Lohnsteuerausgleich

1293031323335»

Kommentare

  • @mockingbird du kannst den Steuerausgleich schon machen, er wird halt nicht bearbeitet bis dein AG alles übermittelt hat. Der hat zeit bis Ende
    März glaube ich.
  • Bis Ende Februar 😊
  • @Sternchen82 Dann kann man ja gar keine Vorberechnung machen, wenn der Lohnzettel noch nicht übermittelt wurde. Das würde ich nicht machen, ich rechne da schon meist herum, was am sinnvollsten ist (vor allem in Hinblick auf den Familienbonus plus).
  • @Dodolein der Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit die Lohnzettel zu übermitteln.
    Ich würde auch abwarten bis alles da ist
  • @Dodolein man kann ihn ja auch erstmal ausfüllen, und wenn der Lohnzettel da ist, noch bearbeiten
  • Lohnsteuerausgleich - interessantes Thema!
    Macht ihr den selbst? Ist der machbar für Anfänger? Ich hab zwar eine wirtschaftliche Ausbildung aber ich hab den noch nie selber gemacht 🫣
  • @Mohnblume88 Ja, der Lohnsteuerausgleich ist alleine gut machbar. Von der Arbeiterkammer gibts jährlich ein Heft mit relativ einfachen Erklärungen, was man in welcher Höhe im Anlassfall reinnehmen kann.

    Ich mach schon seit vielen Jahren die Arbeitnehmerveranlagung selbst und auch die Einkommenssteuererklärung von meinem Mann (auch angestellt, aber hat in den USA Firmenaktien und muss daher verpflichtend eine Einkommensteuererklärung abgeben).

    Uns haben sie in der HAK damals schon ermutigt eine Arbeitnehmerveranlagung bei Ferialjobs zu machen.

    https://www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld/Steuer-sparen-2024.html
    Mohnblume88
  • @Mohnblume88 Ja, das geht gut. Man wird im Finanzonline gut durch jeden Punkt geführt. Schaus Dir mal an, Du kannst den Entwurf speichern und immer wieder neu bearbeiten.
    Mohnblume88
  • Das Heft kam diese Woche per Post!
    Soll ich Fotos machen und hier hochladen? Sind nicht viele Seiten
    Mohnblume88
  • @Mohnblume88 ich und mein Mann machen den auch schon seit Jahren selbst, finden wir relativ einfach
    Zur Not hab ich meine Schwester, die ist Berufsanwärterin als Steuerberaterin, brauch ich aber sehr selten, hin und wieder aber doch hilfreich, man lernt immer wieder mal was neues
    Mohnblume88
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,733

    bearbeitet 1. März, 10:03
    Danke für eure Erfahrung!
    Ich hab mich heut gleicht dazu gesetzt und versuch mich durchzuwurschteln.
    Es ist zwar einerseits wirklich "einfacher" geworden, aber andererseits ganz ehrlich - die ganzen Kosten, die hätte ich unterm Jahr aufschreiben müssen. Die sind ja kaum nachvollziehbar.
    Beispielsweise die Kosten für Wahlärzte meiner Tochter. Gezahlt hab ich vom Gemeinschaftskonto, eingereicht bei der ÖGK auch ich, Rückerstattung erhalt also ich, aber bei der Merkur reicht mein Freund ein. Manches hat der Arzt selber eingereicht, das erscheint mir dann jetzt nirgends mehr.
    Da hat man dann sämtliche Apps offen und schaut dort und da, mittendrin steigt aber wieder was aus, weil man zu lange inaktiv war. Also Geduld muss man schon haben :D

    Schreibt ihr unterm Jahr alle Kosten mit? Ich hab zwar meine Sachen beinand, bin aber keine ordentliche Person, das fällt mir richtig schwer jetzt alles nachzuvollziehen. Vor allem vergesse ich meistens sofort wieder was so war.
  • @Mohnblume88 ich sammle die Rechnungen in einem Ordner und von der Versicherung bekomme ich auch immer schriftlich was ich bekomme. Da muss man eigentlich nur aufheben, wenn nicht alles erstattet wird.

    Excel Liste unterm Jahr schaffe ich derzeit nicht mit beiden Kindern. Aber du müsstet ca. mindestens 1 Bruttogehalt schaffen, da Selbstbehalt.
  • @Mohnblume88 Krankheitskosten kannst du soweit ich weiß nur reinnehmen was du nicht erstattest bekommst von ÖGK/Merkur. Und es wirkt sich nur aus wenn du mit den außergewöhnlichen Belastungen über ca. 9% von deinem Einkommen kommst.
    Deshalb meinte @Dodolein mal was geschätztes eintragen und schauen ob es sich überhaupt auswirkt bei der Vorberechnung. Wennst weißt du hattest nur eine Plombe oder so dann zahlt es sich gar nicht aus die Rechnung rauszusuchen.
  • @Mohnblume88 ich hab da grad erst alle Dokumente aufgearbeitet von den letzten Jahren
    Ab jetzt wird das definitiv ordentlicher
    Hab jetzt eine Arztrechnungsmappe für meine Familie, unterteilt nach Personen und dann Jahre
    Hab dann immer die Arztrechnung und die zugehörige Rückerstattung der ÖGK in einer Folie (früher auch noch die Rückerstattung der Wahlarztversicherung)
    Am Beginn jedes Jahres ist dann eine Excel Liste, wo ich Datum, Arztname, Betrag und Rückerstattung eintrage
    Und dann noch eine Spalte mit den Differenzen und ganz unten die Summe der Differenzen, die ich dann absetzen kann
    War eine Sache, die ich durch meine Steuerfee dieses Jahr gelernt hab, wusste garnicht, dass man da Arztrechnungen einreichen kann
    Aber wie gesagt nur das, was nicht anderweitig erstattet wird
    Man kann sogar jede Rezeptgebühr, Brillen- und Kontaktlinsenkosten reingeben


    Wenn der Wahlarzt selbst einreicht, dann seh ich das trotzdem immer in meineSV
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,733

    bearbeitet 1. März, 11:31
    @itchify bisher hab ich das nicht kontrolliert wieviel rückerstattet wird. Eben weil wir das aufgeteilt haben und zeitlich oft Monate dazwischen liegen. Und das mit den Zahnfüllungen hab ich grad recherchiert.

    @ParamedicGirl ich hab jetzt gleich eine Exceltabelle für heuer erstellt.

    Bzgl. Rezeptgebühr: in der SV App gibts eine Übersicht mit der Summe, wieviele Rezeptgebühren man gezahlt hat.

    Bisher hat mein Schwager (Geschäftsführer Steuerberater) das für mich gemacht. Der hat aber nie nach Behandlungskosten gefragt. Von meiner Psychotherapie wusste er und hat das auch nie erwähnt und da geh ich schon 10 Jahre hin. Ärgerlich, denn die kostet eh einiges.
  • Wegen dem Selbstbehalt bei Krankheitskosten

    Wieviel man hat steht bei der AK

    j8hhta6gjfqa.jpg
  • @Mohnblume88 bei meineSV kann man auch eine Rezeptgebührenauskunft? anfordern
    Ist wie ein Beleg

    Da würd ich aber mal nachfragen bei deinem Schwager
    Man kann noch (ich glaube) 3 Jahre rückwirkend die Arbeitnehmerveranlagung beanstanden, und sie dann nochmal neu machen
  • @Mohnblume88 wobei, da fällt mir ein
    Bei meineSV hatte ich schon Probleme mit den Einreichungen
    Wenn die Kinderärztin direkt eingereicht hat, hab ich das zwar gesehen, und auch erstattet bekommen, aber in meineSV stand die Einreichung dann als angelehnt, weil sie schon bearbeitet wurde
    Hab dann aber die Bestätigungen von der ÖGK immer per Post bekommen

    Die durften die Erstattung wegen Datenschutz nicht in meine SV stellen, weil es ja nicht meine Rechnung ist, sondern die vom Kind 🤦🏼‍♀️
    paul_ina
  • @Mohnblume88 wenn du über das Portal in die Sozialversicherung einsteigst, hast du eine Übersicht aller Rechnungen die du bzw. das Kind erstattet bekommen hast. Das finde ich am Übersichtlichsten für die Steuer. Da is ja dann egal wer eingereicht hat.

    Alles andere sammle ich unterm Jahr in einer Mappe und sortiere es dann einmal durch.

    Machst du Home Office, da kannst du was absetzen. Auch zB Bildschirm, Laptop, Schreibtisch, Bürosessel,… Arbeitsmaterialien gehen auch.
    Mohnblume88
  • kea schrieb: »
    @Mohnblume88 wenn du über das Portal in die Sozialversicherung einsteigst, hast du eine Übersicht aller Rechnungen die du bzw. das Kind erstattet bekommen hast. Das finde ich am Übersichtlichsten für die Steuer. Da is ja dann egal wer eingereicht hat.

    Alles andere sammle ich unterm Jahr in einer Mappe und sortiere es dann einmal durch.

    Machst du Home Office, da kannst du was absetzen. Auch zB Bildschirm, Laptop, Schreibtisch, Bürosessel,… Arbeitsmaterialien gehen auch.

    Fürs HO gibt es doch die automatische Pauschale von 3€ pro HO Tag (den der AG melden muss)
  • keakea

    6,845

    bearbeitet 1. März, 14:15
    @mydreamcametrue die muss der AG nicht melden.
    Und dazu braucht man eine gewisse Anzahl an HO Tagen im Jahr. Aber auch wenn du weniger Tage im Jahr HO machst kann man was absetzen.
    Und sogar wenn man die HO Pauschale vom AG gemeldet bekommt und über den Tagen ist kann man zB Schreibtisch oder Sessel extra absetzen.

    Ich fand die Regelung recht kompliziert (und weiß sie nicht mehr genau) aber es gibt ein Video in finanzonline wo alles nochmal genau erklärt ist.
  • Ich habe in der Karenzzeit auch mal meine bezahlte Kapitalertragssteuer zurückfordern können. Der „Trick“ ist, dass man so wenig Einkommen hat, dass man keine Einkommensteuer bezahlt oder zumindest einen geringeren Steuersatz als die Kapitalertragssteuer. Wenn der Partner einen Alleinverdienerabsetzbetrag bezieht bzw. das Kind Kinderabsetzbetrag, dann wird das angerechnet, macht also erst bei hoher bezahlter KESt Sinn.
  • Weiß jemand, ob es egal ist, ob solche Arzt-Kosten für Kinder Vater oder Mutter einreichen? Hätte dazu jetzt keine Bedingungen gefunden…
    Risikanna
  • @krümel05 Also bei dem Punkt Kinder gibt’s außergewöhnliche Belastungen oder so und da zählen Arztrechnungen dazu. Zumindest hab ich’s so in Erinnerung. Aber das muss eben schon sehr viel sein, dass es überhaupt berücksichtigt wird…
  • DodoleinDodolein

    1,862

    bearbeitet 2. März, 14:00
    zum Familienbonus plus und für wen es besser ist, den zu beantragen:

    Man bekommt pro Kind 2000 Euro (seit 2022). Als Paar kann man sich ausmachen, wer den Bonus in welchem Umfang beantragt. Je Kind kann man separat entscheiden, wer den Bonus in Anspruch nimmt bzw. auch 50 zu 50 geteilt.

    Angenommen man hat zwei Kinder. Insgesamt steht der Familienbonus plus für zwei Kinder in Höhe von 4000 Euro der Familie zu. Die Eltern können nun aufteilen:

    Einer bezieht für beide Kinder voll, der andere nichts. => einer 4000 Euro, der andere 0
    Beide beziehen bei beiden Kindern jeweils die Hälfte - 2000 Euro pro Person.
    Einer bezieht für ein Kind ganz (2000 Euro) und den Bonus vom zweiten Kind teilen sich die beiden (je 1000 pro Person). => 3000 einer, 1000 der andere

    Ob die beiden den vollen Familienbonus ausschöpfen können, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer übers Jahr schon vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Haben beide über 4000 Euro Lohnsteuer im Jahr bezahlt, dann ist es eine reine Vereinbarungssache zwischen dem Elternpaar, wer wie viel vom Familienbonus beantragt. Häufig ist es aber mit kleinen Kindern so, dass ein Partner weniger arbeitet und verdient, daher weniger Lohnsteuer bezahlt und den Familienbonus nicht vollständig ausschöpfen kann.

    Daher sollte man das am besten in finanzonline vorher durchrechnen bzw. sich zumindest anschauen, wie viel Lohnsteuer beide jeweils bezahlt haben.

    Ich gebe dazu beide Kinder mit Versicherungsnummer ein und kreuze vorerst nichts an. Dann speichere ich die Angaben. Dann mache ich eine Vorberechnung. Für diesen Zweck reicht eine Vorberechnung ohne Berechnungsblatt. Da erscheint dann eine Zahl, wie viel Steuergutschrift bzw. Nachforderung sich ergibt. Die Zahl notiere ich mir und dann ändere ich bei einem Kind das Häkchen "Ich beziehe die Familienbeihilfe und beantrage den halben Familienbonus". Dann speichere ich wieder und mache wieder eine Vorberechnung. Jetzt vergleiche ich die beiden Ergebnisse. Wenn das Ergebnis nicht 1000 Euro höher ist (halber Familienbonus von einem Kind), dann bedeutet es, dass ich den halben Familienbonus bei mir nicht vollständig ausschöpfen konnte, weil ich weniger Lohnsteuer bezahlt habe. Der Familienbonus verringert nämlich nur die gezahlten Steuern und wird nicht einfach so ausbezahlt. Wenn jetzt 1000 Euro mehr bei der Vorberechnung heraus kommen, dann probiere ich weiter, ob es sich auch ausgeht, dass ich beim zweiten Kind auch die Hälfte beantragen kann, setze also beim zweiten Kind auch das gleiche Häkchen wie oben, speichere wieder und mache eine Vorberechnung. Wenn die Gutschrift jetzt nicht 2000 Euro höher ist als die ursprüngliche Berechnung, dann bedeutet es, dass ich den zweiten halben Familienbonus nicht vollständig ausschöpfen konnte.

    Diese Vorberechnungen sollte man auch beim Partner machen, außer es ist eh offensichtlich, dass der Partner den Bonus für alle Kinder vollständig ausschöpfen kann. Die bereits bezahlte Lohnsteuer (die der Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat) kann man sich zB anschauen, wenn man eine "Vorberechnung mit Berechnungsblatt" macht. Dann bekommt man eine pdf-Datei ins Postfach zugestellt und findet ziemlich weit unten den Punkt "Anrechenbare Lohnsteuer 260". Wenn der besserverdienende Partner bei zwei Kindern über 4000 Euro bezahlt hat, dann kann er den Familienbonus auch alleine vollständig ausschöpfen. Das Ziel sollte sein, dass beide Partner zusammengerechnet eine möglichst hohe Summe vom Finanzamt zurückbekommen. Man kann sich ja dann gegenseitig einen Ausgleich überweisen. Wichtig ist noch, dass je Kind nicht mehr als 100% angegeben werden, sonst geht das Finanzamt automatisch von einer 50:50-Verteilung je Kind aus. Also wenn beide bei Kind 1 angeben, dass sie den ganzen Familienbonus beanspruchen, funktioniert das nicht.

    Wenn ein Partner den Familienbonus schon unterm Jahr beim Arbeitgeber angegeben hat und dieser dann bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde, dann muss er bei der Arbeitnehmerveranlagung unbedingt auch wieder die Häkchen setzen, sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Es kann natürlich auch Sinn machen, die Aufteilung zu ändern, wenn es insgesamt günstiger ist. Dann bekommt halt der Partner der zuvor schon zuviel vom Familienbonus berücksichtigt bekommen hat keine Gutschrift, sondern eine Nachzahlung.

    Achja, ich würde empfehlen alles andere, was ihr absetzen könnt schon vorher einzugeben und dann diesen Vergleich mit der Vorberechnung zu machen um zu sehen, wie sich die Aufteilung vom Familienbonus final auswirkt. Ich hoffe, meine Anleitung hilft einigen, die sich mit dem Steuerthema bzw. dem Familienbonus noch nicht so intensiv beschäftigt haben.
    Lynni87Vivi_09sulmtalerLisi87paul_ina
  • Ich bin verblüfft - hab am Mo den Ausgleich online gemacht, dienstag kam der Bescheid und Freitag wars Geld schon oben. Heuer gings wahnsinnig schnell 👍👍
  • ich bin auch froh. ich hab mir ein neues Handy kaufen müssen, weil mein altes nicht mehr ging. erspartes war mir gerade weh tat. denselben Betrag hab ich jetzt vom Finanzamt wegen des Lohnsteuerausgleichs retour erhalten.
  • @Dodolein hab gerade so einen Fall
    Ich schau mir eh immer das Vorberechnungblatt an, schon aus persönlicher Interesse
    Hät ich das dieses Jahr nicht gemacht, und die 50% vom Familienbonus beantragt, wären wir um einiges Geld umgefallen.

    Da ich nur bis Ende Mai gearbeitet habe, dann vorzeitiger Mutterschutz, muss ich für das Einkommen keine Steuern zahlen, weil ich unter dem Wert von 11.639 (2023) geblieben bin
    Bekomme somit lt. Vorberechnungsblatt alle bereits vom AG abgeführten Steuern zurück, anscheinend auch einige SV-Beiträge

    Und das obwohl ich 2023 bei den Außergewöhnlichen Belastungen mit den Krankheitskosten über dem Selbstbehalt wäre :|
  • DodoleinDodolein

    1,862

    bearbeitet 2. März, 22:56
    @ParamedicGirl Bei deinem Mann erreicht ihr als Familie die Grenze für die außergewöhnliche Belastung nicht, oder? Wenn du unter der Einkommensgrenze bist, kann dein Mann deine Gesundheitskosten mitunter bei seiner Arbeitnehmerveranlagung mitaufnehmen.

    http://www.rachinger.at/news/aussergewoehnliche-belastungen-des-ehepartners-absetzen/
  • @kuki09 ja, es muss schon hoch sein, aber mein Mann hatte letztes Jahr hohe Zahnarztkosten und ist daher schon drüber…
  • @krümel05 so, das Telefonat mit meiner Steuerfee hat sich auf heute verschoben.

    Laut ihr ist es komplett egal, ob Arztrechnungen fürs Kind von Mama oder Papa eingereicht werden.
    Es soll der einreichen, bei dem es (wegen dem Selbstbehalt) mehr bringt

    @Dodolein Danke für den Tipp
    Hab mir das nochmal angeschaut, und mit meiner Steuerfee geredet
    Mein Mann kann es bei sich reinpacken, da Wochengeld nicht dazu zählt bei diesem Punkt und ich somit unter der Grenze bin
  • @ParamedicGirl vielen Dank 😊
  • ParamedicGirl schrieb: »
    @krümel05 so, das Telefonat mit meiner Steuerfee hat sich auf heute verschoben.
    Laut ihr ist es komplett egal, ob Arztrechnungen fürs Kind von Mama oder Papa eingereicht werden.
    Es soll der einreichen, bei dem es (wegen dem Selbstbehalt) mehr bringt

    Welche Arztrechnungen kann man denn einreichen? Wir sind bei einer Kassenärztin und zahlen maximal Impfungen für das Kind. Geht das auch, oder nur Wahlarztkosten?
    Ich war immer angestellt, und hab immer nur die normale AN-Veranlagung online gemacht, ohne separat irgendwelche Rechnungen einzureichen, daher kenn ich mich null aus..
  • @paul_ina generell alle Arztrechnungen, wenn etwas nicht von einer Versicherung übernommen wird (ögk, privat).

    Impfungen, Zahnreinigung jedoch nicht, da es der Vorbeugung dient (lt. Finanzonline).
    paul_ina
  • @paul_ina Bei den Krankheitskosten gelten halt Selbstbehalte und da kommt man nur selten drüber. Wenn aber zB bei einem selber schon Zahnersatz in einem Jahr anfällt oder Zahnspange beim Kind, dann kann es sich schon lohnen, alles andere dazu aufzuheben. Meist ist es die Mühe nicht wert, wenn man nur zum Kassenarzt geht und keine privaten Therapien bezahlt.
    paul_ina
  • @Auryn Frag mal hier. Vielleicht kann auch ich dir helfen, bin aber keine Steuerberaterin.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum