Aber Vorsicht bei Wechsel des ag - lasst man sich zb Urlaub vom alten ag bei Austritt auszahlen und fängt dann schon beim neuen an ist es ein gleichzeitiger Bezug und man ist somit pflichtveranlagt... das bedenken die wenigsten ;-)
Grundsätzlich kann auch einiges über den lohnsteuerausgleich zurück geholt werden (zb alleinverdiener) und für alles weitere würde ich euch einen Termin bei der Gemeinde empfehlen ... oder mal hier durchlesen: http://www.interessen-noefamilien.at/foerderungen
@lila79 ich hab mir immer sobald es überwiesen wurde einen teil davon auf mein Sparbuch gelegt. Ist so ein online Sparbuch der easy Bank wo man problemlos innerhalb weniger Minuten hin und her überweisen kann (falls es doch mal nicht reicht)
Das Paket für die großen Kids ist übrigens schon bei mir ausgesucht hab ich auch schon. Foto kommt am nachmittag :-) @fluffy84 da brauch ich Bitte die neue Adresse damit ichs weiterschicken kann. Danke :-)