Hallo,
ich habe nunmehr von der GKK eine Bestätigung erhalten, dass ich mich im vorzeitigen Mutterschutz befinde und habe den täglichen Wochengeldanspruch erhalten.
ab 3.2 bin ich in Karenz und es steht dabei, dass es ab 3.3. überwiesen wird. wie berechne ich daher das monatliche Wochengeld? mit welcher Zahl muss ich es multiplizieren.. es heißt ja, es wird alle 28 Tage ausbezahlt..
wenn ich den Tagsatz hernehme und zb mal 28 rechne, dann ist das aber nicht mehr Geld, als ich bisher verdient habe und es heißt ja das Wochengeld ist höher als der normale Verdienst, da ja die Sonderzahlungen mit einberechnet werden..
sollte ich bei der GKK mal nachfragen oder werden die das wohl richtig berechnet haben?
lg
Kommentare
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Nicht immer ist das wochengeld höher, das hängt davon ab wie sich dein monatliches einkommen zusammen setzt.
Wochengeld wird alle 28 Tage überwiesen, das heißt tagsatz mal 28.
Um das mit deinem monatlichen Gehalt zu vergleichen musst du es mal 30 oder 31 rechnen, denn dein Gehalt von der Firma bekommst du ja monatlich und nicht alle 28 Tage.
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@claudsch1980 danke
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Oder evtl. hat der frühzeitige Muschu da gewisse Auswirkungen? Bin damals mit Termin in Muschu gegangen daher kann ich dir dazu nichts sagen.
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ich werde mal von meiner Firma die Wochengeldbestätigung anfordern und dann gehe ich mit dieser Bestätigung und den Lohnzetteln der letzten drei Monate zur AK und die werden dann vielleicht sagen, ob die Wochengeldbestätigung korrekt gerechnet wurde oder!?