Wie lange muss ich gearbeitet haben um Anspruch auf Karenzgeld zu haben?

guapaguapa

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bearbeitet 23. 12. 2014, 10:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
ich hätte eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Durch mein Studium habe ich erst relativ spät begonnen zu arbeiten. Ich arbeitet jetzt seit ca.6 Monaten und meine Frage ist ab wann ich Anspruch hätte auf Karenzgeld? Wenn ich jetzt schwanger wäre, würde ich dann Karenzgeld bekommen, obwohl ich erst 6 Monate arbeite und das überhaupt erst das erste Mal ist in meinem Leben das ich arbeite? Wenn nicht, wie lange muss man gearbeitet haben?
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Finde dazu nichts im Netz. Vielen Dank!

Kommentare

  • Anspruch auf Karenzgeld hat ein jeder auch wenn du noch nie etwas gearbeitet hättest :)
  • Fluffy84Fluffy84

    19,908

    bearbeitet 23. 12. 2014, 10:47
    Dumeinst das Wochengeld oder? Oder meinst du das Kinderbetreuungsgeld? Letzteres bekommt jeder unabhängig ob gearbeitet oder nicht.
    Den Ausdruck Karenzgeld gibt es schon länger nicht mehr
  • Genau, ich mein das Kinderbetreungsgeld. dazu hab ich gerade folgendes gelesen:

    Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Elternkarenz (bis max. zum 2.Geburtstag eines älteren Kindes) sind einer Erwerbstätigkeit nur dann gleichgestellt, wenn die Erwerbstätigkeit wegen des Mutterschutzes/der Elternkarenz unterbrochen wurde und unmittelbar in den 6 Monaten davor (Schutzfrist) eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde und das Dienstverhältnis aufrecht besteht. (Gilt für Geburten ab 1.1.2012).

    Das heisst 6 Monate, oder? Ich blick nicht richtig durch,danke
  • @guapa das gehört zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, dafür musst du 6 Monate gearbeitet haben, für die pauschalen Varianten muss man nicht gearbeitet haben.
    man muss aber für Kinderbetreuungsgeld den Anspruch auf Familienbeihilfe haben, also wenn du diese voraussetzung erfüllst dann passt das mit dem Kinderbetreuungsgeld auch.
    Kaffeelöffel
  • Hallo ich bin seit Ende September 14 arbeitslos und wollte im Jänner mit einer neuen Ausbildung anfangen doch dann kam im November die freudige Nachricht ich sei schwanger.
    was mir natürlich jz einen Job zu finden gar nicht mehr leichter macht und ich mich frage wenn ich bis April 2015 noch zuhause sein sollte .... bekomme ich dann Wochengeld vor und nach der Geburt ??
    Kinderbetreuungsgeld liegt bei 1,5 Jahre ca EUR 600.- oder ?
    Bin jz in der 12 Ssw ab wann sollte man sich mit den ganzen ,,Geld Sachen,, befassen ?
    Wie sieht es so mit Unterstützung aus ??
    da mein freund bei mir gemeldet ist kann ich jz keine Wohnbeihilfe beantragen aber dann in der Karenz geht es dann?


    Glg und Danke im Vorraus !
  • Du bekommst 180% vom Arbeitslosengeld als Wochengeld! ;-)
  • Hallo, ich bin noch Studentin und habe noch nie gearbeitet. Habe ich Anspruch auf das Kinderbetreungsgeld? Habe auf der Seite der AK eine genaue Liste gefunden mit allen Varianten und es gibt schon welche wo man nicht erwerbstätig gewesen sein muss jedoch kann ich mir kaum vorstellen, dass man Geld bekommt ohne je gearbeitet zu haben..Kennt sich vielleicht jemand aus? Danke
  • @vanillekipferl doch das pauschale kbg gibts schon, auch wenn du nicht gearbeitet hast.
    Die Voraussetzung für das kbg ist die FamilienBeihilfe, wenn du diese Kriterien erfüllst dann kannst du auch das kbg beantragen.
    Du hast jedoch keinen Anspruch auf wochengeld oder das eakbg.
    oktobermami17
  • Hallo, ich bin neu nach At gezogen und kenne mich nicht mit den rechten bezüglich Karenz, Wochengeld etc aus. Ich plane demnächst ein baby, bin aber jetzt noch arbeitssuchend weil ich erst vor 3 monate geheiratet habe und nach At gezogen bin. Meine Frage lautet wenn jemand weis wie lange muss ich arbeiten um Recht auf Karenz zu haben bzw welche Rechte habe ich bezüglich der Finnanzien wenn ich jetzt schwanger bleibe und keine arbeit finde? Wenn jemand helfen kann wäre ich supper happy, danke im vorraus
  • Hey, ich bin auch zum ersten mal schwanger, und blicke mich überhaupt nicht durch..
  • @rezzibezzi für Wochengeld musst du irgend eine Art von Bezug haben - also entweder Einkommen aus Lohn/Gehalt, oder Arbeitslosengeld oder selbstversichert sein
    da ist hier ein guter Link dafür wo genauer steht was du wann und wieviel bekommst:
    http://wiki.babyforum.at/wochengeld

    für das Kinderbetreuuungsgeld musst du nicht gearbeitet haben (bei den Pauschalvarianten) aber du musst die voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllen - dann ist kbg auf keinen Fall ein Problem!

    @dudu schieß los mit deinen Fragen - wir helfen hier gern!
  • Haloo
    Ich habe eine Frage
    Ich bin nur seit zwei Jahren in Österreich und im September 2018 bin ich schwanger geworden und 25 November habe erstes Mal hier in Österreich mit der Arbeit angefangen aber habe ich 2,5 Monaten gearbeitet und dann bin ich in vorzeitiger Schwangerschaftsschutz gegangen,da es wirklich Probleme hatte
    Mein frage ist,ob ich Anspruch auf karenzgald habe oder nicht??????
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,296

    bearbeitet 13. 02. 2019, 22:05
    @Selayayaz Ich vermute du meinst das Kinderbetreungsgeld (den Ausdruck Karenzgeld gibt es schon lang nicht mehr)?
    Auf die pauschalen Varianten vom Kinderbetreuungsgeld hast du immer Anspruch wenn du die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllst. Anders gesagt: wenn du Familienbeihilfe bekommst dann bekommst du auch Kinderbetreuungsgeld.
    Das einkommensabhängige KBG steht dir allerdings nicht zu und Wochengeld wirst du halt auch nicht bekommen.

    Die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe kannst du googeln. Bin jetzt ehrlich gesagt zu faul um den Link rauszusuchen.
    Selayayaz
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Selayayaz Ich vermute du meinst das Kinderbetreungsgeld (den Ausdruck Karenzgeld gibt es schon lang nicht mehr)?
    Auf die pauschalen Varianten vom Kinderbetreuungsgeld hast du immer Anspruch wenn du die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllst. Anders gesagt: wenn du Familienbeihilfe bekommst dann bekommst du auch Kinderbetreuungsgeld.
    Das einkommensabhängige KBG steht dir allerdings nicht zu und Wochengeld wirst du halt auch nicht bekommen.

    Die Voraussetzungen für die Familienbeihilfe kannst du googeln. Bin jetzt ehrlich gesagt zu faul um den Link rauszusuchen.

  • Danke sehr Kaffeelöffel
    Ich mein vorzeitiger Mutterschutzgeld
    Ich habe vor einer Woche vorzeitigermutterschutz Dokument von meinem Arzt bekommen aber der problem ist dass ich nur 2,5 Monaten gearbeitet habe.
    Meine Arzt hat gesagt,ich bekomme weiter Geld von gkk aber er wusste nicht dass ich nur 2,5 Monaten in Österreich gearbeitet habe und glaube ich dass reicht nicht um Anspruch auf Wochengeld zu haben
    Jetzt warte ich seit einer Woche auf gkk Antwort aber habe ich noch kein Antwort bekommen
  • @Selayayaz ich glaube mal wo gelesen zu haben, dass man die letzten 3 Monate gearbeitet haben muss um Wochengeld zu bekommen - das würde dann auch für den vorzeitigen Mutterschutz gelten weil man da normalerweise Wochengeld anstatt Gehalt bekommt. Das wird sich dann bei dir wahrscheinlich genau um die 2 Wochen nicht ausgehen. Du bekommst dann aber das KBG ab Geburt soweit ich weiß.
    Ruf doch am Besten mal bei der GKK an und erkundige dich nach dem Status. Hab ich damals auch gemacht, waren alle sehr freundlich und hilfsbereit!
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