Nach Elternkarenz in Bildungskarenz - Wer noch?

tsstss

733

bearbeitet 19. 04. 2023, 19:29 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben! Thema: #eakbg

Meine Elternkarenz endet am 15.1.2020 und überlege ob ich gleich anschließend in Bildungskarenz gehen soll. Aus folgenden 2 Gründen:

-) ich möchte auf keinen Fall mehr in meinem alten Job zurück und will mich beruflich neu orientieren, obwohl ich im Moment noch ziemlich planlos bin, was überhaupt.

-) ich möchte noch etwas mehr Zeit mit meinem Kind verbringen, er ist im Jänner 20 Monate.

Wer von euch strebt auch einen beruflichen Neuanfang an bzw eine Bildungskarenz?
Wer ist in Bildungskarenz und kann mir eine Auskunft geben wie es mit der Bezahlung aussieht? Wieviele Kursstunden wären auswärts zu belegen?
Hat die Bildungskarenz eure Chancen am Arbeitsmarkt verbessert?

Ich freue mich auf einen regen Informationsaustausch :)

Lg

#bildungskarenz
«13456711

Kommentare

  • @tss da ich so wie du auf keinen fall in meinen alten job zurück wollte, hab ich einen mutterschaftsaustritt gemacht und wollte nach den 14 Monaten KBG auch in Bildungskarenz gehen. Aber das geht nicht. wenn du deinen job aufgibst kannst du nicht in bildungskarenz gehen, da du ein aufrechtes dienstverhältnis haben musst und dein AG muss der bildungskarenz auch zustimmen.

    andernfalls musst du dich irgendwie mit dem AMS arrangieren, dass du eine von ihnen genehmigte Weiterbildung machen darfst. bekommen würdest Arbeitslosengeld.
    josefky
  • @ConnyRu danke erstmal für deine Antwort:) ich möchte meinen Job nicht aufgeben. Ich dachte, ich kann direkt anschließend nach der Elternkarenz in Bildungskarenz gehen?
  • @tss das geht schon WENN dein AG zustimmt ^^ die AK kann dich da sicher besser beraten und auch tips geben wie du das mit dem AG regelst ;)
  • @tss Achtung es hat sich auch was geändert: man kann jetzt nur mehr Bildungskarenz direkt im Anschluss an KBG nehmen. Weiß nicht ob du eaKBG genommen hast und noch unbezahlt zu Hause bist.
  • Ich habe es gemacht. Ob sich deine Jobchancen dadurch verbessern hängt natürlich stark davon ab in welchem Beteich du arbeitest und was du vor hast während der Bildungskarenz zu machen. Aber sagen wir mal so, jede zusätzliche Qualifikation kann nur ein Vorteil sein. Dein Arbeitgeber muss natürlich zustimmen. Beantragen kann man dann alles (mit den nötigen Dokumenten) online 3 Wochen vor Beginn der BK.

    Ein Kurs muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen wobei Lernzeiten dazu zählen. Oder bei einem Studium müssen pro Semester 8 ECTS absolviert werden.

    Geld bekommst du in Höhe des Arbeitslosengeldes, das kannst du dir online ausrechnen. Du kannst auch nebenbei noch geringfügig arbeiten gehen (auch bei einem anderen Arbeitgeber).
  • Wenn man ein Kind hat müssen es nur 16 Wochenstunden sein hab mich da schon gut informiert und werd das auch so machen sprich eaKGB und dann gleich Bildungskarenz- hab das in meinem Fall ausgerechnet und bekomm auf die 2 Jahre gerechnet so 7.000€ mehr raus als würde ich 2 Jahre in Karenz gehen 😅
    cividina
  • @Jenny Rico hab das auch schon gelesen mit den 16 Wochenstunden. Ich hab ja nicht das eaKBG. Ich bin nur gespannt wieviel ich dann im Monat bekomm. Machst du das über das AMS?
  • @neli_b Dankeschön für die Info!
  • Ich überlege auch die BK im Anschluss an 1 Jahr KBG (eaKBG) zu nehmen. Ich würde dann gerne ein paar Vorlesungen an der Uni machen die zu meinem Beruf passen. Die Frage ist nur wie aufwändig das wirklich wäre, also die 8 ecds zu erbringen? Sind das z.b. 2 Kurse pro Semester oder mehr? Hat das schon jemand so gemacht?
  • Ich glaube, mal vor Kurzem gelesen zu haben, dass eine Bildungskarenz im Anschluss an eine Karenz nicht mehr geht. Man muss dazwischen glaub 6 Monate arbeiten.
    Vielleicht solltet ihr euch da vorher noch beim AMS informieren.
  • Morgen hab ich einen Termin beim AMS. Dann weiß ich mehr. Bin echt schon gespannt...
  • man kann sehr wohl noch direkt in Bildungskarenz gehen allerdings muss man vor der Karenz 6 Monate gearbeitet haben und muss von Karenz direkt in Bildungskarenz wechseln sprich letzter Tag Karenz z.B. 1.04.2019 - Beginn Bildungskarenz 1.04.2019 bzw. max. 2.04.2019!! 😄
    _sarah_
  • @BaldMama.
    Ich mache es derzeit so. Ich belege Kurse in medizinischer Mikrobiologie. Passt zu meiner Ausbildung, ist interessant und deshalb einfach zu lernen für mich. Das Ausmaß ist mit 8 ects oder 4 Wochenstunden nicht sehr hoch.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/357/Seite.3570000.html

    Hast du schon einmal studiert? Du musst unbedingt schauen, ob es Zugangsbeschränkungen gibt. Und du musst rechtzeitig inskribieren, dafür gibt es nur einen bestimmten Zeitraum pro Semester. Ich würde für eine Beratung zum ams gehen. Lass dir bestätigen, dass du Anspruch hast und dass die Ausbildungswahl passt.

    Ich genieße die Zeit jetzt an sich sehr. Meine. Kinder waren in den letzten 6 Wochen mehr als 4 Wochen krank. Das war in der Prüfungszeit zwar stressig, aber gut machbar. In der Arbeit hätte ich da ein massives Problem gehabt.

    Ein wichtiger Punkt:du verlierst deinen Kündigungsschutz und dein Anrecht auf Elternteilzeit.
  • @Maxi01
    Ja ich habe schon mal studiert. Bin allerdings schon seit 6 Jahren fertig und es war eine FH, daher bin ich mit den notwendigen ecds nicht ganz so vertraut :-).

    War gestern bei der AK (normaler Beratungstermin für Karenz etc.) und habe dort das erste mal von der Möglichkeit einer BK statt "normales" 2. Karenz-Jahr gehört - allerdings eher als Möglichkeit zusätzlich Geld zu bekommen ;-). Vor allem wenn man vor der Karenz gut verdient hat würde sich das natürlich wirklich auszahlen. Ich werde aber in jedem Fall im 2ten Jahr noch daheim bleiben, unabhängig davon ob BK oder nur Karenz (ohne Geld). Allerdings wenn der Aufwand nicht allzu hoch ist, wäre es ja interessant ein paar zum Job passende Vorlesungen zu machen.
    Weißt du zufällig ob man die komplette Zeit der BK inskribiert sein muss? Meine Tochter kommt im Mai zur Welt, sprich ich müsste mich dann wahrscheinlich schon nächsten Februar 2020 inskribieren und bis Mai 2021 inskribiert bleiben. Das wären dann aber 3 Semester... Müsste ich dann auch jeweils pro Semester 8 ECDS nachweisen?

    Werde im Herbst auf jeden Fall noch einen Termin beim AMS ausmachen. Vorher hätte es lt. der AK Dame keinen Sinn da sich bis nächstes Jahr wieder etwas ändern könnte bzw. Möglichkeit BK direkt an Karenz.
  • @BaldMama.
    Inskribieren müsstet du wohl schon 3 Semester. Es steht aber, dass man die Prüfungen je nach einem Semester bzw einem halben Jahr nachweisen müsste. Das ginge dann ja schon, wenn du zu Skripten kommst. Dann lernst den Stoff einfach ohne eine Vorlesung zu besuchen.
    Und weist nach 6 Monaten nach. Das würde ich aber dort besprechen.
  • ich bekomme im Moment Weiterbildungsgeld, bin aber noch in der normalen Elternkarenz. Ließ das AMS so durchgehen

    Wichtig ist, dass das Weiterbildungsgeld direkt an das Kinderbetreuungsgeld anschließen muss, da darf kein Tag dazwischen sein.

    Ich studiere nebenbei berufsbegleitend, 15 ECTS, das sind 2 Nachmittage.
    Das geht super!

    und ja: man muss beim studieren für jedes Semester eine Inskriptionsbestätigung und dann eine Bestätigung über die min 8 ECTS vorlegen
  • Wenn man nach der karenz in bildungskarenz geht, hat man keinen Kündigungsschutz bzw recht auf elternteilzeit, oder?
  • @dubdi.
    Genau, du verlierst beides.
  • @dubdi
    Anspruch auf Elternteilzeit hast du bis zum 7. Lebensjahr deines Kindes, wenn der Betrieb groß genug ist und du bereits min 3 Jahre beim AG beschäftigt bist.




    Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

    Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit?
    Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für jene Arbeitnehmer/-innen, die
    in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt sind UND
    deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeberin bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat UND
    die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (oder die Obsorge für das Kind haben).

    (https://www.arbeiterkammer.at/elternteilzeit)
  • verliert man jetzt das Recht auf Elternteilzeit bis zum 7 Lj wenn man ein Jahr Bildungskarenz geht oder nicht? Check ich jetzt nicht....
    minxrblumebabyekerSonnenblume1992
  • Nein verliert man nicht! Man muss es nur rechtzeitig also 3 Monate bevor man wieder arbeiten geht, dem Arbeitgeber bekannt geben
  • Ja, ihr habt recht entschuldigt bitte.
    Wenn du bis dahin nicht gekündigt bist, kannst du es anmelden.
  • man muss die stunden nicht herabsetzen, wenn der arbeitgeber das ok gibt.
    babyeker
  • Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einem die Elternteilzeit verweigern kann? Hat jetzt neulich jemand behauptet. Aber ausser, dass ich vielleicht früher zurück will, als initial ausgemacht und der Arbeitgeber sagt "nein erst zum ausgemachten Termin"fällt mir keine Möglichkeit ein....
  • Also verliert man nur den Kündigungsschutz, elternteilzeit nicht?! Danke für diese Info, wusst ich nicht.
    Der Herr beim ams gestern war etwas überfordert mit der Frage, er konnte mir keine konkrete Auskunft geben ob man Elternteilzeit nach der bildungskarenz verliert. :/
  • @tss Ja für sowas ist ja das AMS ned zuständig. Da bist bei der AK besser beraten.
  • @schnoggele.
    Vielleicht hilft dir das? Ist von der Rechtsabteilung der pharmazeutischen Gehaltskasse. Also generell sicher eine seriöse Quelle.

    Was ist der "große Elternteilzeitanspruch"?
    Hat der Betrieb 21 oder mehr Mitarbeiter und besteht eine Mindestbetriebszugehörigkeit des Dienstnehmers von 3 Jahren, so ist der „große Anspruch“ auf Elternteilzeit gegeben. Charakteristisch für den „großen Anspruch“ ist, dass die gewünschte Teilzeit auch ohne Einigung mit dem Dienstgeber über die konkrete Ausgestaltung angetreten werden kann. Der Dienstgeber kann die geplante Elternteilzeit nur gerichtlich bekämpfen. Zudem kann die „große Elternteilzeit“ bis zum 7. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
    schnoggele
  • Der Dienstgeber muss, wenn er nicht einverstanden ist, vor Gericht gehen. Wenn du gute Gründe bringen kannst für Ausmaß und Lage der Arbeitszeit hat er im Normalfall wenig Chancen.
  • hat jemand Erfahrung damit wie lang vorher man Bildungskarenz ausmachen kann sprich schon zu Beginn der Karenz? würd mich interessieren - und kann der AG das wirklich strinkt ablehnen?
  • Vielleicht kann mir hier jemand helfen... Wenn ich 2018 und 2019 EaKBG bzw. Wochengeld bezogen habe, von was wird dann das AMS Geld in der Bildungskarenz berechnet. Vom EaKBG oder vom letzten Bruttogehalt?
  • Ich studiere ja nebenbei, bin aktuell im 2. Semester (Master). Möchte dieses Semester noch abschliessen, Baby kommt Mitte August.
    Mein Plan wäre dann, das dritte Semester im 1. Jahr der Karenz (eakbg) abzuschliessen und im Anschluss meine Diplomarbeit im 2. Jahr der Karenz mittels Studienabschlussstipendium anzufertigen. Prinzipiell spricht nichts dagegen, habe noch keine Stipendien in Anspruch genommen und erfülle auch sonst die Anforderungen.
    Hat das von euch auch schon jemand gemacht? Bildungskarenz geht bei mir nicht, da ich September 17 bis Juni 18 in Bildungsteilzeit war.
  • Hallo! Ich überlege ebenfalls eine Bildungskarenz an die Elternkarenz anzuhängen...nur bin ich mir nicht du, ob das bei mir möglich ist. Muss mal beim Ams nachfragen. Hat jemand schon Erfahrung, wenn die Bk im Sommer starten und enden würde und ich ein Studium mache? Da ist ja keine Uni...geht das trotzdem? Später kann ich nicht beginnen, da die Bk ja nahtlos übergehen muss vom Karenzgeldbezug. 🤷🏻‍♀️
  • @phoebe
    Wann I'm Sommer wäre das. 1 Monat dürftest du Lehrlauf haben, bevor es beginnt. Kann man sich eventuell jetzt noch für das Sommersemester inskribieren? Falls ja würde ich das machen und meine erste Prüfung noch im Sommer ablegen. Du musst dann alle 6 Monate die Nachweise über die entsprechenden Stunden bringen.
  • Danke für die Antwort! Ich bin schon an der Uni inskribiert, da ich gehofft hatte, jetzt schon Prüfungen machen zu können. Die Bk wäre von Anfang August 19- August20. Muss jetzt erstmal mit dem Chef sprechen, hab das solange vor mich her geschoben und jetzt wird’s schon knapp 😬 wenn ich die Elternkarenz nämlich nicht verlängere, die Bk aber nicht genehmigt wird, muss ich im August wieder arbeiten gehen...
  • Also, laut meiner Wiedereinstiegsberaterin kann man ruhiiiig bis zum 4. Geburtstages des Kindes zuhause bleiben, bis dahin wird eh in die Rentenkasse einbezahlt (Kopf meets Tischplatte) man kann derweil ja Arbeitslosengeld bekommen.
    (JA das war ernsthaft IHR Vorschlag und NEIN das mache ich nicht xD)
    favorita
  • @phoebe bei mir ging das nicht das ich mitten im Sommer im Semester beginne ... ich musste bis Ende September warten. Du hast aber soweit ich mich richtig erinnere 4 Wochen Vorlaufzeit wenn du 1 Jahr gehst. Ich hatte das nicht da ich kein Jahr ging :-) unterbrichst du nämlich vorher musst du das in diesen 4 Wochen erhaltene Weiterbildungsgeld zurückzahlen. Jeder Fall ist hier irgendwie individuell 🙄 sehr mühsam wars
  • Hallo ihr Lieben, ich hätt da auch eine Frage zum Thema, vl habt Ihr Erfahrung; ich plane auch eine Bildungskarenz direkt nach dem EaKBG, geburtstermin ist der 18.2.2020, hätte eine Weiterbildung gefunden, die ich machen möchte die insgesamt 25 ects hat und 1.5 Semester dauert. Wie ist das jetzt aber mit diesem “muss direkt anschließen” - wenn ich die Weiterbildung zb schon im Jänner 2021 beginne, müsste es ja kein Problem sein dass ich dann ab 19.2.2021 direkt in die bildungskarenz übergehe oder? Wie seht ihr das?? Und der Arbeitgeber hat bei einer BK generell keine ‘Nachteile’ oder Mehrkosten oder? Muss es ihm nämlich natürlich auch noch verkaufen... ;) Danke euch!!
  • @Krisbeth ja es geht, das du die Ausbildung vorher schon beginnst.
    Ich hab mein Studium im WS 2018/19 gestartet und dann ab Ende Jänner 2019 Weiterbildungsgeld bezogen.

    Der AG hat keine Nachteile bei einer Bildungskarenz, aber du unter Umständen (kein Kündigungsschutz, wie das mit Elternteilzeitanspruch dann ist weiß ich auch nicht)
    da würde ich mich an deiner Stelle vorab bei der AK informieren (AmS kennt sich da leider absolut nicht aus rechtlich)
  • Ich muss den Thread kurz rauskramen: Ich hab mir überlegt jetzt doch Bildungskarenz anzuhängen. Mein Arbeitgeber hat nix dagegen, Kurs hätte ich auch gefunden. Hab grad mi dem AMS telefoniert und die Dame hat gmeint ich soll mir vorab schon mal ausrechnen mit dem Durchschnittsbruttogehalt von 2018 was ich bekommen werde. Da ich aber im Jahr 2018 auch schon Wochengeld bezogen habe, weiß ich jetzt nicht wie ich das eingeben soll. Hab mal gehört, dass die Berechnung vom Arbeitslosengeld und dem EaKBG ziemlich gleich ist. Heißt das ich bekomm das Gleiche wie jetzt das EaKBG? Fragen über Fragen... Das AMS rechnet erst nach Antragsstellung aus, müsste aber natürlich vorweg ca. wissen, mit wieviel ich rechnen kann... Danke für eure Hilfe!
    juliazolia
  • @NeueMami32 also ich bekomme etwa 200/300 Euro weniger als beim EaKBG
    NeueMami32
  • Danke @Morgana ! Hattest du auch den Höchstsatz? Dann kann ich nämlich beruhigt schlafen! Wenn es nämlich nach der Berechnung geht war es deutlich weniger.. bei mir ist aber generell blöd, weil ich jedes Monat anders verdiene je nach Diensten. Und dann eben noch das Wochengeld dazu.. 🤔
  • Lt. AMS nehmen sie das letzte Jahr her, in dem du voll verdient hast und rechnen das dann hoch - - > Inflation. Ist bei mir genauso. Hatte 2 x hintereinander EaKBG. Ich weiß aber leider meinen Satz noch nicht.
    NeueMami32
  • Weil wir gerade beim Thema sind... ich starte am 12.12. mit meinem Kurs. Antrag ist beim AMS gestellt, aber noch immer nicht bearbeitet. Wie lange hat das bei euch gedauert. Hab so Schiss, dass iwas nicht klappen könnte.
  • Danke @loewinundlamm ! Die Dame beim AMS hat zu mir gemeint es reicht den Antrag 2-3 Wochen vorher zu stellen. Sind allerdings in der Pampa..
  • @NeueMami32 nein, ich hatte nicht den Höchstsatz, da ich vorher nur Teilzeit gearbeitet habe.
    NeueMami32
  • Ich werd’s auch machen 😊

    Habt ihr mit euren Arbeitgebern gesondert etwas vereinbart bzgl Kündigungsschutz?
    minx
  • @mydreamcametrue Nein, das habe ich nicht. Sie unterschreiben so etwas generell nicht.
  • @NeueMami32 Ja, das haben sie zu mir wohl auch gesagt, aber ich dachte, dass ich bis mein Kurs anfängt, schon einen Bescheid habe.
  • Also ich habs berechnet, weil ich auch BK ab April 2020 mache und da kamen ca. 1400 Euro raus. Abzüglich der Kosten für die Kurse komm ich dann wohl auf so 1200 Euro. Das ist echt ziemlich gut würd ich sagen. Wär auch für kein Geld noch ein Jahr daheim geblieben.

    Findet ihr die AMS Homepage bzw. den eAMS Zugang auch so unattraktiv? Kann mich kaum orientieren...
    NeueMami32
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum