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Kostenübernahme für Betreuung nach Fehlgeburt

Eine Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis, das jedoch für jede dritte Frau in Österreich ein jähes Ende nimmt. Etwa 20.000 Frauen haben 2022 ihr Baby verloren, der Abgang ereignet sich häufig in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten. Unterstützung durch Hebammen nach einem derartigen Verlust gibt es für Frauen und Familien nur, wenn diese privat finanziert werden. Das wird sich nun ändern, kündigt Familienministerin Susanne Raab von der ÖVP an. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen soll für Betroffene ab der 18. Schwangerschaftswoche kommen.

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Psychologische Unterstützung für betroffene Frauen

Die Kärntnerin Bernadette Hartl ist Gründerin des Vereins Wandelstern. Sie berät mit ihrem Team Frauen und Familien, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden müssen. Hartl hält fest, dass es in Österreich zu wenig Begleitung für Betroffene gibt. Es sei nicht nur die medizinische Unterstützung, auf die es ankäme, sondern auch die psycho-soziale Beratung in der Krise. Diese Ansicht teilen auch ÖVP und Grüne. „Ein Schwangerschaftsverlust ist für viele werdenden Mütter aber auch Väter ein einschneidendes Ereignis, das erst emotional bewältigt werden muss und oft von einem intensiven Trauerprozess begleitet wird. Es ist daher wichtig, dass wir hier genau hinsehen, von außen unterstützen und auch die bestehende Rechtslage in diesem Bereich verbessern“, so ÖVP-Frauensprecherin Elisabeth Pfurtscheller.

Eine entsprechende Initiative für umfassende Betreuung bei einem Schwangerschaftsverlust ab der 18. Schwangerschaftswoche wurde nun von den Grünen und der ÖVP im Ministerrat eingebracht. Die Nachbetreuung in solchen Fällen sollen Hebammen übernehmen, die sowohl über die medizinischen als auch psychologischen Kompetenzen verfügen, betroffene Familien zu begleiten. Für weiterführende Betreuung verweist Raab (ÖVP) an die geförderten Familien-, Frauen-, und Mädchenberatungsstellen. Weiterbildungen für Ärzt*innen sowie für Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen sollen Teil des Maßnahmenpakets sein.

Gesetzliche Regelung zum Mutterschutz

Die aktuellen Regeln im Mutterschutzgesetz lauten derzeit wie folgt: Der Gesetzgeber unterscheidet Fehlgeburten und Totgeburten. Als Fehlgeburt gilt ein Kind, das tot und mit einem Gewicht unter 500g geboren wurde. Von einer Totgeburt spricht man, wenn das Kind noch in der Schwangerschaft oder bei der Geburt verstirbt und das Geburtsgewicht mehr als 500g beträgt. Im Falle einer Totgeburt hat die Mutter die gleichen gesetzlichen Ansprüche (absolutes Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Schutzfrist) wie bei einer Lebendgeburt. Bei einer Fehlgeburt entfallen alle Ansprüche. Ob möglicherweise auch diese Regelung aufgeweicht und Mutterschutz bei Fehlgeburten gewährt wird, lässt Raab derzeit von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe prüfen.

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