hey, hab grad zufällg mit meiner schwester (auch schwanger und bei der KFG) geredet und sie hat mir erzählt das ihre bekannte (auch KFG) probleme hatte mitn wochengeld-weil es den ersten monat auch nicht gekommen is,weil sie mit dem berechnen im verzug waren.is zwar ne andere versicherung aber ws das selbe problem?!
kommt anscheinend öfter mal vor. hast schon angrufn?
@calamarina bitte unbedingt dort anrufen und fragen, manchmal fehlt den Kassen was, es ist was unklar usw. ... Die melden sich nicht von selbst leider sondern nachfragen ist immer das beste!
ich hab nachgefragt, da hieß es, die Berechnung vom AG ist noch nicht da. Sie haben urgiert. sehr toll. wenn ich gewusst hätte, dass das passieren kann, hätte ich schon 2 Wochen früher nachgefragt.
Finde das schon eine Frechheit. Was macht z.B. eine alleinerziehende Mutter, die auf das Geld zu 100% angewiesen ist? Wer zahlt die Verzugszinsen etc.
@Calamarina hast du damit du wochengeld bekommst ein formular ausfüllen müssen? Weil bin auch bei der vaeb u seit 04.jänner in mutterschutz u habe bis jetzt noch nix zum ausfüllen bekommen
ja, das Formular hatte ich schon Wochen vorher bekommen und dann gleich zu Beginn des MuSchu an die VAEB geschickt.
Erhalt wurde auch bestätigt. jetzt hab ich mir gedacht über die Feiertag verschiebt es sich vielleicht ein bissi, aber immerhin ist heute der 8. Jänner und ich hab immer noch nix am Konto.
Ich geb dir gleich als Tipp - 2 Wochen vor der ersten Auszahlung anrufen und nach der Höhe des Wochengeldes fragen.
Also:
Nur mal zur Info! Ihr müssts die Entgeltbestätigung an die KK schicken, außer euer Betrieb macht das verlässlich für euch! - darauf würd ich mich aber eher nicht verlassen... und ihr müssts einen Antrag stellen - sonst riskiert ihr eben, dass das geld nicht kommt...
das wochengeld wird im Nachhinein (4 wochen) ausbezahlt, deswegen ist zu raten, die Unterlagen, die ihr habt schon früher hinzuschicken und das letzte was fehlt (die entgeldbestätigung), gleich persönlich wenns geht abgeben bei der KK stelle, das beschleunigt das Prüfverfahren, da weder postwege noch verteilerwege anfallen...
Ich will niemanden zu nahe treten, aber man muss sich schon um seine 7 sachen kümmern...
hier (weiter unten) ist genau aufgelistet, was man braucht:
@rdb2011
ich kümmere mich schon um meine 7 Sachen, keine Sorge.
Ich habe den Antrag fristgerecht an die Krankenkasse geschickt - inkl. aller angeforderter Unterlagen. Die Berechnung wird in meinem Fall normalerweise automatisiert vom AG verschickt - das hätte ich gar nicht machen können.
Ist bei der VAEB vielleicht auch etwas anders als z.B. bei der WGKK. Deshalb auch meine Frage.
Also ich hab garnix machen müssen!! Weder einen Antrag stellen noch sonst irgendwas!! Bei mir hat das alles der Arbeitgeber gemacht!! Ich glaub des hängt von der Firma ab wie sie des Handhaben! Bin bei der Gkk in Salzburg!
@rdb2011 die Firma ist VERPFLICHTET die Wochengeld-Bestätigung an die zuständige gkk zu schicken, egal welche!
die einzige Pflicht des Dienstnehmers ist es die Bestätigung vom Arzt über den GEburtstermin abzugeben.
Die Berechnung muss der ag schicken du hast alles richtig gemacht. Man braucht nicht immer die Ämter hier gut reden die machen auch Fehler ! Und ich glaube jeder kümmert sich um seine Sachen schon allein wenn es ums Geld geht
also i kann nur vo da wgkk sagen, dass sich die leider net von selbst melden wenn ihnen was fehlt... hab nur durch nachtelefonieren diese auskunft erhalten...naja und jetzt heißt es warten ob und bis wann das geld eintrudelt....
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kommt anscheinend öfter mal vor. hast schon angrufn?
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ich hab nachgefragt, da hieß es, die Berechnung vom AG ist noch nicht da. Sie haben urgiert. sehr toll. wenn ich gewusst hätte, dass das passieren kann, hätte ich schon 2 Wochen früher nachgefragt.
Finde das schon eine Frechheit. Was macht z.B. eine alleinerziehende Mutter, die auf das Geld zu 100% angewiesen ist? Wer zahlt die Verzugszinsen etc.
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ja, das Formular hatte ich schon Wochen vorher bekommen und dann gleich zu Beginn des MuSchu an die VAEB geschickt.
Erhalt wurde auch bestätigt. jetzt hab ich mir gedacht über die Feiertag verschiebt es sich vielleicht ein bissi, aber immerhin ist heute der 8. Jänner und ich hab immer noch nix am Konto.
Ich geb dir gleich als Tipp - 2 Wochen vor der ersten Auszahlung anrufen und nach der Höhe des Wochengeldes fragen.
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Nur mal zur Info! Ihr müssts die Entgeltbestätigung an die KK schicken, außer euer Betrieb macht das verlässlich für euch! - darauf würd ich mich aber eher nicht verlassen... und ihr müssts einen Antrag stellen - sonst riskiert ihr eben, dass das geld nicht kommt...
das wochengeld wird im Nachhinein (4 wochen) ausbezahlt, deswegen ist zu raten, die Unterlagen, die ihr habt schon früher hinzuschicken und das letzte was fehlt (die entgeldbestätigung), gleich persönlich wenns geht abgeben bei der KK stelle, das beschleunigt das Prüfverfahren, da weder postwege noch verteilerwege anfallen...
Ich will niemanden zu nahe treten, aber man muss sich schon um seine 7 sachen kümmern...
hier (weiter unten) ist genau aufgelistet, was man braucht:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html
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ich kümmere mich schon um meine 7 Sachen, keine Sorge.
Ich habe den Antrag fristgerecht an die Krankenkasse geschickt - inkl. aller angeforderter Unterlagen. Die Berechnung wird in meinem Fall normalerweise automatisiert vom AG verschickt - das hätte ich gar nicht machen können.
Ist bei der VAEB vielleicht auch etwas anders als z.B. bei der WGKK. Deshalb auch meine Frage.
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die einzige Pflicht des Dienstnehmers ist es die Bestätigung vom Arzt über den GEburtstermin abzugeben.
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