ich das Ganze ja so intolerant - wenn man als Hetero verheiratet ist oder was auch immer, fragt niemand nach!
  • Ich werde mich wahrscheinlich jetzt total unbeliebt machen 🙈🙈, aber intolerant finde ich das nicht. Wenn Mann und Frau verheiratet sind, ist es klar, dass sie gemeinsam ein Kind zeugen können (ja klar gibt es Fälle, wo die Frau fremdgeht etc.), aber es gibt eben einen möglichen Erzeuger. Bei zwei Frauen ist es biologisch einfach nicht möglich ein Kind zu zeugen, deswegen finde ich die Frage, woher jetzt dieses Kind stammt, hier als nachvollziehbar. Es geht halt nicht automatisch, wenn es keinen möglichen Erzeuger gibt ... Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen gleichgeschlechtliche Paare, aber dass man da eine Erklärung will, kann ich schon verstehen.
  • @Sarah6 und wie rechtfertigt sich die Frage wie viele Eizellen? Wird das bei anderen künstlichen Befruchtungen dann auch gefragt? Ich finde das geht zu weit
  • @Sarah6 bei Heteropaaren gilt automatisch der Ehemann oder derjenige der eine Vaterschaftserklärung abgibt. Also im Grunde der der sich als Vater bekennt. Auch bei Samenspende, erst in der Schwangerschaft kennengelernt und eigentlich vom Ex usw. Bei z. B. einem querschnittgelähmten Mann oder anderer Hautfarbe vom Baby oder so bohrt ja der Standesbeamte wohl auch net nach wie das gegangen ist?
    wölfinKaffeelöffelBabykaroperlmutti
  • Kann das auch nicht nachvollziehen. Ich bin zwar mit einem Mann verheiratet, aber was nützt das wenn es auf natürlichem weg nicht klappt. Ich hab 3 icsi Kinder und auch nicht meine kiwubehandlungen offen gelegt. Geht ja den Standesbeamten nix an.

    Was wenn der spendersamen im Internet gekauft wurde? Ich kenne ein Pärchen die haben sich einen Studenten ins Haus geholt, Samen in den Becher und tschüss. Den Rest haben die Mädels selbst erledigt.
    Abgesehen von illegal und krankheitsrisiko hat da auch niemand gefragt.
    Mädel schwanger, Vater unbekannt und pasta.

    Gemeinsames Sorgerecht wurde später beantragt.
    perlmutti
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,297

    bearbeitet 3. 11. 2019, 12:37
    @Sarah6 warum ist es , in deinen Augen, wichtig zu wissen woher das Kind stammt? Würde mich echt interessieren? Wenn es die Mutter/Mütter nicht interessiert hat es den Rest der Welt bzw. Die Behörden rein gar nix anzugehen. Wie siehst du das?
    Außerdem sind ja mittlerweile genug Paare die ein Kind bekommen nicht verheiratet.
    perlmutti
  • Wie gesagt, ich wollte damit niemanden angreifen oder verletzten, ich habe ja nichts dagegen ...
    Kaffeelöffel ich begründe das so - wie schon geschrieben - für ein Kind braucht man eine Frau und einen Mann - Gleichberechtigung hin oder her - es ist einfach so...und diese zwei Personen haben ja das gleiche Recht, sich um das Kind zu kümmern. Und auch wenn zwei Frauen zusammen ein Kind bekommen, musste irgendwo ein Mann im Spiel sein, der das ganze ermöglicht hat ...und dieser Mann verliert dadurch seine Rechte am Kind ...wenn es durch eine Samenspende passiert, ist es natürlich ok - da gibt der Mann die Rechte auch freiwillig ab...aber es gibt sicher auch Menschen die andere Wege gehen oder sich vielleicht schwängern lassen ohne dem Vater das bekannt zu geben oder keine Ahnung 🤷‍♀️ vielleicht bin ich da auch ein bisschen naiv, da ich mich nicht genug auskenne, aber das tun die Behörden ja auch nicht 🤣🤣 ...und jemand hat ja auch geschrieben, dass die Samenbanken vor kurzem noch nicht erlaubt waren - wo hat man denn da den Samen bekommen? auch wenn jemand angibt, den Vater nicht zu kennen, ist es meiner Meinung nach nicht richtig, weil der Vater ja immer ein Recht auf das Kind hat 😄
  • Ich finde in der Konstellation nachzufragen ob es ein "offizieller Weg" war also KiWuKlinik dahingehend ok das später das Kind falls es wissen will wo es herkommt das nachvollziehen kann... Adoptionen werden ja auch entsprechend vermerkt. Auch was es angeht das somit geklärt ist das seitens des Vaters keine Ansprüche bestehen wie @Sarah6 gemeint hat.

    Was ich absolut nicht in Ordnung finde (!) ist die Frage nach dem genauen Procedere und der Anzahl der Eizellen... das geht die gar nix an. KiWu Vertrag ok für den Akt fürs Kind später .. aber alles andere inkl genauer Inhalt des Vertrages? Geht die nix an! Ist nur fürs Kind falls es später wissen will wo es herkommt...wie jedes adoptierte Kind das rechtlich auch nachvollziehen darf.
    Reyhaniawölfin
  • @Kaffeelöffel sorry, hab jetzt erst wieder hereingeschaut.

    @Butterfliege gemäß § 143 ABGB ist Mutter des Kindes die Frau, die das Kind geboren hat....soweit, so gut
    Wurde bei dieser Frau eine künstliche Befruchtung vorgenommen und lebt diese Frau in eingetragener Partnerschaft, so ist die eingetragene Partnerin automatisch zweiter Elternteil des Kindes (siehe § 144 (2) ABGB). Dies ist vergleichbar mit dem Passus "der Ehemann der Mutter ist automatisch der Vater des Kindes". Hier wird halt nur zusätzlich die Bestätigung der "medizinisch unterstützten Fortpflanzung" verlangt. Dies sehe ich als Standesbeamtin nicht als übergriffig, sondern sehe die Rechte dahinter.

    Diese Bestätigung dient am Standesamt eher dazu darzulegen, dass es keinen "echten" Vater gibt, der ggf. später einmal als Vater eingetragen werden möchte. Aus der Praxis kenne ich es aber auch nicht, dass der Standesbeamte hier weiter nachfragt, oder sich gar vorlegen lässt wie viele Versuche oder gar Eizellen eingesetzt wurden - ich glaube hier wird durch die stille Post immer mehr dazu gedichtet.
    delphia680ReyhaniaKaffeelöffelNastyLittle_shewölfin
  • @Villacherin so finde ich das auch in Ordnung! Danke für deine Information!
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