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Neues Kindergeldkonto – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mit zahlreichen Informationskampagnen möchte das Bundesministerium für Familie und Jugend dieser Tage auf eine Neuregelung im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes aufmerksam machen. Was sich für Geburten ab 01.03.2017 ändern wird und worauf werdende Mamas achten sollen – wir haben alle wichtigen Eckpunkte zusammengefasst.

Das Kindergeldkonto

Die wohl wichtigste Änderung ist die Einführung des so genannten Kindergeldkontos. Bisher konnten anspruchsberechtigte Eltern zwischen vier Pauschalvarianten und einer einkommensabhängigen Variante entscheiden. Letztere bleibt nach wie vor eine Option, die vier unterschiedlichen Bezugsmodelle werden jedoch vom Kindergeldkonto abgelöst. Eltern mussten sich außerdem auf einen vorgegebenen Bezugsrahmen festlegen.

Zur Auswahl standen die Varianten 30 Monate (+6), 20 Monate (+4), 15 Monate (+3) und 12 Monate (+2). Die Höhe des monatlich ausbezahlten Kinderbetreuungsgeldes richtete sich nach der gewählten Variante. Eltern hatten auch die Möglichkeit, sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufzuteilen und im Bezug zu wechseln. Als Beispiel: die Variante 20+ (4) sieht 20 Monate die Mutter als Bezieherin vor, wechselt sie sich mit dem Vater des Kindes ab, kommen 4 weitere Bezugsmonate hinzu.

Das System ist bewährt, jedoch nicht sehr flexibel. So oder so ähnlich hat man sich das wohl auch im zuständigen Bundesministerium gedacht. Daher gibt es ab 01.03.2017 eine Lösung, die dem Familienleben stärker entgegen kommen soll.

Und das funktioniert folgendermaßen: frischgebackenen Eltern steht ein Kindergeldkonto zur Verfügung. Kinderbetreuungsgeld wird in einer Höhe von Euro 15.449 ausbezahlt und zwar unabhängig von der Bezugsdauer. Es handelt sich sozusagen um einen Gesamtbetrag über den Eltern flexibel verfügen können. Gewisse Rahmenbedingungen gibt es dennoch. Die Mindestbezugsdauer liegt bei 12 Monaten, die Maximalbezugsdauer bei 28 Monaten, wenn nur eine Person das Kinderbetreuungsgeld beantragt. Teilen sich Mutter und Vater die Betreuung des Kindes (sprich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes) auf, liegt die frei wählbare Bezugsdauer zwischen 15 und 35 Monaten. Auch wird das Kinderbetreuungsgeld weiterhin monatlich ausbezahlt: je nach Bezugsdauer liegt der Auszahlungsbetrag zwischen Euro 14,53 und Euro 33,88 pro Tag. Seitens des Familienministeriums betont man nicht nur die größere Flexibilität, sondern auch die finanzielle Fairness des neuen Modells. Schließlich erhalten alle Eltern gleich viel – unabhängig davon, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen.

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Partnerschaftsbonus & Familienzeit

Im Zuge der Reform des Kinderbetreuungsgeldes sollen auch Väter, die ihre Rolle aktiv gestalten wollen, verstärkt zum Zug kommen. Für Familien steht sowohl ein Familienzeitbonus als auch ein Partnerschaftsbonus zur Verfügung. Letzterer beträgt Euro 1.000 (500 Euro pro Elternteil) und wird gewährt, wenn sich Eltern die Betreuung ihres Kindes im Ausmaß 50:50 oder 60:40 aufteilen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Partnerschaftsbonus beantragen. Er gilt sowohl für das Kindergeldkonto als auch für die einkommensabhängige Bezugsvariante.

In die gleiche Kerbe schlägt die so genannte Familienzeit. Sie soll Väter animieren, mehr Zeit zu Hause zu verbringen, wenn das Baby noch sehr jung ist. Der frisch gebackene Papa kann innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt des Kindes zwischen 28 und 31 Tage Familienzeit konsumieren. Das heißt, er kann sich knapp einen Monat lang ausschließlich seiner Familie widmen und das bei vollem Versicherungsschutz (Kranken- und Pensionsversicherung). Der Familienzeitbonus beträgt bis zu 700 Euro.

Kindergeld-Rechner

Zur Veranschaulichung des neuen Modells stellt das Bundesministerium für Jugend und Familie einen Kinderbetreuungsgeld-Rechner zur Verfügung. Diesen möchten wir allen werdenden Eltern wärmstens empfehlen. Er hilft nicht nur dabei, das neue Bezugssystem besser zu verstehen, sondern auch dabei, jene Lösung zu finden, die am besten zur individuellen Familiensituation passt. Der Kindergeld-Rechner umfasst sowohl das Kindergeldkonto als auch die einkommensabhängige Variante. Außerdem bietet er Informationen zum Familienzeitbonus, zur individuellen Zuverdienstgrenze als auch zum laufenden Zuverdienst. Wer über eine elektronische Signatur in Form von Bürgerkarte oder Handysignatur verfügt, kann auf der Seite des Kindergeld-Rechners direkt den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen.

Du findest den Kindergeld-Rechner unter:

http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen

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