Wochengeld und eKBG

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Kommentare

  • @rdb2011 kann ich dir per pn anschreiben ist alles sehr kompliziert
  • Mach mal weiß aber nicht in wie weit ich dir helfen kann.
  • @marienkäfer15 ich nehm mal an du meinst die bestätigung vom Dienstgeber für die vereinbarte Dauer der Karenz oder?
    kann gut sein dass die gkk das sehen will, hängt davon ab wann dein neuer Mutterschutz beginn ist und ob du da eben direkt von Karenz in Mutterschutz gehst, die wollen sich absichern :-)
  • sooo nachdems jetzt bald soweit ist (hoffe tlich :D) hab ich wieder mal nachgeschaut, wie ich das beantragen muss usw. und da ist mit der kinderabsetzbetrag reinglaufen. ich habs mir jetzt echt oft durchgelesen, aber ich verstehs nicht so ganz. bekomm ich das sowieso, oder steht mir das nicht zu ? und was ist dann der kinderfreibetrag ?!
    @claudsch1980 oder @rdb2011 ihr seits ja da expertinnen :D
  • @minimi meint du die beantragung vom Wochengeld/kbg?
    das hat mit dem Kinderabsetzbetrag nix zu tun :-)

    den Kinderabsetzbetrag machst du gleichzeitig mit der Beantragung der Familienbeihilfe, geht also fast automatisch

    der kinderfreibetrag steht nur zu, wenn du bereits mehr als 6 monate ein kind hast für das du den kinderabsetzbetrag hast.
    der kinderfreibetrag mindert die lohnsteuer-bemessungsgrundlage, das heißt der macht dann nur sinn wenn man wieder arbeiten geht und Lohnsteuer zahlt (oder der Mann setzt ihn dann ab, oder ihr teilt)
  • @claudsch1980 ah ok ja ich war grad a bissl verwirrt, weil da jetzt steht laut neuem gesetz, muss man die familienbeihilfe nimma beantragen wenn man a kind hat, das ab dem 30.4.15 geboren ist. das könnt bei uns ja hinkommen. danke :)
    das heißt diesen absetzbetrag bekomm ich dann sowieso die 2 jahre, die ich zu hause bin ? da steht nämlich noch was vom steuerausgleich, muss ich den dann machen, damit mir das zu steht ? sorry finanzen sind garnicht meins :D
  • @minimi na wie gesagt du musst Absetzbetrag vom Freibetrag unterscheiden - klingt ähnlich, sind aber 2 paar Schuh :-)

    den Freibetrag musst du (und/oder dein Partner) über den Lohnsteuerausgleich beantragen, der verringert ja eben nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, dafür gibt es nur den fixen wert von: eine Person 220 Euro und wenn beide diesen Freibetrag beantragen dann 132 pro Person ... aber wie gesagt vorsicht - um diesen Betrag verringert sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage - also angenommen du verdienst im Jahr 30.000,- Euro dann wird davon ein gewisser Prozentsatz an Lohnsteuer berechnet, mit diesem Freibetrag (und einigen weiteren zb Kirchensteuer und ähnliches) verringert sich die Summe zb auf 29.780,- von der die Steuer berechnet wird (jetzt ganz vereinfacht erklärt)

    der Absetzbetrag ist eine fixe Summe, die zeitgleich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, solang du also Familienbeihilfe für dein Kind bekommst, bekommst du auch den Absetzbetrag
  • @claudsch1980 aaah ok. tausend dank - jetzt kenn ich mich aus :D
  • Die gkk sagt ich muss einen Zettel unterschreiben der nennt sich Erwerbs Verzichtserklärung oder so ähnlich,dAs ich wochengeld bekomme ?! Kann das wer verstehen?
  • @claudsch1980
    darf ich dich auch kurz fragen wie hoch der absetzbetrag ist? bzw die familienbeihilfe, wird das zusammen ausbezahlt? frag mich grad ob ich das auch bekomme?!
    wenn ich das richtig verstanden hab, hat der ja nichts mitn lohnsteuerausgleich zu tun!
    danke schon mal;)
  • @bine86 hier steht genau aufgelistet wieviel Familienbeihilfe es gibt:

    http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbeihilfe0/familienbeihilfenbetraege.html

    muss man sich nur das alter seines Kindes raussuchen :-)
    Der Absetzbetrag ist immer gleich, in der Höhe von € 58,40 pro Kind

    das wird gemeinsam ausbezahlt, bekommt jeder!
  • Verstehst du meine Frage @claudsch1980
  • @marienkäfer15 hhmm nein leider, ich weiß nicht was damit gemeint sein könnte ... ist das ein Vordruck den du einfach unterschreiben musst oder musst du da selbst was schreiben?
    wenn es ein vordruck ist - was steht da genau drauf?
    wenn du selbst was schreiben sollst würd ich lieber auf der arbeiterkammer anrufen und nachfragen.
  • bearbeitet 24. 04. 2015, 11:53
    Nein das ist ein schreiben wo ich unterschreiben muss das ich kein zusätzliches Einkommen habe usw. Wegen den wochengeld ? @claudsch1980
  • @marienkäfer15 aso, wenn dem so ist dann kannst du das unterschreiben.
    die wollen scheinbar eine bestätigung dafür dass du aktuell nicht arbeiten gehst und auch keine sonstige beschäftigung hast wofür du geld bekommst. das Karenzschreiben hast du ja abgegeben oder?
  • Ja habe den Zettel abgegeben was ich in der Former unterschreiben musste mit den karenzurlaub bis zum Mutterschutz antritt und den Zettel mit den voraussichtlichen et @claudsch1980
  • @claudsch1980 ich hab a blöde Frage wenn ich jetzt das gehaltsabhängige nehme und 2 Jahre daheim bleib und mir das einfach aufteile mit dem Geld, versichere ich mich nach den 10 Monaten bei meinem Freund dazu. WAS wäre wenn es den Freund dann nimmer gibt wie ist das dann mit kostenlos versichern lassen??
  • @steffiellain man kann sich nur beim partner kostenlos mitversichern lassen, das würde auch bei einem "neuen" Partner gehen vorausgesetzt dass die Partnerschaft schon länger als 10 Monate besteht.
    ansonsten geht dann nur die selbstversicherung, aber die ist beitragspflichtig.
  • Habe eine Frage bzgl. mitversichern, beziehe das eKBG und möchte trotzdem gerne 2 Jahre zu hause bleiben. Könnte mich ja dann bei meinem Freund mitversichern lassen, jedoch ist er noch Student und selbst bei seinen Eltern mitversichert. Würde das gehen oder Selbstversicherung?
  • du könntest dich auch bei deinen eltern oder grosseltern mitversichern was ich so gelesen habe.
  • @claudsch1980 hallo ich habe jetzt einen Zettel bekommen also einen Brief von der gkk, wo oben steht das das wochengeld berechnet wurde und ein Tagsatz von 26,15 Euro berechnet wurde und es am 21 Mai ausbezahlt wird,ist das jetzt schon eine fixe Zusage das ich jetzt wochengeld erhalte?
  • @marienkäfer15 ja klar! wenn der brief von der gkk kommt dann ist das fix! rechne halt nur bitte mit ein paar tagen Bankweg zusätzlich, also gegen Ende Mai wird das Geld dann auf deinem konto sein
  • Ja danke das ist mir e klar! Kommt das dann jetzt immer Ende des Monats oder? Ja der Brief kommt von der glk
  • @marienkäfer15 auszahlungsrythmus bei der gkk ist alle 28 tage, also im normalfall alle 4 wochen (mit Feiertagen und Wochenenden kann sich das verschieben)
    nach der Geburt musst du dann die Geburtsurkunde abgeben, sonst gibts kein weiteres Wochengeld.
  • Ja @claudsch1980 das steht auf diesen Zettel auch oben was ich nach der Geburt abgeben muss
  • Hat da jede Versicherung quasi einen eigenen Auszahlungsrhytmus, bin Kfl und bekomms immer am 15. , sowie vorher mein Gehalt.?

    Den Wochengeldbescheid bekomm ich auch erst nach der Geburt, lt Kfl, obwohl ich ja jetzt schon Wochengeld beziehe.
  • Hab von der BVA einen Zettel bekommen gemeinsam mit dem Tagsatz vom Wochengeld (Mutterschutz), was ich nach der Geburt angeben muss. Hab den Zettel so gut angelegt, dass ich ihn nicht mehr finde. Kann mir jemand sagen, was da genau oben steht?
    So weit ich mich erinnern kann, muss ich die Geburtsurkunde abgeben. Sonst noch was? Und in welcher Form? Als Kopie oder geht Scan auch per Email?
  • @sanra also bei der gkk konnt ichs per mail schicken, denke das wird bei der bva nicht anders sein
  • @claudsch1980

    Hallo bitte um deine Hilfe,ich habe ja einen Zettel von der gkk bekommen das mein wochengeld 26,15 ausmacht und erstmalig am 21 Mai aufs Konto kommt,ich habe aber nix oben ?
  • @marienkäfer15 na das wird noch paar tage dauern, zwecks bankweg ... wenn die schreiben 21.5. dann wirds mit heute angewiesen und kann mit viel glück morgen am konto sein, oder leider zwecks wochenende auch erst am Montag kommen
  • Also erst am Dienstag da ja pfingst Montag ist @claudsch1980
  • In dem bürokratischen Dschungel sind nun ein paar Fragen aufgetreten:
    1) Weiß jemand, ob ich mich bei meinem Partner mitversichern lassen kann, auch während der zB 2 Monate in Karenz geht? Oder kann ich mich in der Zeit nur selbstversichern?
    2) Und bekommen Männer beim eKBG auch 80% von einem fiktiven Wochengeld?
    3) Wenn mein Mutterschutz Mitte des Monats beginnt, bekomm ich das Wochengeld dann Ende des selben Monats oder Mitte des nächsten?
    4) Stimmt das, dass zur Beantragung des Wochengeldes, wenn mein Dienstgeber die Bestätigung Online schickt, ich sonst nur den MKP zur GKK mitbringen muss zwecks voraussichtlichem ET?
    5) Und das Wochengeld bekomme ich dann bis 8 Wochen nach der Geburt, auch wenn ich nachher in Karenz bin, d. h. das eKBG bekomme ich dann im 3. Monat nach der Geburt zum ersten Mal?
    6) Muss ich das Wochengeld nach der Geburt noch einmal beantragen für die zweiten 8 Wochen?
    Danke!!!
  • @walpurgia
    frage1 - kann ich dir nicht beantworten, hängt von deiner bzw seiner gkk ab, da fragst am besten dort nach
    frage2 - ja auch männer bekommen das eakbg vom fiktiven wochengeld, aber halt eben von seinem gehalt, das heißt die letzten 3 monate vor der 8 wochenfrist der geburt
    frage3 - wenn dein mutterschutz zb am 10. des monats beginnt, bekommst du das wochengeld 28 tage später (plus paar tage für den bankweg) also am 8. des folgemonats (bzw vielleicht 1-2 tage später wegen bankweg)
    frage4 - wenn dein dienstgeber die entgeltsbestätigung schickt, musst du bei der gkk die bestätigung über den errechneten geburtstermin abgeben (geht meist auch per mail)
    frage5 - für das wochengeld nach der geburt braucht die gkk eine bestätigung über die geburt, damit der anspruch für nach der geburt geklärt ist, in manchen fällen bekommt man ja 12 wochen statt 8 wochen (bei mehrlingsgeburten aber auch kaiserschnitt). während dem wochengeld bezug nach der geburt kannst du dann das kbg-modell beantragen, das bekommst du dann nach ablauf vom wochengeld, jeweils am monatsanfang überwiesen
    frage6 - nein nicht nochmal beantragen, nur die geburtsurkunde bzw zusätzlich einen nachweis über kaiserschnitt mitschicken
  • Hätte da auch eine Frage Vlt. Kann mir jemand helfen. Ich bin in einem befristeten Arbeitsvertrag. Dieser endet mit Beginn des Mutterschutzes. Jetzt hab ich noch 4 Wochen Urlaub und meine Chefin meinte ihr wäre recht wenn ich mir einen Teil des Urlaubes auszahlen lasse. Wird mein Wochengeld dadurch höher?
    Danke für eure Antworten
  • @lisa610 das hängt davon ab wann dir der urlaub ausbezahlt wird.
    es müssen ja die letzten 3 vollen monate abgegeben werden zur wochengeld-berechnung, wenn du nun also zb am 10.6. deinen letzten tag hast wird märz, april und mai berechnet, deine endabrechnung erfolgt aber wohl erst am 10.6. dann hätte es keine auswirkung auf das wochengeld
  • Ich würde das Urlaubsgeld wahrscheinlich am letzten Lohnzettel stehen haben. Des heißt es bringt Ma gar nichts.
  • Hallo! Tut mir leid dass ich so reinplatze aber ist hier jemand der zum pauschalen KBG (15+3) noch die Beihilfe für einkommensschwache bekommt?? Hätte da nämlich ein paar Fragen und würde mich freuen wenn man sich austauschen kann!

  • hallo @lisa610 urlaubsgeld ist eine sonderzahlung und zählt nicht zur bemessung dazu. keine sonderzahlung zählt zur bemessung dazu. leider. es werden deine drei letzten vollen gehälter hinzugezogen plus 17% (wobei ich nicht weiss ob es immer 17% sind). jedenfalls sind diese % als entschädigung für urlaubsgeld eben pauschal bemessen, dafür bekommst du es aber jedes monat (bzw im 28 tage rythmus). wenn aber deine arbeitgeberin nicht sonderzahlung, sondern zb prämie etc auf den gehaltszezttel schreibt, zählt es zur bemessungsgrundlage dazu.
  • @katha6 sie fragte nicht nach Urlaubsgeld sondern nach ausbezahlung von Urlaub, das ist ein unterschied!
  • oh sorry. stimmt. also ich hab mit meinem chef eine andere vereinbarung getroffen. eben weil diese ganzen sachen nicht gerechnet werden. wenn es euch interessiert schau ich morgen in der firma, da hab ich alle unterlagen warum was wie mitberechnet wird.
  • Danke das wär lieb.
  • So also bei der Arbeits und Entgeldbestimmung steht:

    Wenn es sich um eine absolut einmalige Prämie handeln sollte, dann neigen viele Krankenkassen dazu, diese aus der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld zu streichen, da sie eine einmalige Leistung darstellt. Sie sollten aber diesen Umstand zur Sicherheit auch mit der zuständigen Leistungsabteilung der GKK klären.

    Wenn es sich allerdings um eine einmal jährlich wiederkehrende Leistung handeln sollte, dann ist dies eine zusätzliche Sonderzahlung, die man auch entsprechend auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung vermerken muss (nicht in der Bemessungsgrundlage, allerdings bei der Angabe „mehr als 2 Sonderzahlungen“, insoweit erfolgt eine pauschale Berücksichtigung durch die GKK).

  • Ich hab jetzt bei der GKK angerufen, weil meine Unterlagen so widersprüchlich sind, die haben gesagt ausbezahlter Urlaub wird NICHT zur Berechnung des Wochengeldes hinzugezogen.
  • Mein Internetexplorer hat irgendwas, der geht dauernd zu. Ich finde meinen zweiten Post nicht mehr. Ich habe den ersten Post deswegen geschrieben, falls das auch wen interessiert. Nicht weil ich schon wieder das Thema verfehle. :) Ich habe mir diese Informationen damals alle zusammen gesammelt.
  • Danke für die Info.
    Ich werd den Urlaub nehmen, weil beim ausbezahlen hat der Staat mehr davon wie ich.
  • Ja das ist die andere Geschichte. :(
  • Bekommt man beim wochengeld mehr? Wenn ja, wie viel??
    Hab den brief bekommen, da steht das tägl. Wochengeld ... wenn ich das mit 28 (tage) multiplizier kommt dann das monatl. Wochengeld raus .. oder?? :/
  • @maria903 ... mehr als bei was!?
    bei deinem laufenden gehalt - ja da bekommst beim wochengeld mehr, weil ja der zuschlag für sonderzahlungen dabei ist (was du sonst nur 2 mal im jahr bekommst wird beim wochengeld täglich mitreingerechnet)
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