Hallo ihr.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Bin seit März arbeitslos und in der Zwischenzeit schwanger geworden. Bereits bin ich in der 14ssw.
Schon von Anfang an mache ich mir sorgen um die finanzielle Lage bzw wie das ganze System funktioniert.
Eine Freundin erzählte dass das Wochengeld vom Ams beantragt wird. Ist das korrekt?
Bzw ab wann kann ich den Antrag stellen?
Ich würde noch bis Oktober Alg bekommen und müsste dann den Antrag auf Notstand stellen.
Wann kann ich den Antrag für das Karenzgeld stellen?
Ich bin ziemlich verzweifelt. Jobs bekomme ich auch keine, da mich niemand nimmt :-(
Bitte um eure Hilfe.
Vielen Dank
LG Xenia
Kommentare
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Lies dich mal ein bisschen durch und wenn du dann noch konkrete Fragen hast, frag
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Bei der notstandshilfe kommts halt drauf an wieviel dein lg (wenns den gibt) verdient wenn ihr zusammen wohnt..
Wenn du da keinen anspruch hast gibts dann auch kein wochengeld.
Kinderbetreuungsgeld gibts frühestens ab tag der geburt.. (wenn kein Anspruch auf wochengeld besteht)
Familienbeihilfe gibts auch ab geburt..
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Ich wäre ab 15.11. In Mutterschutz da GT am 15.01.2018 und Alg kann man ja nur 6 Monate beziehen und die wären halt im Oktober das letzte mal :-(
So ein Käse iwie
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In meinem Fall, habe ich mir ausgerechnet, dass es finanziell besser ist ich melde mich zwischendurch ab beim AMS, sodass ich mit der Arbeitslosen (habe sehr gut verdient und bekomme daher sehr viel Arbeitslose) in den Mutterschutz gehe als mit Notstand. Das müsstest dir aber selbst anschauen für dich. Mir wurde nur vom AMS geraten, mich nicht länger als sechs Wochen durchgängig abzumelden, da du sonst einen neuen Antrag benötigst und du in der Zeit auch wegen der Versicherung schauen musst. Ich mache es jetzt immer so, dass ich mich über mein eAMS-Konto für zwei Wochen oder so ins Ausland abmelde (nur offiziell, da du hier keine Bestätigung brauchst) und dann zwischendurch wieder anmelde. In der Zeit wo ich ja (offiziell) im Ausland bin, bekomme ich zwar kein Geld bleibe aber ganz normal versichert und meine Arbeitslose wird hinten dran gehängt. Ich schau dann immer auch, dass ich zu den ArztTerminen immer angemeldet bin, dass da nix sein kann. Aber wie du das handhabst musst du dir halt selbst durchrechnen und erfragen. Wollte dir nur eine Möglichkeiten aufzeigen bzw. Dich darauf hinweisen, dass du wenn du mehr als sechs Wochen durchgängig! Abgemeldet bist, einen neuen Antrag stellen musst bzw. Das mit der Versicherung klären musst.
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Also ich habe den nächsten Termin beim FA erst im Oktober, muss aber in ca 5 Wochen ins Labor wegen dem Zuckertest und Mitte September ist das Organscreening.
Denkst du wäre es am besten wenn ich mich mit morgen Abmelde bis kurz vor dem Organscreening (wäre dann knapp 1 Monat) und mich dann wieder anmelde?
Müsste dann somit bis November das ALG bekommen korrekt?
Danke für deine Hilfe! Ist alles nicht ganz so einfach
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Vorab Danke für deine Hilfe!
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Würde aber trotzdem mal zum AMS gehen und eine Bestätigung bringen. Als ich das gemacht habe, habe ich einfach eine neue Betreuungsvereinbarung bekommen bis zu meinem MutterschutzDatum.
Wegen Abmelden und wann und wie lange müsstest du dir selbst aussuchen. Da kenne ich deine Situation zu wenig. AufjedenFall gehe nicht - wie schon damals geschrieben - über die sechs Wochen drüber, dass du dich nicht neu anmelden musst. Also alles neu ausfüllen usw. Organscreening geht nicht über die GKK. Und alle Untersuchung die nicht über die GKK gehen kann dir da egal sein. Ich habe mich nicht für das Organsascreening wieder vom Ausland zurück gemeldet. Aber ich mache es jetzt wenn ich ins Labor gehe zum ZuckerBelastungsTest (weil der ja über die GKK geht). Also alles wo du so quasi eine Überweisung bekommst.
Und alle Zeit die du abgemeldet bist (zum Beispiel offiziell im Ausland) wird hinten dran gehängt. D.h. du nimmst den letzten LeistungsAnspruch her und rechnest die Tage die du abgemeldet bist einfach dazu. Bzw. Sobald du wieder drei Tage beim AMS angemeldet bist, bekommst du den neuen LeistungsBezug. Da kannst du es dann zusätzlich kontrollieren. Zumindest ist das bei mir so, aber ich mache auch alles über mein eAMS Konto. Am besten du machst dir mal einen BetreuungsTermin beim AMS aus und sprichst das alles mit deinem Betreuer durch. Habe ich damals auch so gemacht und da halt diese ganze Infos bekommen.
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Ich musste eine Bestätigung von der SS (MuKi Pass geht auch) der Kassa schicken.
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Aber ihr könnt ja euch ja selbst bei den entsprechenden Stellen informieren. Lieber ein paar Mal mehr nach fragen, als dann irgendwas falsch machen.
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Soweit aber dürfte nun alles klar sein :-)
Darf ich fragen wie weit du bereits bist?
LG und schönen Wochenstart
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Und bitte gerne für die Info. Freilich darfst du fragen. ET ist der 22.12.2017, Mutterschutz ist dann der 27.10. Und heute bin ich 25+2. Also eh nur ein wenig vor dir. Am 22.9. Habe ich wieder AMS Termin. Da werde ich es eh sehen ob ich schon den Zettel für die GKK mitbekomme. Bzw. Frag da auch noch mal sicherheitshalber nach wann ich genau zur GKK muss wegen dem MutterSchutz dann.
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Mir wurde damals gesagt, dass für einen Wochengeldanspruch die letzten 3 Monate vor Mutterschutzbeginn herangezogen werden. Sprich wenn da ein Einkommen war, wird dieses herangezogen. In dem Fall bei mir eben das Taggeld in den ca zwei Monaten.
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wie viel ist (anteilig) Taggeld? und das heißt du hast die 2 Monate dividiert durch 3 plus 80% bekommen?
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Ich würde es an deiner Stelle so machen, je nachdem wie viele Woche du noch Anspruch auf ALG hast, dass du jetzt unterbrichst und die dann so aufbrauchst dass es sich bis zum MuSchu ausgeht. Weil ich hatte ja auch keine vollen 3 Monate und jetzt wo ich überlege war mein Kurs eigentlich auch nur 5 Wochen lang aber eben über 2 Monate gegangen. Sprich Mitte eines Monats angefangen und knapp Ende des nächsten Monats beendet.
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Ich würd da sicherheitshalber bei der GKK nachfragen.
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Hier war vor einigen Monaten ein Thema das dieses Problem behandelt hat und ich kann mich erinnern dass es da so war. Man muss drei Monate arbeitslos gemeldet sein für das Wochengeld. Ich weiß leider nicht mehr wie der Thread geheißen hat.
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