Hallo
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wir würden gerne unseren kleinen Schicksalsschlag, den wir erleben mussten, gerne mit werdenen (oder schon frisch gebackenen) Eltern teilen und vielleicht hat hier jemand den einen oder anderen Tipp für uns.
Meine Frau weiß seit kurzem das Sie schwanger ist *freu
*, nur leider wurde Sie ein paar Tage nach der Bekanntgabe durch eine einvernehmliche Arbeitsverhältnisauflösung, quasi aus der Firma geschmissen.
Leider ohne eine wirkliche Begründung, weil sie laut den Kollegen immer einen guten Job gemacht hat und sich im Großen und Ganzen mit den meisten gut verstanden hat. (Ausnahmen gibt es natürlich in jedem Unternehmen)
Sie hat es dem Arbeitgeber auch noch vor dieser Auflösung mitgeteilt, jedoch war oder ist er anscheinend so skrupellos das ihm das egal ist und diese Chance wirklich ausnutzte.
In dieser Situation völlig von dem Chef überrumpelt und mehr oder weniger gedrängt, hat sie die Arbeitsauflösung unterschrieben =/.
... Hat jemand von euch schon eine ähnliche Erfahrung gemacht?
... Was ist hier rechtlich möglich? ... Ist überhaupt rechtlich etwas möglich?
... Darf ein Arbeitgeber eine Auflösung einer schwangeren Person auf den Tisch legen, wenn er über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde?
Wäre sehr hilfreich wenn jemand seine Erfahrung mit uns teilen kann.
Vielen Dank
Kommentare
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http://www.babyforum.at/discussion/10334/schwanger-nach-kuendigungvor-arbeitslosigkeit#Item_16
@claudsch1980 ich markier sie mal hier, sie kennt sich ganz toll aus bei arbeitsrechtlichen fragen!
ansonsten würd ich euch mal empfehlen bei der arbeiterkammer anzurufen!
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Wenn ein Chef so ist wie von dir beschrieben macht's nicht viel Sinn in einem Forum drüber zu diskutieren sondern bitte sofort zur Arbeiterkammer!
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Betriebsrat gibt es leider nicht
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auf den ersten Blick eine ähnliche Situation, wobei hier die Lage im grunde blöder ist.
Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft tritt der Kündigungsschutz in Kraft bzw. können Kündigungen innerhalb einer gewissen Frist angefochten werden. Allerdings kann auch während der Schwangerschaft ein Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst werden, sofern die Auflösung schriftlich erfolgt.
In meinem Fall wusste ich bei Unterzeichnung der Einvernehmlichen nicht, dass ich schwanger bin, das ändert die Dinge grundlegend. Mein Ende des Dientsverhältnisses verschiebt sich dadurch (und weil ich mich schriftlich an den Arbeitgeber wandte) bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes. Danach habe ich zwar auch keinen Job mehr, aber die Ansprüche für Wochengeld und Co. werden nach meinem Gehalt im alten Job berechnet und nicht aufgrund der Arbeitslosen oder gar Notstandshilfe
Im Fall des TE hat eine wissentlich Schwangere eine einvernehmliche Auflösung unterschrieben. Das ist ansich rechtlich okay.
So weit ich mich da in den letzten Tagen eingelesen habe, bleibt ansich nur, was claudsch1980 schrieb: Nachweisen können, dass Druck ausgeübt wurde. Andernfalls sieht es wohl nicht sehr gut aus.
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Nimm es nicht persönlich, denn so ist es nicht gemeint. (Ich hab vor einigen Jahren selber einen Wisch unterschrieben, wo ich mir im Nachhinein heftig aufs Hirn haue. Anstatt meinen Arbeitgeber in Grund und Boden zu klagen, weil sich der null an irgendwelche Gesetze hielt und sich zu Äußerungen bezüglich meiner damaligen Schwangerschaft hinreißen ließ, für die ihm heut noch ins Gesicht gespuckt gehört, hatte ich noch ein schlechtes Gewissen, weil ich den Armen so in Bedrängnis brachte und er ne neue Mitarbeiterin brauchte.) Aber das österreichische Mutterschutzgesetz ist eigentlich ein ziemlich cooles, wo ein Arbeitgeber kaum ein Leiberl hat - und trotzdem bringen sich laufend Frauen um ihre eigenen Rechte. Ohne dass ihnen wer eine Pistole an die Brust setzt oder die Mafia vorbei schickt. Im Grunde bedürfte es nur eines "Nein, das unterschreibe ich nicht" und dann die AK anrufen, einen Tag in Krankenstand gehen, irgendsowas halt. Dafür kann man zwar vom Arbeitgeber schief angeschaut werden, mehr aber auch nicht.
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ich hab für mich daraus den Schluss gezogen nie sofort was zu unterschreiben was einem HR oder der Chef auf den fisch legt - je mehr druck ausgeübt wird umso schlechter is vermutlich das Angebot. egal was vorgeschlagen wird, am nächsten tag kann man sich (informiert) noch immer einigen...
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Dank Mutterschutz!!!!
war am anfang ziemlich komisch, aber jetzt ist es total okay, mache noch die drei monate und bin froh einen job zu haben.
danach kann ich mir aber sicher sein, dass ich nicht mehr retour genommen werde.
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Moment, versteh ich Dich richtig? Du wurdest gekündigt und hast im selben Atemzug dann darum gebeten, ob man nicht wenigstens eine Einvernehmliche daraus machen kann. Erst Tage/Wochen danach hast Du erfahren, dass Du schwanger bist.
Hast Du keine weiteren Schritte gesetzt, weil Du ja unterschrieben hattest, dass Du keine Rechtsansprüche geltend machen wirst?
Davon abgesehen, dass ich daran zweifle, dass eine solche Klausel rechtlich so einfach zulässig ist, frage ich mich, ob Du Dir jemals Beratung geholt hast.
Wenn ich Dich richtig verstehe, war Deine Situation meiner relativ ähnlich, mit dem Unterschied, dass ich die Kündigung wollte, und bei mir sehen die Dinge mittlerweile ganz anders aus - auch wenn ich zu Beginn Panik hatte, dass mir genau das passiert - erst arbeitslos und dann kein Anspruch auf Notstandshilfe, weil Partnereinkommen zu hoch.
Wie lange ist das bei Dir eigentlich her?
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Das war dann nämlich leider sehr ungeschickt. Ich weiß nicht, ob man so lange rückwirkend noch was machen kann, aber so wie ich das interpretier, und wenn Du zum Zeitpunkt, wo Du die Kündigung unterschrieben hast, bereits ohne Dein Wissen schwanger warst, wär bei Dir die rechtliche Lage wie bei mir gewesen: Arbeitgeber kann sich querlegen, wie er will, er muss mich weiter beschäftigen.
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(Auch das nicht gegen Dich persönlich gerichtet. Ich hab wie gesagt auch schon mal an Schas unterschrieben und mich damit um viel gebracht).
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Nur du musst beweisen können dass er dich dazu genötigt hat aufgrund deiner Schwangerschaft
Dann kann man es auf eine motivkündigung ändern und du solltest eine kündigungsentschäsigung erhalten
Nur ob du es beweisen kannst ist eine Frage
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