Sonderwochengeld: Frist für rückwirkende Anträge endet bald
Der Countdown tickt: Wer Anspruch auf das Sonderwochengeld hat, kann den Antrag noch bis 30. Juni 2025 rückwirkend stellen. Anspruchsberechtigt sind Mütter, die während ihrer gesetzlichen Elternkarenz erneut schwanger wurden, deren Kinderbetreuungsgeld aber bereits ausgelaufen war. Deshalb lohnt es sich jetzt, die eigenen Unterlagen zu prüfen und den Antrag so bald wie möglich einzureichen.

Was ist das Sonderwochengeld?
Das Sonderwochengeld ist eine vergleichsweise neue Leistung, die seit Juni 2024 in Österreich verfügbar ist. Es wurde eingeführt, um eine Lücke im Sozialsystem zu schließen. Denn früher bekamen Mütter, die während ihrer gesetzlichen Elternkarenz erneut schwanger wurden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr erhielten, kein Wochengeld. Und das, obwohl der Mutterschutz bereits begonnen hatte.
Mit dem Sonderwochengeld wird diese Zeit nun finanziell abgesichert. Die Höhe beträgt 60 Prozent des letzten vollen Bruttoverdienstes vor Beginn der Karenz, zuzüglich 17 Prozent Zuschlag für Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Auszahlung erfolgt in der Regel für acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt verlängert sich der Anspruch auf zwölf Wochen nach der Geburt.
So haben betroffene Familien in einer sensiblen Lebensphase eine verlässliche Einkommensquelle, auch dann, wenn die regulären Leistungen bereits ausgelaufen sind.
Anspruch und Antrag des Sonderwochengeld
Anspruch auf das Sonderwochengeld haben Mütter, die sich während einer aufrechten gesetzlichen Elternkarenz erneut im Mutterschutz befinden, deren Kinderbetreuungsgeld aber bereits ausgelaufen ist.
Voraussetzung für die rückwirkende Beantragung ist, dass der Mutterschutz zwischen dem 1. September 2022 und dem 4. Juli 2024 begonnen hat. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni 2025 beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden, zum Beispiel bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Benötigt werden in der Regel eine Bestätigung des voraussichtlichen oder tatsächlichen Entbindungstermins sowie weitere Nachweise, falls die Kasse diese anfordert. Viele Versicherungsträger ermöglichen heute bereits die Online-Beantragung über das Serviceportal mit ID Austria, sodass Sie Ihren Antrag schnell, sicher und ohne Postweg übermitteln können.
Wichtig: In bestimmten Fällen prüft die Krankenversicherung im Rahmen eines sogenannten Günstigkeitsvergleichs, welche Leistung für die Betroffene finanziell vorteilhafter ist. Entweder das Sonderwochengeld oder eine andere mögliche Zahlung wie das reguläre Wochengeld. Dabei werden unter anderem das Einkommen vor der Karenz sowie eventuelle aktuelle Einkünfte sowie die Dauer und Höhe der Leistungen gegenübergestellt, sodass dir stets die höhere oder günstigere Variante ausbezahlt wird.
Sonderwochengeld: Alles Wichtige auf einen Blick
Hier komme alle wichtigen Fakten zum Sonderwochengeld kompakt zusammengefasst. So siehst du auf einen Blick, ob du anspruchsberechtigt bist und welche Fristen du beachten musst.
- Start der Leistung: Seit Juni 2024 in Kraft, rückwirkend beantragbar für Mutterschutzbeginn ab 1. September 2022.
- Anspruchsberechtigte: Mütter in gesetzlicher Elternkarenz ohne laufendes Kinderbetreuungsgeld, die erneut in Mutterschutz gehen.
- Höhe & Zuschläge: 60 % des letzten vollen Bruttoverdienstes plus 17 % Zuschlag für Sonderzahlungen.
- Dauer & Verlängerungen: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen nach der Geburt
- Antrag & Fristen: Rückwirkende Antrag bis spätestens 30. Juni 2025 beim zuständigen Krankenversicherungsträger
Fazit: Rechtzeitig handeln, um keine Ansprüche zu verlieren
Das Sonderwochengeld kann für betroffene Familien mehrere Tausend Euro ausmachen. Ein Betrag, der in der intensiven Zeit rund um die Geburt eine wichtige finanzielle Entlastung bedeutet. Wer die Voraussetzungen erfüllt, solltest du den Antrag rechtzeitig stellen. So bleibt genügend Zeit, um fehlende Unterlagen nachzureichen und Verzögerungen zu vermeiden.