Ich würde 13.440€ bekommen für das ganze Jahr, gibt es auch eine Möglichkeit das dies aufeinmal ausbezahlt wird und ich teile es mir ein monatlich oder geht das nicht!
Vielleicht interessierts euch ich verdiene 1400€ und ich komme soviel besser wenn ich das einkommensabhängige nehme: Da das Karenzgeld vom Wochengeld berechnet wird, das sind 1602€ inkl. aliquoter Urlaubsgelder.
1602 € davon 80% auf 30 Tage gerechnet: € 1281,60 x 12 = € 15.379,20
das ganze dividiert durch 20 Monate: sind das monatlich € 768,96
anstatt 624€ bei der 20+4 Variante. das sind € 144,96 mehr
ich nehme mir im ersten Jahr 768,96 monatlich und dann weitere 8 Monate 768,96 und somit stimmt alles zusammen.
Ja bekomm in der Karenz um 70€ mehr, als vorher da wär ich ja blöd, wenn ich eine andere Variante gewählt hätte und indem ich eh ein kleiner Sparefroh bin, kann ich dann locker noch ein Jahr ohne Geld (naja bekomm eh das Kindergeld) leben. Der Mann ist ja auch noch da
@Steffiellain du musst in deiner Berechnung nur beachten dass du die 1281,60 nicht mal 12 sondern mal 10 rechnest. Das EAKBG wird nach dem Wochengeld bis zum 12.Lebensmonat ausbezahlt, was somit 10 Auszahlungen ergibt.
Bei 20+4 bekommst du finanzielle Unterstützung bis zum 20.Lebensmonat. und da man die ersten 2 Monate (8 Wochen) das Wochengeld bekommt, sinds somit 18 Auszahlungen.
@steffiellain ja da musst du leider genau lesen, es steht überall bis zum xx. lebensmonat
ab Geburt gibt's das kbg nur dann, wenn man keine wochengeld hat!
frage
meine schwester will das eKBG nehmen (arbeitet als KIGA pädagogin der gemeinde) sie will 2 jahre daheim bleiben (also das zweite jahr ohne geld dann) aber da hat sie ja kündigungsschutz oder nicht?sie würd gern wissen,wie das aussieht wenn sie während der karenz schwanger wird- wenns während der karenz (2jahre) daheim is, kriegts dann schon wochengeld nochmal?und verlängert sich der kündigungsschutz dann oder ist der dann erlosche sobald die 2jhare rum sind?
@bika und @katja6 ist die frage noch aktuell?
Zwecks Kündigungsschutz - der neue Mutterschutz für kind2 muss spätestens am 2. Geburtstag von kind1 beginnen, dann bleibt der Kündigungsschutz aufrecht und ab Geburt gelten wieder 2 Jahre.
Zwecks wochengeld bei erneuter Schwangerschaft - die Schwangerschaft muss noch während Bezug von kbg beginnen, dann gibt es wieder wochengeld.
@claudsch1980:
Ich glaub, du bist die richtige Ansprechpartnerin bei dieser Frage:
Kann ich wieder eaKbg nehmen?
Meine Situation:
1. Tochter kam am 9.10.2013 zur Welt - ich nahm die ea-variante, bin aber 2 Jahre in karenz.
Bin jetzt schwanger. Egt ist der 2.12. Somit mutterschutzbeginn am 7.10.2015 ( 2 Tage vor dem 2. Geburtstag meiner Tochter und somit 2 Tage vor meinem ersten Arbeitstag )
Hoffe zumindest dass ich noch mal die einkommensabhängige nehmen kann... Kannst du mich da aufklären ?
Dankeeeee ;-)
@babsy29 da die zeiten einer karenz (bis zum maximal 2. Geburtstag) einer Erwerbstätigkeit gleichstellt sind, solltest du erneut anspruch auf ea-kbg haben, vorausgesetzt dein ursprüngliches dienstverhältnis ist noch aufrecht.
da du allerdings keinen wochengeld anspruch hast, ist die berechnung ziemlich kompliziert ;-) da solltest du dich auf der arbeiterkammer beraten lassen ob diese variante dann tatsächlich noch die bessere ist für dich.
@claudsch1980 also kriegt man dann wenn man im 2ten jahr karenz das 2te kind kriegt zwar das eaKbg aber kein wochngeld mehr?? is dann die höhe des eaKBG trotzdem gleich wie beim 1.kind?
@bika es kommt drauf an wann man schwanger wird, du musst noch während dem bezug von kbg schwanger werden um erneutes wochengeld zu bekommen (ohne arbeiten zu gehen)
das eakbg wird dann auf grund vom lohnsteuerausgleich berechnet und wird maximal die letzten 3 vollen jahre angeschaut - und hier wird das beste jahr davon genommen. es wird also nicht gleich hoch sein wie beim ersten kind, deshalb meinte ich ja von der arbeiterkammer am besten ausrechnen lassen
@sunshinegirl weder noch ;-)
Die 6.400 sind Lohnsteuer bemessungsgrundlage, das heißt dein brutto um die sozialversicherungsabgaben reduziert, also vor Abzug der Lohnsteuer.
Mit monatlich geringfügig bist du aber beim zuverdienst bei diesem Modell auf der sicheren Seite
@Phoenix198034 Das eakbg wird von deinem wochengeld berechnet, 80%
das wochengeld sind die letzten 3 vollen Monate (nettoverdienst laufendes gehalt, also ohne sonderzahlungen) vor antritt in den Mutterschutz, +17% zusschlag, geteilt durch die Tage, das ergibt deinen tagsatz für das wochengeld, auch der vorzeitige tagsatz wird so berechnet, nur halt eben mit paar Monaten früher ;-)
Geht also beides problemlos zum selbstausrechnen.
@Phoenix198034 Wenn sie als laufendes Entgelt ausbezahlt werden dann zählen sie dazu, ja.
Wenn du was detailiert wissen magst dazu kannst mir auch gern pn schreiben :-)
Hab es glaub ich verstanden, der Sachbezug wird auf das brutto Gehalt aufgerechnet. Dh wenn ich Hausnummer 1000€ brutto bekommen würde und 440€ Sachbezug hätte wird mein Gehalt mit 1440€ brutto gerechnet.
Hallo Mamis!
Ich bin auch gerade am tüfteln, was ich nehmen soll. Ist ja alles nicht so einfach!
Ich habe mich prinzipiell für das eine Jahr einkommensabhängig und dann 1 1/2 Jahre weiter ohne KBG entschieden. Was mir nur niemand sagen kann ist, ob ich die Pension selber einzahlen muss oder nicht. Ich habe zahle die 1 1/2 Jahre eigentlich nicht ins Pensionskonto ein... Wird das trotzdem angerechnet? Muss ich freiwillig zahlen? Bei der PVA habe ich von zwei Mitarbeiterinnen zwei verschiedene Antworten bekommen! Die eine hat gemeint, ich muss freiwillig einzahlen, die andere hat gesagt das sein ein Blödsinn von der Kollegin ich muss gar nichts freiwillig einzahlen, da ich ja eh bei meinem Mann mitversichert bin... Schön langsam kenne ich mich gar nicht mehr aus!!!
@schmiMa82 also "müssen" und "freiwillig" passt ja sowieso nicht zusammen ;-)
grundsätzlich gilt folgendes:
Anrechnungszeiten
Als Zeiten der Kindererziehung im Inland (auch in EU- und EWR-Staaten) werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt.
HINWEIS
Als erster Kalendermonat ist der Monat heranzuziehen, welcher der Geburt des Kindes folgt. Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalendermonat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet.
Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.
Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.
Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es zwar keine "doppelte" Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.
Bewertung der Kindererziehungszeiten:
◦Bewertung mit monatlich 1.614,32 Euro im Jahr 2013
◦Bewertung mit monatlich 1.649,84 Euro im Jahr 2014
◦Bewertung mit monatlich 1.694,39 Euro im Jahr 2015
Da muss ich leider etwas korrigieren :-B @SchmiMa82 wenn du kein KBG beziehst, aber in Karenz bist, also quasi beim Mann mitversichert bist, dann wird nix in deine Pension einbezahlt, auch wird dir diese Zeit nicht zur Pension angerechnet. Du bist quasi "Hausfrau".
@xjulia woher hast du diese Info? Mein Wissensstand ist:
Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (Wert für 2015) am Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 25 Euro.
@claudsch1980 ich habe damals bei der AK nachgefragt und bei der PVA die haben es mir bestätigt. Bei diesem Abschnitt
Als Kindererziehungszeiten gelten nur Zeiten der Versicherten/des Versicherten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden.
(Quelle) dachte ich mir, ja passt...wird angerechnet. Nur haben die Damen gemeint, dass dies eine Ausnahme ist, da man ja nicht selbst versichert ist, sondern mitversichert beim Mann ist und quasi "nur" Hausfrau sei. Wobei die PVA Dame meinte, das sie hofft, dass diese Lücke bald geschlossen wird, da es immer mehr Frauen werden, welche nur in Karenz seien.
@claudsch1980 dürfte ich auch was Fragen zum eKBG?
Kann man die Familienbeihilfe trotzdem ab Geburt beantragen oder ist das bei diesem Modell nicht möglich?
da das direkt vom bmfj kommt, denk ich ist es eine vertrauenswürdige quelle - es hängt somit leider davon ab, wann man das erste mal arbeiten gegangen ist.
@happy89 die familienbeihilfe ist vom kbg Modell unabhängig, das eine hat mit dem andern nix zu tun.
also ja - die familienbeihilfe kriegst ab Geburt :-)
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Kommentare
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1602 € davon 80% auf 30 Tage gerechnet: € 1281,60 x 12 = € 15.379,20
das ganze dividiert durch 20 Monate: sind das monatlich € 768,96
anstatt 624€ bei der 20+4 Variante. das sind € 144,96 mehr
ich nehme mir im ersten Jahr 768,96 monatlich und dann weitere 8 Monate 768,96 und somit stimmt alles zusammen.
Sind Gesamt 2.880,00 € mehr
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ab Geburt gibt's das kbg nur dann, wenn man keine wochengeld hat!
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meine schwester will das eKBG nehmen (arbeitet als KIGA pädagogin der gemeinde) sie will 2 jahre daheim bleiben (also das zweite jahr ohne geld dann) aber da hat sie ja kündigungsschutz oder nicht?sie würd gern wissen,wie das aussieht wenn sie während der karenz schwanger wird- wenns während der karenz (2jahre) daheim is, kriegts dann schon wochengeld nochmal?und verlängert sich der kündigungsschutz dann oder ist der dann erlosche sobald die 2jhare rum sind?
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Zwecks Kündigungsschutz - der neue Mutterschutz für kind2 muss spätestens am 2. Geburtstag von kind1 beginnen, dann bleibt der Kündigungsschutz aufrecht und ab Geburt gelten wieder 2 Jahre.
Zwecks wochengeld bei erneuter Schwangerschaft - die Schwangerschaft muss noch während Bezug von kbg beginnen, dann gibt es wieder wochengeld.
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Ich glaub, du bist die richtige Ansprechpartnerin bei dieser Frage:
Kann ich wieder eaKbg nehmen?
Meine Situation:
1. Tochter kam am 9.10.2013 zur Welt - ich nahm die ea-variante, bin aber 2 Jahre in karenz.
Bin jetzt schwanger. Egt ist der 2.12. Somit mutterschutzbeginn am 7.10.2015 ( 2 Tage vor dem 2. Geburtstag meiner Tochter und somit 2 Tage vor meinem ersten Arbeitstag )
Hoffe zumindest dass ich noch mal die einkommensabhängige nehmen kann... Kannst du mich da aufklären ?
Dankeeeee ;-)
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da du allerdings keinen wochengeld anspruch hast, ist die berechnung ziemlich kompliziert ;-) da solltest du dich auf der arbeiterkammer beraten lassen ob diese variante dann tatsächlich noch die bessere ist für dich.
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das eakbg wird dann auf grund vom lohnsteuerausgleich berechnet und wird maximal die letzten 3 vollen jahre angeschaut - und hier wird das beste jahr davon genommen. es wird also nicht gleich hoch sein wie beim ersten kind, deshalb meinte ich ja von der arbeiterkammer am besten ausrechnen lassen
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Die 6.400 sind Lohnsteuer bemessungsgrundlage, das heißt dein brutto um die sozialversicherungsabgaben reduziert, also vor Abzug der Lohnsteuer.
Mit monatlich geringfügig bist du aber beim zuverdienst bei diesem Modell auf der sicheren Seite
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Bzw weiss jemand wie hoch das vorzeitige Wochengeld ist bei einer Frühkarenz?
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das wochengeld sind die letzten 3 vollen Monate (nettoverdienst laufendes gehalt, also ohne sonderzahlungen) vor antritt in den Mutterschutz, +17% zusschlag, geteilt durch die Tage, das ergibt deinen tagsatz für das wochengeld, auch der vorzeitige tagsatz wird so berechnet, nur halt eben mit paar Monaten früher ;-)
Geht also beides problemlos zum selbstausrechnen.
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Vielleicht darf ich dich gleich noch etwas fragen da du dich auf diesem Gebiet gut auskennst
Werden Praemienvorauszahlungen auch mit berechnet oder muss ich die weg lassen ?
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Wenn du was detailiert wissen magst dazu kannst mir auch gern pn schreiben :-)
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Dankeschön
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Es hängt jedoch davon ab ob dir der sachbezug noch weiter gewährt wird oder nicht, genaueres kannst du zb hier nachlesen:
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680677
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das Auto wird mir ab Mutterschutz oder bei Freistellung weggenommen und lt ak wird es eingerechnet nur wie genau versteh ich nicht.
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Ich bin auch gerade am tüfteln, was ich nehmen soll. Ist ja alles nicht so einfach!
Ich habe mich prinzipiell für das eine Jahr einkommensabhängig und dann 1 1/2 Jahre weiter ohne KBG entschieden. Was mir nur niemand sagen kann ist, ob ich die Pension selber einzahlen muss oder nicht. Ich habe zahle die 1 1/2 Jahre eigentlich nicht ins Pensionskonto ein... Wird das trotzdem angerechnet? Muss ich freiwillig zahlen? Bei der PVA habe ich von zwei Mitarbeiterinnen zwei verschiedene Antworten bekommen! Die eine hat gemeint, ich muss freiwillig einzahlen, die andere hat gesagt das sein ein Blödsinn von der Kollegin ich muss gar nichts freiwillig einzahlen, da ich ja eh bei meinem Mann mitversichert bin... Schön langsam kenne ich mich gar nicht mehr aus!!!
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grundsätzlich gilt folgendes:
Anrechnungszeiten
Als Zeiten der Kindererziehung im Inland (auch in EU- und EWR-Staaten) werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt.
HINWEIS
Als erster Kalendermonat ist der Monat heranzuziehen, welcher der Geburt des Kindes folgt. Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalendermonat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet.
Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.
Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.
Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es zwar keine "doppelte" Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.
Bewertung der Kindererziehungszeiten:
◦Bewertung mit monatlich 1.614,32 Euro im Jahr 2013
◦Bewertung mit monatlich 1.649,84 Euro im Jahr 2014
◦Bewertung mit monatlich 1.694,39 Euro im Jahr 2015
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@SchmiMa82 wenn du kein KBG beziehst, aber in Karenz bist, also quasi beim Mann mitversichert bist, dann wird nix in deine Pension einbezahlt, auch wird dir diese Zeit nicht zur Pension angerechnet. Du bist quasi "Hausfrau".
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Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (Wert für 2015) am Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 25 Euro.
ist zwar nicht die welt, aber mehr als nix!
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Kann man die Familienbeihilfe trotzdem ab Geburt beantragen oder ist das bei diesem Modell nicht möglich?
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http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/Pensionszeiten/Kindererziehungszeiten.html
da stehts ein bisschen anders erklärt
@schmima82 der link wäre auch für dich interessant
da das direkt vom bmfj kommt, denk ich ist es eine vertrauenswürdige quelle - es hängt somit leider davon ab, wann man das erste mal arbeiten gegangen ist.
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also ja - die familienbeihilfe kriegst ab Geburt :-)