Ärztekammer droht mit Aus für Mutter-Kind-Pass
Vielleicht hast du die Diskussion in den Medien bereits mitverfolgt: Seit einigen Wochen streiten sich Vertreter*innen der Ärztekammer mit dem Gesundheitsministerium um den Mutter-Kind-Pass. Sobald eine Frau ein Kind erwartet, bekommt sie den gelben Pass von ihrem Gynäkologen/ihrer Gynäkologin. Er ist fortan für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett wichtiges Gesundheitsdokument und Vorsorgeprogramm gleichermaßen. Vorgeschriebene Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen können derzeit kostenfrei bei niedergelassenen Ärzt*innen absolviert werden. Kommt es jedoch zu keiner Anpassung der Tarife seitens des Ministeriums, droht die Ärztekammer mit einem Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass-Programm.
Honorarerhöhung und neue Leistungen
Anfang Oktober meldete sich österreichische Ärztekammer medial zu Wort, um dem Gesundheitsminister Johannes Rauch von den Grünen in puncto Mutter-Kind-Pass unter Zugzwang zu bringen. Die Honorare für Ärzt*innen wurden seit 1994 nicht mehr angepasst, derzeit bekommt ein Arzt/eine Ärztin für eine entsprechende Untersuchung etwa 18 Euro. Seitens der Ärzteschaft hält man fest, dass die Anpassung der Tarife auch hinsichtlich eines erhöhten Leistungsanspruches an Ärzt*innen dringend erforderlich sei.
Gynäkolog*innen nehmen vermehrt Paar- und Familienberatungen vor, wenn es um Vorsorgethemen und Geburtsmodalitäten geht. Ebenso sei auch in diesem Bereich der Personal- und Organisationsaufwand gestiegen. Die Ärztekammer fordert also eine Erhöhung um bis zu 80 %, andernfalls würde man mit Ende des Jahres aus dem Programm aussteigen. In einer Sitzung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der österreichischen Ärztekammer Mitte November wurde der entsprechende Entschluss gefasst. Das würde bedeuten, dass die Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass nach Ablauf gewisser Fristen von Patient*innen in den jeweiligen Bundesländern privat bezahlt werden müssten, eine Abrechnung als Kassenleistung wäre dann nicht mehr möglich.
Aus dem Gesundheitsministerium heißt es derzeit, dass man bei den Verhandlungen gute Fortschritte mache und die Leistungen für Schwangere und Mütter jedenfalls kostenlos bleiben werden. Solange keine Einigung erzielt wird, bleiben sowohl Ärztekammer als auch Gesundheitsministerium bei ihren Positionen. Eine Übereinkunft gibt es jedoch darüber, dass es sich beim Mutter-Kind-Pass um ein sehr erfolgreiches Vorsorgeprogramm handelt, das nach Möglichkeit aufrechterhalten werden soll. Für dich bedeutet es im Moment: Noch hat sich nichts geändert, wenngleich die Diskussion werdende Eltern natürlich verunsichert.
Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld
Wer nach der Geburt seines Kindes Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte, muss ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt unter anderem der Nachweis über die Absolvierung von fünf Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen nach der Schwangerschaft. Im Zuge der aktuellen Diskussion drängt sich natürlich die Frage auf, wie vor allem einkommensschwache- und armutsgefährdete Familien diese Voraussetzung erfüllen können, wenn die entsprechenden Kontrollen tatsächlich nicht mehr vom Sozialversicherungsträger übernommen werden würden. In einem sogenannten vertragslosen Zustand müssten Patient*innen für die Vorsorge privat aufkommen, man rechnet mit Kosten zwischen 30 und 60 Euro pro Untersuchung.
Welche Untersuchungen absolviert werden müssen:
Der Mutter-Kind-Pass ist ein Vorsorgeprogramm, das bereits in der Schwangerschaft greift und sich bis zum fünften Lebensjahr deines Kindes erstreckt. Um den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend machen zu können, musst du folgende Untersuchungen nachweisen: die erste Kontrolle bis zur 16. Schwangerschaftswoche, die zweite zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche, die dritte Untersuchung zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche, die vierte zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche und die fünfte Untersuchung zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche. Nach der Geburt sind bis zum vierzehnten Lebensmonat deines Kindes noch einmal fünf Kontrollen bei Kinderärzt*innen vorgesehen.
Neben drei Ultraschalluntersuchungen, die optional sind, ist auch ein einstündiges Gespräch mit einer Hebamme vorgesehen. Im Rahmen dessen kannst du wichtige Fragen mit einer Hebamme klären, beispielsweise wie man sich gut auf eine Geburt vorbereitet, welche Ernährung für Schwangere empfohlen wird und welche unterschiedlichen Modi der Geburt zur Verfügung stehen. Dieses Gespräch ist kostenlos.
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