Wochengeld Auszahlung - täglicher und monatlicher Anspruch

bearbeitet 11. 02. 2015, 17:31 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

ich habe nunmehr von der GKK eine Bestätigung erhalten, dass ich mich im vorzeitigen Mutterschutz befinde und habe den täglichen Wochengeldanspruch erhalten.

ab 3.2 bin ich in Karenz und es steht dabei, dass es ab 3.3. überwiesen wird. wie berechne ich daher das monatliche Wochengeld? mit welcher Zahl muss ich es multiplizieren.. es heißt ja, es wird alle 28 Tage ausbezahlt..

wenn ich den Tagsatz hernehme und zb mal 28 rechne, dann ist das aber nicht mehr Geld, als ich bisher verdient habe und es heißt ja das Wochengeld ist höher als der normale Verdienst, da ja die Sonderzahlungen mit einberechnet werden..

sollte ich bei der GKK mal nachfragen oder werden die das wohl richtig berechnet haben?

lg

Kommentare

  • @ilovemybaby Zwecks Berechnung musst du dich an deinen Arbeitgeber wenden, der schickt ja alle Daten an die gkk! Am besten also den fragen was er gemeldet hat!
    Nicht immer ist das wochengeld höher, das hängt davon ab wie sich dein monatliches einkommen zusammen setzt.
    Wochengeld wird alle 28 Tage überwiesen, das heißt tagsatz mal 28.
    Um das mit deinem monatlichen Gehalt zu vergleichen musst du es mal 30 oder 31 rechnen, denn dein Gehalt von der Firma bekommst du ja monatlich und nicht alle 28 Tage.
  • FirielFiriel

    1,409

    bearbeitet 11. 02. 2015, 17:52
    Also bei mir ist das Wochengeld auch höher als das Gehalt, weil eben Sonderzahlungn dabei sind. Achja, am 3.3. wird überwiesen, dh rechne mit mind. 4 Werktagen bis es am Konto ist, was die Abdeckung von evtl. Ausgängen betrifft... dauert leider ewigst!
  • bearbeitet 11. 02. 2015, 17:54
    @firiel ist es bei dir auch höher, wenn du nur mit 28 multiplizierst oder nur wenn du mit 30 oder 31 multiplizierst?

    @claudsch1980 danke
  • @ilovemybaby bitte frag bei deinem dienstgeber im Personalbüro an, die sollen dir eine Kopie von der wochengeld Bestätigung geben, da steht dann alles drauf.
  • FirielFiriel

    1,409

    bearbeitet 11. 02. 2015, 18:15
    bei mir mal 28. Hast du evtl. bei deinem alten Lohn gewisse besondere Zuschläge gehabt, wie variable Nachtdienste usw? weil dann kann das zum Basislohn evtl. Unterschiede ergeben?
    Oder evtl. hat der frühzeitige Muschu da gewisse Auswirkungen? Bin damals mit Termin in Muschu gegangen daher kann ich dir dazu nichts sagen.
  • bearbeitet 11. 02. 2015, 19:37
    Komisch weil ich hatte keine nachtzulagen schmutzzulagen oder sonstiges. Bin in der öffentlichen Verwaltung tätig

    ich werde mal von meiner Firma die Wochengeldbestätigung anfordern und dann gehe ich mit dieser Bestätigung und den Lohnzetteln der letzten drei Monate zur AK und die werden dann vielleicht sagen, ob die Wochengeldbestätigung korrekt gerechnet wurde oder!?
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