Elternteilzeit

sandrah1803sandrah1803

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bearbeitet 27. 02. 2015, 20:23 in Karenz & Rechtliches
Frage wenn ich elternteilzeit beantragte darf ich die Arbeitsstunden auch einmal ändern? ZB von 10std. Auf 20 std.? Wochentage weiß ich das das geht.

Kommentare

  • @sandrah1803 Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können je einmal eine Änderung oder eine vorzeitige Beendigung der Teilzeit verlangen. Diese Änderung muss schriftlich und grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin bekannt gegeben werden.
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