Einkommensabhängiges Karenzmodell

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Kommentare

  • @claudsch1980 Danke für den Link, der ist sehr hilfreich.
  • @claudsch1980 vielen Dank für die Info :) dann ist da irgendeine andere Beihilfe gemeint :/
    Ich hab nämlich so ein Info Heft bekommen und da steht eben nur dabei kein Anspruch auf Beihilfe beim eKBG. Aber ich werd mir das sowieso bei der AK nochmal alles genau erklären und durchrechnen lassen, sicher ist sicher :D
  • @happy89 damit ist der Zuschuss zum kbg gemeint, den gibts bei der ea-Variante nicht, nur bei den pauschalmodellen. Hat man aber sowieso nur unter gewissen Voraussetzungen Anspruch darauf (zb einkommensschwache Familie oder alleinerziehend)
  • Wenn dein Partner gut verdient könnt ihr zur pva gehen und sagen dass die eingezahlten Beiträge, die dein Partner einzahlt gesplittet werden
    Das heißt wenn er 400€ Pension einzahlt
    Bekommst du Vlt 200 und er 200€
    Das könnt ihr euch aussuchen
  • Das ist alles so unübersichtlich! Irre! Da verstehe ich wenn eine Mama sagt sie nimmt die 30 Monats Variante und aus... :((
  • @schmima82 wenn ich dir konkret irgendwie weiterhelfen kann kannst mir auch gern pn schreiben :-)
  • Hallo ich hätte auch noch eine farge.
    Ich werde das eakg beziehen für 12 +2 monate und gehe dann nach 12 m. wieder arbeiten. Mein partner wohnt am bauernhof der noch nicht ihm gehört und es gibt auch keinen fixen vertrag betteffrnd lohn.

    Kann mein Partner dann die die restlichen zwei Monate auch das Geld.beziehen?
  • http://www.siart.at/steuerinfo/berchnungstools/kinderbetreuungsgeld-rechner/

    ich hab da was gefunden , das einigen von euch vieleicht sehr hilft ;-)
    lG
  • muss der Partner 2 Monate daheimbleiben??? und kann ich schon vor den 12 Monaten arbeiten gehen (als zuverdienst)?
  • @Mamii2015 Nein Dr partner muss bei keinem karenz Modell zwingend in Karenz gehen. Dann gibt's eben nur die jeweiligen Monate ohne dem plus.
    Wenn du vor Ablauf des kbg Modells wieder arbeiten möchtest musst du auf die zuverdienstgrenze aufpassen.
  • @mamii2015 wenn du die plus 2 willst, muss der partner daheim bleiben. du darfst geringfügig dazu verdienen. dh du darfst arbeiten gehen, aber lass dir von der gkk sagen wieviel genau du dazu verdienen darfst. ich hab bereits angerufen und bei mir sinds um die euro 400.
  • @incredibiles der rechner ist super, den hätt ich schon früher gebraucht. ;)
    incredibilesballerina
  • @Katja6 sorry *gggg* ich hab auch lange gesucht , und die seite war echt ein zufallstreffer .. ^^ ich hoffe die seite hilft noch einigen durch die komplizierte zeit mit zahlen und karenzmonaten usw usw usw 8-}
    fibi87
  • @incredibiles aber du hast ihn wenigstens gefunden! :) ich hab ihn mit meinen werten verglichen. der passt auf jeden fall. vielleicht brauch ich ihn ja irgendwann wieder. ;)
  • @claudschi 1980 der geht bei mir leider nicht auf, weder am tablett, noch am pc, noch in der firma am pc. den kenn ich schon.
  • @katja6 sehr interessant - funktioniert bei mir problemlos ;-)
  • ja ich weiss nicht warum, beim babyforum seh ich auch manchmal die letzten 10 posts nicht. ich weiss nicht was da los ist. :)
  • claudsch1980 schrieb: »
    gibt den rechner auch von http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj-design/rechner/KBG.swf
    schon lang ;-)

    @Katja6 der funktioniert bei mir aber im moment auch net , bzw. wird dafür ein Browser mit Flash Player benötig - dan müsste es gehen !
  • ok. na bitte. :)
  • Hallo. Ich hab eine Frage, hoffe irgendwer kennt sich damit aus... ich hab das eakg genommen in der Arbeit aber 2 Jahre Karenzzeit beantragt. Jetzt würde ich aber ev schon nächstes Jahr (also nach einem Jahr) für ein ca 10 Stunden arbeiten gehen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass ich "während der Karenzzeit arbeite" oder meinen Antrag von den 2 Jahren auf 1 neu beantrage und "normal angemeldet werde" wieder... wisst ihr was besser ist? Wie ich besser aussteige, vor allem steuerlich?
  • @jay88 steuerlich macht es keinen Unterschied. Da du dann keinen Bezug mehr hast musst du auf keinen zuverdienst aufpassen.
    Unterscheiden musst du dein Dienstverhältnis - während der karenz bleibt zb dein Kündigungsschutz aufrecht. Auch wenn du ein zweites Dienstverhältnis beim gleichen Arbeitgeber anfangst.
    Wenn du aber ohne karenz Teilzeit arbeiten gehst hast du nur dann einen Kündigungsschutz wenn du in elternteilzeit gehen kannst.
  • @claudsch1980 wie kann man nur soviel wissen??? B-)

    ich weiss zwar im grunde, dass ich über etwas anderes als eabg gar nicht nachdenken brauche, aber so genau wusste ich mein kbg bis jetzt trotzdem nicht. jetzt hab ich das mal mit dem o.a. rechner durchgespielt und bin verwundert, dass ich da auf doch einiges mehr komme, als ohnehin gedacht. ich mein, versteht mich nicht falsch, persönlich bin ich ja froh drum, aber wenn vater staat bei vielen diese variante zahlen muss, dann wirds das midell wohl nicht mehr lange geben.
  • @lama soll bestimmt auch ein Anreiz sein damit auch "besserverdienende" Menschen Kinder in die Welt setzen und daheim bleiben bzw es leistbar ist wenn auch Väter in Karenz gehen
  • @claudsch1980 stimmt, darüber habe ich gar nicht nachgedacht.
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