Huhu!
Bei mir ist das Thema nun auch aktuell.
Bin jetzt seit 2 Wochen krank geschrieben und hatte heute Termin beim Kontrollarzt der KK. Die Dame hat gleich gemeint, dass die Arbeit nicht für eine Schwangere geeignet ist, nachdem ich ihr erklärt hab was ich mache. Abgesehen davon hab ich ziemlich mit der Symphyse und Steißbein zu tun und mein FA hat im MuKi-Pass auch vorzeitige Wehen eingetragen. Sie hat mir heute empfohlen, nochmal mit dem FA zu reden damit er mir eine Bestätigung für den Amtsarzt schreibt.
Nun zu meinen Fragen:
Wer hat das schon hinter sich?
Wie läuft das ganze ab und wie lange dauert es in etwa bis das alles durch ist?
Danke und LG
Kommentare
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Wurde da beim Amtsarzt noch großartig drüber gesprochen oder ging das alles so locker von der Hand?
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Beim Amtsarzt selbst gab es ein längeres Gespräch, allerdings unter Umständen auch deshalb, weil ich vor der 16. Woche freigestellt wurde.
Die meisten Freistellungen werden ja erst ab der 16. Woche gewährt, ich war erst in der 11. Woche - meine Freistellung war u.a. deshalb auch erst mal befristet für 12 Wochen später musste ich mir wieder einen Termin ausmachen. Da war ein anderer Arzt, bei dem war ich nicht mal persönlich, der hat die Verlängerung einfach so unterschrieben. Beim ersten Mal hab ich fast drei Stunden am Amt verbracht, beim zweiten Mal eine viertel Stunde oder so.
Freigestellt war ich jedes Mal gewissermaßen auf die Sekunde. Ich musste danach nur noch zur Gebietskrankenkasse, den Freistellungsbescheid abgeben und eine Kopie davon an den Arbeitgeber senden (und halt, man ist ja kein Unmensch, den Arbeitgeber anrufen und mitteilen, dass ich per sofort nicht mehr arbeiten komme).
Dass die Arbeit nicht schwangerengerecht ist, ist allerdings kein Freistellungsgrund, den der Amtsarzt absegnet! Da muss man zwischen medizinischer und arbeitsrechtlicher Freistellung unterscheiden.
Arbeit nicht für Schwangere geeignet und in Unvereinbarkeit mit dem Mutterschutzgesetz sind ansich nicht Sache der Gebietskrankenkasse, die während der Freistellung Dein Gehalt bzw. vorzeitiges Wochengeld bezahlt, sondern die des Arbeitgebers, der schwangerengerechte Bedingungen schaffen muss. Tut oder kann der das nicht, müsste er Dich freistellen. In dem Fall müsste auch der Arbeitgeber Dich weiter bezahlen, nicht der Staat.
Klar, macht kein Arbeitgeber gerne, weil doch mit erheblichen Kosten verbunden, aber wenn keine medzinischen Gründe vorliegen, ist halt schon verständlich, dass die Krankenkasse ansich nicht zahlt.
"Vorzeitige Wehen" oder Symphysenschmerzen alleine sind kein medizinischer Freistellungsgrund, das wird Dein Frauenarzt aber wissen, das haben leider zig Frauen in der Schwangerschaft. Da braucht es eine andere Diagnose. "Das Leben von werdender Mutter und/oder Kind" müssen in Gefahr sein, das steht ungefähr so auch auf dem Freistellungsbescheid, alles andere rechtfertigt nur einen Krankenstand.
Ansich muss Dein Arbeitgeber die Schwangerschaft dem Arbeitsinspektorat melden. Dort kannst Du anrufen und Dich zum Mutterschutzbeauftragten durchstellen lassen und erkundigen, in wie weit Dein Job unter "nicht schwangerengerecht" fällt und was Du tun kannst, um entweder für die Dauer der Schwangerschaft eine andere Arbeit zugeteilt zu bekommen, oder auf Kosten des Arbeitsgebers freigestellt zu werden, wenn der Dir keinen Arbeitsersatz bieten kann.
Also für den Fall, dass Dein Frauenarzt Dir nichts von der "Gründe für eine Frühkarenzierung" attestieren kann. (Gut, das ist jetzt mein moralisierender Zusatz: Wird bestimmt immer mal wieder gemacht, aber Scheinatteste wären Betrug.), dann kannst Dus über das Arbeitsinspektorat versuchen.
Die haben zwar die Meldung der Schwangerschaft vorliegen, kontrollieren aber nicht jeden Betrieb, der eine Schwangerschaft meldet, das geht personell gar nicht. Sie kommen aber, wenn man ihnen schildert, was nicht passt (War bei mir auch der Fall. Das war ein langes Hin und Her. Einerseits hatte ich keinen mit Schwangerschaft vereinbaren Job, aber auch medizinische Gründe. Der Arbeitgeber wollte auch, dass ich mich medizinisch freistellen lasse und hat deshalb nix an meinen Arbeitsbedingungen geändert. Klar, war für ihn billiger. Allerdings war es auch seine Pflicht, einen tauglichen Job für mich zu finden. Hat er nicht gemacht. Deshalb kam dann auch das Arbeitsinspektorat. Freigestellt wurde ich letztlich trotzdem aus medizinischen Gründen).
Klar, die medizinische Freistellung ist die beliebtere Variante, aber sie ist (ohne Dich angreifen oder Dir das unterstellen zu wollen, sondern einfach ganz generell gesprochen) nicht umsonst den "schwereren Fällen" vorbehalten, sonst würden sehr, sehr viele Schwangere einfach nicht mehr arbeiten gehen. Nicht zuletzt deshalb sind in den letzten Jahren die Zugangsbestimmungen zur Frühkarenzierung auch verschärft worden. Kostet das Gesundheitswesen enorm viel Geld, wenn Schwangere einfach aufgrund einer Schwangerschaft mal eben nimmer hakln gehen.
Viel Gerede, kürzerer Schluss, der daraus zu ziehen ist: rede mit Deinem Frauenarzt, rede aber auch mit dem Arbeitsinspektorat. Vielleicht bestehen Freistellungsgründe, entweder was das Gesundheitliche, oder den Arbeitsplatz betrifft, dann muss Dich aber jeweils eine andere Stelle freistellen.
Alles Gute!
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Rein nach der Indikationsliste, welche Gründe vorzeitigen Mutterschutz begründen, heißt es "Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus" sprich: man muss schon im Krankenhaus am Wehenhemmer gehangen haben, bevor wegen "vorzeitiger Wehen" eine Freitstellung gewährt wird, alles andere wird wohl eher unter Senk- und Übungswehen und was da noch so an Bauchzipperlein auch in völlig komplikationslosen Schwangerschaften vorkommt, verbucht. Wehen in der Schwangerschaft sind ja bis zu einem gewissen Grad absolut normal, warum also deshalb jemanden freistellen?
Mitunter sieht das der eine oder andere Amtsarzt nicht so eng, aber nur dass es nicht zu Enttäuschung und Unverständnis kommt, wenn eine Freistellung nicht gewährt wird.
Nicht zwingend jetzt an Dich gerichtet @Sjoefn , ich hab ja keine Ahnung, wie das bei Dir wirklich aussieht, aber es werden ja noch einige andere Frauen sich immer wieder ähnliche Frage stellen und mitunter auch mal Suchfunktionen nutzen und auf solche Threads stoßen.
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Du brauchst ein Attest vom Facharzt; mit dem dann zum Frauenarzt; dann schreibt der Frauenarzt aufgrund der Bescheinigung des Psychiaters eine Empfehlung für den Amtsarzt und mit der gehst Du dann zum Amtsarzt.
Ob in jedem Fall immer notwendig ist, dass er Frauenarzt das Schreiben für den Amtsarzt aufsetzt, oder ob das Facharztschreiben allein manchmal reicht, da bin ich unsicher. Das am Besten direkt beim Amtsarzt erfragen, was genau er an Unteragen von wem haben will.
Aber der Ganz zum Facharzt für Neurologie und Psychiatrie muss sein, psychische Probleme sind kein gynäkologisches Problem, das kann nicht einfach der Frauenarzt diagnostizieren.
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Die Krankenkasse hat halt kein gesteigertes Interesse daran, dass Frauen in den vorzeitigen Mutterschutz gehen, schließlich bezahlen sie den. Die Amts- und Arztwege musst Du leider selbst in die Wege leiten.
Beachte außerdem, dass es oft mehrere Wochen Wartezeit gibt, bis Du einen Termin bekommst.
(Nur am Rande erwähnt, falls es aus irgendeinem Grund nichts wird mit dem frühzeitigen Mutterschutz oder nicht sofort: Solltest Du vorhaben, später die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgelds zu wählen, kann ein sehr langer Krankenstand (also über 12 Wochen cirka), wo Du bereits seit 2 Wochen volles Krankengeld von der KK beziehst, der Grund sein, dass Du Deinen Anspruch darauf verlierst und eine andere Variante nehmen musst.)
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Das war eher in dem Sinne gemeint, dass die KK Dich nicht wirklich aktiv unterstützen wird auf dem Weg zur Freistellung, da musst wohl oder übel Du selbst tätig werden.
In Krankenstand kann man ja auch nicht ewig lange gehen, ohne fachärztliche Bestätigung schon gar nicht.
Vereinbare schon jetzt einen Termin bei einem Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, anders verlierst Du nur Zeit und wirst auch weiterhin regelmäßig bei der Krankenkasse vorstellig werden müssen, wenn Du im Krankenstand bleibst - oder sogar irgendwann gesund geschrieben, wenn Du keine Befunde bringen kannst.
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Sprich, die letzten 3 Monatsgehälter netto im Durchschnitt plus zusätzlich aliquotes Weihnachts- und Urlaubsgeld.
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Ich hatte sogar wirklich mehr zur Verfügung, weil für die Berechnung Monate mit Nachtdienst mitgerechnet wurden. Ich hätte aber viel lieber gearbeitet bei unkomplizierter Schwangerschaft. Hab einige Punkte aus der Liste gehabt und trotzdem nur befristeten vorzeitigen Mutterschutz für zwölf Wochen bewilligt bekommen. Scheint wohl stark vom jeweiligen Amtsarzt abzuhängen...
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Ich hab nämlich im Jänner mehr Lohn bekommen.
Da war auch wieder ein Teil U.- und Weihnachtsgeld dabei.
Ob die das bei der KK dann auch mit einberechnen?
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Ich hab mal eine Frage. Ich weis nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich arbeite im Handel und bin jetzt Ende 23ssw. Und laut mutterschutzgesetz darf ich nach der 21ssw nur noch vier Stunden am Tag eine stehende Arbeit machen.
Da das im Handel ziemlich schwer ist, hab ich mal beim arbeitsinspektorat angerufen. Da hat eine Frau abgehoben die total unfreundlich war und mich hin gestellt hat als ob ich nicht arbeiten wollen würde, was ja nicht stimmt. Ich wollte nur wissen wie das dann weiter geht.
Ob ich die restlichen paar Stunden am Tag in einer anderen Abteilung arbeiten soll/darf oder wie das genau ist.
Sie hat dann nur gemeint ich habe ja gar keine stehende Arbeit, (Ich hab im Verkauf noch niemanden im sitzen Regale einräumen gesehen. ) ) weil ich mich ja bewegen kann und nicht wie eine Bardame hinter der Bar nur 2m links und 2m rechts gehen kann.
Ich versteh jetzt nicht ganz wo der Unterschied ist. Ich bin den ganzen Tag auf den Beinen und eine Bardame auch.
Jetzt meine Frage:
Kennt sich da jemand genauer aus?
War jemand schon in der Situation?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Lg
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Das würde mir jetzt so einfallen.
Normalerweise ist dein Chef dafür zuständig, dass sich auch an die Gesetze gehalten wird.
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Ansonsten eben mal bei der ak erkundigen. Die beraten bestimmt auch gern.
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Betriebsärztin is nie da und beim Betriebsrat fühl ich nicht nicht so wohl. Und den zentralbetriebsrat will ich nicht anrufen.
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Und die betriebsärztin muss deinen Arbeitsplatz evaluiert haben.
Also wären diese beiden die perfekten Ansprechpartner für dich.
Du wirst nicht die erste schwangere dort sein und nicht Die letzte ... für dich ist das neu aber in großen firmen ist das "normal"
Du musst ja auch was zum unterschreiben bekommen haben.
Also scheu dich nicht und sprich einen der beiden an. Und wenn du dich bei deinem Betriebsrat nicht wohl fühlst geh zum zentralbetriebsrat. Ist dein gutes Recht und der arbeitsinspektor würde dich das gleiche fragen ob du mit denen schon geredet hast !
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Ich weis nur wie es bei einer Kollegin voriges Jahr war, nur die war in einer anderen Abteilung.
Lg