Kindersicherheit am Esstisch: Stiftung Warentest prüft Kinderhochstühle
Ob günstiges Modell oder hochpreisiger Treppenstuhl – wir sind uns sicher, dass auch du einen Kinderhochstuhl zu Hause stehen hast. Die erste Sitzgelegenheit für die Kleinsten ist nicht nur beim Füttern praktisch, sondern erlaubt deinem Baby, am Familiengeschehen bei Tisch teilzunehmen. Stiftung Warentest hat sich nun angesehen, wie es um Sicherheit und Ergonomie aktueller Hochstuhlmodelle bestellt ist. Die ernüchternde Bilanz: nur drei von zwanzig Stühlen sind empfehlenswert.
Enttäuschendes Ergebnis
Wirklich zufrieden sind die ExpertInnen von Stiftung Warentest mit dem Ergebnis nicht. Von den zwanzig getesteten Stühlen, in der Preisklasse 21 Euro bis 480 Euro, konnte nur dreimal ein „Gut“ vergeben werden. Die besten Bewertungen erhalten der Nomi von Evomove (350 Euro), der Klassiker Tripp Trapp von Stokke (350 Euro) und der Sieger im Preis-Leistungs-Check Timba von Safety 1st (85 Euro). Vergeben wurden außerdem eine Handvoll „Befriedigend“, der Großteil aller Modelle wird jedoch mit „Mangelhaft“ bewertet. Die häufigsten Kritikpunkte der Tester:
- Ergonomie: Sitzwinkel, Sitzergonomie und die Fußabstützung ließen oft zu wünschen übrig. Bei einem Hochstuhl baumeln die Beine des Kindes beispielsweise in der Luft, aufgrund einer fehlenden Fußstütze. Bei anderen Modellen wiederum sitzt der Nachwuchs ergonomisch nicht korrekt, das wird auf Dauer nicht nur unbequem, sondern beeinflusst auch die Haltung.
- Konstruktion: manche Stühle entpuppten sich im Test als echte Verletzungsfallen. Bei einem Hochstuhl können Kinder ihre Finger zwischen Rücken- und Armlehne quetschen, andere Modelle laden regelrecht zum mühelosen Herausklettern ein. Ein Kinderhochstuhl birgt ein besonders hohes Risiko: das Kleinkind kann unter dem Bügel durchrutschen und im Extremfall mit dem Kopf an der Konstruktion hängen bleiben.
- Schadstoffe: Chemikalien, die in Kindermöbeln eigentlich nichts verloren haben, sind leider immer noch Thema. Stiftung Warentest findet in zahlreichen Proben, die aus den Sitzpölstern entnommen wurden, gefährliche Stoffe. Es handelt sich hierbei um die „üblichen Verdächtigen“ wie Naphthalin, TDCPP (Flammschutzmittel), Formaldehyd und diverse Weichmacher (DINP/Diisononylphthalat und DEHP/Diethylhexylphthalat). Diese Schadstoffe gelten allesamt als gesundheitsgefährdend und krebserregend.
Keine Empfehlung für Babyschalen
Einige Hersteller bieten mittlerweile auch einen Extra-Aufsatz für den Hochstuhl an. Dabei handelt es sich üblicherweise um eine Babywippe/Babyschale, die man auf dem Treppenhochstuhl befestigen kann. Somit können Kinder bereits am Essen teilnehmen, wenn sie das Beikostalter noch nicht erreicht haben. Stiftung Warentest hat sich vier Modelle mit entsprechendem Babyaufsatz angesehen: Nomi (Evomove), Tripp Trapp (Stokke), Tamino (Geuther) und Alpha+ von Hauck. In Kombination mit der Babywippe erhalten alle vier Kinderhochstühle eine schlechtere Bewertung. Das liegt daran, dass die Aufsätze schlichtweg nicht überzeugen konnten. Bei einem Aufsatz wurde bemängelt, dass das Baby sehr aufrecht in einer vergleichsweise kurzen Schale sitzt. Ein anderer Stuhl ist akut kippgefährdet, sobald sich ein weiteres Kind an der Babywippe hochzieht.
Tipps von Stiftung Warentest
Treppenhochstühle gehen als eindeutige Sieger aus dem Test hervor. Sie sind in der Regel teurer als einfache Hochstühle, können dafür jedoch bis ins Schulalter genutzt werden. Wer etwas weniger Geld ausgeben möchte, der ist mit dem Drittplatzierten, dem Timba von Safety 1st, gut beraten. Mit 85 Euro Anschaffungspreis bietet er das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Grundsätzlich empfehlen die ExpertInnen von Stiftung Warentest, ein Kind nicht vor dem achten Lebensmonat im Hochstuhl zu platzieren. Bis zu dem Zeitpunkt ist die Rückenmuskulatur zumeist schon ausreichend gereift, so dass sich das Kind selbstständig aufrecht halten bzw. aufsetzen kann. Auch wenn es praktisch ist, von einer „dauerhaften“ Unterbringung im Kinderstuhl sollten Eltern ebenso absehen. Empfohlen wird, das Kind wirklich nur zum Essen in den Hochstuhl zu setzen. Auch ist es wichtig, die Altersangaben der Hersteller zu beachten. Die mitgelieferten Sitzgurte müssen fachgerecht angebracht und tatsächlich immer verschlossen/verwendet werden. Ebenso gilt: Kind im Hochstuhl nicht aus den Augen lassen. Wer ein Hochstuhlmodell mit schlechten Schadstoffwerten zu Hause hat, kann dies beim Hersteller innerhalb der Garantiezeit von zwei Jahren reklamieren.
Alle Testergebnisse im Detail findest du unter https://www.test.de/Kinderhochstuehle-im-Test-1557913-0/
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