Wochengeld und eKBG

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Kommentare

  • @claudsch1980 liebe claudsch, kleine Frage, weißt du vielleicht wie das ist, wenn man eaKB bezieht, nach der karenz (1,5 oder 2 Jahre) in elternteilzeit geht für ein paar monate und dann wieder schwanger wird. Was ist dann Basis für das WG und eabKBG, habe gehört, dass es hier so ein 3 Jahresprinzip gibt, dass man den Bezug 3 Jahre vor Fälligkeit hernimmt und wenn man da noch vollzeit Gehalt bezogen hat, würde man das hernehmen und nicht das Teilzeitgehalt. Ist das so? Hätte man auch Anspruch auf WG und wie hoch wäre das? Danke für deinen Input!
  • @linea80 im Normalfall wird das eakbg vom Wochengeld berechnet.
    Die GKK macht aber eine Günstigkeitsrechnung und schaut sich maximal die letzten 3 Jahre an - Einkommen nach Jahreslohnzettel, ein ganzes Jahr ohne kbg Bezug
    wenn es in den 3 Jahren ein Jahr gibt in dem du mehr verdient hast als beim aktuellen Wochengeld dann wird das zur Berechnung herangezogen, gibt es in den ganzen letzten 3 Jahren kein Jahr ohne kbg dann wird das aktuelle Wochengeld als Basis genommen.
    Wochengeld wird von den letzten 3 vollen Monaten vor MuSchu Antritt berechnet, immer das aktuelle Gehalt (also in dem Fall das Teilzeitgehalt)
    Die Ausnahme hier gibts nur wenn man noch in arbeitsrechtlicher Karenz von Kind1 mit eakbg wieder in den MuSchu geht (da darf man aber nicht arbeiten gehen)
  • @claudsch1980 danke, also wäre es so, dass ich falls ich dazwischen teilzeit arbeiten gehe, jedoch mein letztes Vollzeit nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt, mein eabKBG vom Vollzeitgehalt berechnet wird, jedoch das WG vom Teilzeitgehalt? Sorry, aber steh etwas auf der Leitung... :-/
  • @claudsch1980 und wenn ich diesen karenzurlaub habe muss ich mich da mitn mann mit versichern oder brauch i da nix machen
  • @linea80 du musst ein volles jahr ohne kbg oder wochengeld in den letzten 3 jahren haben - dann würde sich das eakbg aufgrund der günstigkeitsrechnung davon berechnen (also ein monat vollzeitgehalt wäre zuwenig)
    das wochengeld berechnet sich immer aus den letzten einkünften (entweder gehalt oder kbg oder eben nix wenn man keinen anspruch hat)

    @schnurline_28 ja da bitte unbedingt mein partner mitversichern lassen da ohne kbg kein versicherungschutz besteht!
  • @claudsch1980 danke dir vielmals für die Hilfe!!!
  • Danke @claudsch1980 aber meinen wochengeld tut das e nichts wenn ich mich mit ihm mitversichere?! Muss er da mitgehen zur gkk?
  • @schnurline_28 nein keine sorge! das ist eine entgeltlose Mitversicherung eines angehörigen.
    Den Antrag sollte es online auf der Seite deiner gkk geben und dann kann man den abschicken.
  • Hab ich auch gemacht - hab Heiratsurkunde und Unterschrift meines Mannes gebraucht, war in 2 min erledigt
  • bearbeitet 30. 01. 2015, 17:50
    Ja heiratsurkunde gibts nicht
    Ist das kind dann automatisch mitversichert? Oder muss man da einen eigenen antrag oder formular ausfùllen?
  • @claudsch1980 Hilfe ich brauche sie! Ich war jetzt bei der gkk den antrag einreichen das ich von jetzt bis 20 april bei meinen mann mitversichert bin! dann frage ich diesn mann,wie das dann ist bei der abmeldung wegen einen erneuten mutterschutz im april. dann sagt er ich werde keinen anspruch haben,weil ich aus keinen laufenden vertrag komme :confused:
  • @schnurline_28
    hier ist der Link der Arbeiterkammer, wo es genau beschrieben steht:
    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html

    Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Kinderbetreuungsgeld-Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war.
    Wochengeldanspruch besteht auch, wenn die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes eingetreten ist, (und) die Schutzfrist noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt und sich die Mutter in einem nach dem MSchG karenzierten noch aufrechten Arbeitsverhältnis befindet.


    Wenn du also vor der ersten Schwangerschaft Anspruch auf wochengeld hattest, dieses Dienstverhältnis karenziert ist und der beginn der Schwangerschaft noch im kbg Bezug war und die neue Schutzfrist noch vor dem 2. Geburtstag beginnt, dann hast du Anspruch auf wochengeld!
    Wenn diese Voraussetzungen alle zutreffen, dann hast du Anspruch drauf egal was der am schalter sagt, der kennt ja nicht deinen ganzen fall! Und sollte es dich Probleme geben dann bitte zur Arbeiterkammer.
  • Bekommt man das Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt? Bezieht man dann für 8 Wochen Wochengeld + Kinderbetreuungsgeld?
  • @jolie nein, wenn du wochengeld bekommst erhältst du nicht gleichzeitig kbg, das ruht in dieser zeit!
    also zb gewähltes modell 20 Monate, dann kommst du 8 Wochen wochengeld und 18 Monate kbg
  • danke @Claudsch1980 ich war kurze zeit geschockt. wie muss ich jetzt weiter handeln wegen den mutterschutz und beantragen usw.? bin jetzt 23 ssw
  • Frage. Mein Mann bekommt Grundgehalt und Zulagen ist Öbb Mitarbeiter. Was wird für sein KBG herangezogen? Kk ist die VAEB
  • @conny1008
    Die Berechnung des Tagessatzes beträgt 80 Prozent des fiktiv zu berechnenden Wochengeldes (Väter) - Statt auf den Beginn der Schutzfrist wird bei Vätern auf den achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes abgestellt.

    das heißt es wird der gleiche Zeitraum von deiner Wochengeld berechnung hergenommen und ob seine Zulagen da mit reinkommen hängt von der Art der Zulagen ab, da fragt er am besten in seiner Personalverrechnung nach.
  • @claudsch1980 danke für die Info.
  • @claudsch1980 hab noch eine Frage wg eakbg. Man kriegt ja wg und kbg nicht gleichzeitig. Wenn man zB kaiserschnitt hatte, verlängert sich ja der Bezug wg. Und erst wenn kein wg Bezug mehr kriegt man kbg? Und ab diesem Zeitpunkt dann 12 Monate?
  • @linea80 stimmt man bekommt das nicht gleichzeitig, ja der bezug bei kaiserschnitt oder mehrlingsgeburt verlänger sich von 8 auf 12 wochen.

    aber nein vorsicht! der Bezug von Kbg läuft immer nur bis zum angegebenen Lebensmonat, das heißt bei Modell 12 nur bis zum 12. Lebensmonat, bei Modell 20+4 bis zum 20. bzw 24. Monat wenn der Partner auch geht, usw ... egal ob man kein Wochengeld, 8 oder 12 Wochen Wochgeld bekommen hat !
  • @clausch1980 verstehe also verkürzt sich damit der Bezug kbg dafür aber eben länger wg. Danke dir!
  • ich dachte 16 wochen bei kaiserschnitt usw?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 16. 02. 2015, 15:03
    mind 16 gesamt. Dh wenn zb das zwergi zu früh kommt. Die 8 davor hat man ja im normalfall immer und dann eben die 8 danach bzw 12 bei ks/mehrligen/frühchen 16 bei extremen frühchen, weil da ja kein wochengeld davor war.
  • @all hab eine Frage an euch, nachdem ich jetzt eine halbe Stunde lang von einer zur anderen Stelle verwiesen wurde und keiner kann mir was sagen... Echt ärgerlich, wie soll ich mich auskennen, wenn sich nicht mal die bei der AK, GKK etc auskennen...

    Ich wohne in NÖ, arbeite bei der Gemeinde Wien und bin dadurch bei der KFA versichert. Wisst ihr wer für mein Wochengeld und KBG zuständig ist? Hab gehört, dass da die GKK zuständig ist und nicht mehr die KFA!? Stimmt das? Und wenn ja, die NÖGKK oder die WGKK?
    Bitte um Infos, bin langsam verzweifelt... :(
  • @jay88 also für dein wochengeld ist die kfa zuständig http://www.kfa.co.at/leistungen/mutterschaft/
    Für Auskünfte zum Kranken- und Wochengeld und zu ambulanten Kuren
    +43 (0)1 40436 - 559224

    für das kbg ist immer die gkk zuständig
    http://www.kfa.co.at/service/kinderbetreuungsgeld/
    in deinem fall die nögkk
  • @claudsch1980 Vielen Dank!!!! :) Endlich jemand, der mir helfen kann... :) Danke!!
  • daarmadaarma

    3,794

    bearbeitet 19. 02. 2015, 20:20
    @jay88 Mein Mann wurde wg. KBG von der KFA an die GKK verwiesen. Bin mir aber nicht sicher, ob er nicht trotzdem Formulare von der KFA zugeschickt bekommen hatte. Antrag/Auszahlung macht aber GKK.

    edit: Wie @claudsch1980 schon geschrieben hat. :)
  • SusiSusi

    3,243

    bearbeitet 21. 02. 2015, 09:16
    Hallo, hab auch mal eine Frage:
    Also meine Kleine wird am 26.8 genau 2 Jahre alt. .mein errechneter ET ist der 23.10. Hatte vorher das Einkommensabhängige modell.. meint ihr geht es sich aus das ich wieder das Einkommensabhängige model wählen könnte? Und zahlt sich das dann überhaupt aus dieses Modell zu wählen. . Hatte eunen Tagessatz von ca 55,- oder 60,- soweit ich mich noch erinnere. .. Weil Mutterschutzgeld krieg ich ja auch keins mehr. ..



  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 21. 02. 2015, 09:25
    @susi
    Sofern du von einer karenz in die nächste kommst, also innerhalb der gesetzlichen 2 Jahre der neue Mutterschutz beginnt dann kannst du wieder das Einkommensabhängige wählen vorausgesetzt du hattest vorher anspruch drauf und das Dienstverhältnis ist immer noch aufrecht.
    aber ich glaub das geht sich bei dir genau um paar Tage nicht aus oder??

    Anspruch auf wochengeld hast du nicht mehr, aber dafür dann das kbg ab Geburt.
    Ist der 23.10. Schon fix bestätigt? Dein neuer Mutterschutz musste spatestens mit 26.8. Beginnen
  • @claudsch1980 danke dir! Ich habs befürchtet. Nein der 23.10 ist noch nicht bestätigt. .. da ich den Es dieses mal früher hatte hoffe ich ja das mein FA evtl den Termin früher setzt...es geht glaub ich genau um 3 tage oder so...

    Dh ab Geburt würd ich wieder Geld bekommen. ..egal was für ein Model ich dann wähle...das Dienstverhältnis ist aufrecht..bin halt in der Zwischenzeit daheim geblieben. ..wenigstens etwas.. mag meinem Mann nicht gern auf der Tasche liegen ;-)
  • @claudsch1980 habe gerade in den Unterlagen geschaut... da steht beim Einkommensabh. Bei Erwerbstätigkeit nötig: mind. die letzten 6 monate vor der Geburt Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.

    Da ich ja jetzt 2 jahre daheim geblieben bin hätte ich eh keinen Anspruch drauf auch wenn ich in den Mutterschutz fallen würde oder???
  • @Susi hier ist die lange Version von meiner Kurzfassung ;-)
    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.

    Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:

    a) die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.


    und dieser Zusatz würde auf dich zutreffen sofern dein neuer Mutterschutz spätestens am 26.8. beginnt
    wenn sichs auch nur um einen tag nicht ausgeht dann kannst du das eakbg nicht mehr nehmen sondern nur eine der pauschalvarianten
  • @claudsch1980 ... ich muss dir einfach mal sagen "respekt" dass du dir soviel zeit nimmst für die ganzen fragen!!! baby-consultant wär sicher eine tolle geschäftsidee :-)

    aber ich kann die anderen verstehen - ackere mich selber durch das ganze karenzgeld thema. wünsch dir unbekannter weise alles liebe
  • @claudsch1980 danke dir, du bist echt der Wahnsinn :-*
  • Danke euch mädls @chrisi33 und @susi
    Ich hab das ja alles gelernt für meine Arbeit, sofern sich an den Gesetzen nix ändert hab ich da nen großen Vorteil ;-)
  • @claudsch1980 ich brauche bitte deine Hilfe...
    Lt. GKK-Brief bin ich noch bis 26.3. in MuSchu. Ich hab aber schon das Geld auf dem Konto (mit Datum 17.3.) ET war 21.1., gekommen is er am 29.1.
    Versteh ich dass richtig, für die Zeit von 17.3. bis 26.3. gibts kein Wochengeld mehr oder?
  • @ifmamkl89 bei einer normalen Gebiet gibt es nach Geburt 8 Wochen lang wochengeld. Also in deinem fall bis 26.3.
    Du musst jetzt nur schaun ob sie jetzt schon alles ausbezahlt haben, also die Höhe deiner Auszahlung.
    Dann weißt ob noch eine restzahlung kommt oder ob schon alles bezahlt wurde.
  • @claudsch1980 hmm es ist genauso hoch wie die letzten drei Auszahlungen auch. Dann kann ich also auf eine Restzahlung warten :)
    DANKE!
  • @claudsch1980 ähnliche Frage: hatte nen KS also müsste ich 12 Wochen noch wg beziehen nach geburt, baby kam auch 10 Tage vor eGT also müsste ich doch zu den 12 Wochen auch noch 10 Tage zusätzlich wg beziehen? Lt gkk Bescheid ist das enddatum jedoch die 12 Wochen und keine 10 Tage dazu. Kann das sein?
  • @linea80 soweit ich weiß gilt folgende Regelung - die fehlenden Tage (bei erfolgter Geburt vor Termin) werden hinten dran gehängt, aber nur bis zu einer maximalbezugsdauer von gesamt (also vor und nach Entbindung) von 16 Wochen, wobei bei einem Kaiserschnitt nach Entbindung mindestens 12 Wochen zustehen ...
    da du vor Termin mehr als 4 Wochen hattest geh ich davon aus dass dieser Termin bei dir stimmt.
    solltest du dir unsicher sein ruf bitte bei deiner gkk an und frag nach, ich denke aber man wird dir genau diese Auskunft geben
  • @claudsch1980 wie lange dauert es bis die gkk das Wochengeld ausrechnet???
  • @hendlpo90 hängt davon ab wie schnell sie alle unterlagen haben - aber ich hatte den bescheid damals nach etwa 3 Wochen
  • @claudsch1980 danke werde morgen anrufen.
  • @Linea80 mein Sohn kam ebenfalls 10 Tage zu früh mit KS und bei mir wurden die 10 Tage zu den 12 Wochen noch dran gehängt. Also ich würd da nachfragen.
  • @sunshine2013 oh danke!! Werde morgen nachfragen!
  • @linea80 da bin ich jetzt aber auch neugierig :-) bitte sag bescheid sobald du was dazu weißt!
  • @linea80 hast du nachgefragt?! was gibts für eine offizielle info!?
  • Ich war gerade mit diesen zettel den man von der Fa bekommt bei.der gkk zum abgeben,dann sagt er ,er braucht die Karenzbestätigung vom 1 Kind fùr was das bitte?
  • Zb falls du eakbg beziehen willst... deine letzte karenz ist auch noch nicht aus oder? Das wirkt dann in der Berechnung anders (auch bzgl versicherungszeiten)
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