Krankmeldung nicht gebracht Kündigung?

bearbeitet 2. 03. 2015, 12:11 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben, bin neu.

Also ich bin seit Dezember krankgeschrieben, gehe alle 2 Wochen zum FA, habe Depressionen, kann keine Nahrung bei mir behalten, bekomme Infusionen und muss in eine verhaltenstherapie. Habe angst, in die Arbeit zu gehen, da meine Chefin immer alle so unter druck setzt, beleidigt auch. ich würde zusammen brechen, was auch so schon öfter vor kommt, das ich nur weine.

jetzt hatte ich angst, meine krankmeldung in die Arbeit zu bringen. jetzt rief sie an, ihr gutes Recht und sagte, ich bekomme Kündigung, wenn ich sie nicht zurück rufe (sie hat auf Mailbox geredet). ich habe aber nicht zurück gerufen, weil ich angst hatte. habe mein mann am nächsten tag mit krankmeldung geschickt, die entgegen genommen worden ist. 11 Tage nach dem sie raus geschrieben wurde, habe aber telefonisch Bescheid gegeben, das ich bis 4.03 krankgeschrieben bin und dann wieder zum arzt gehe. Können sie mich kündigen? ich habe so panische angst, hin zu gehen! sie hat mich schon mal sprachlich angegriffen, wie man so dumm sein kann, noch nichts erreicht hat im leben, aber ein Kind haben (habe eine Sohn der 3 wird jetzt). ich habe ja eine Ausbildung, aber sie ist in deutschland anerkannt und leider nicht in Österreich (Altenpflegefachhelferin).
kann sie mich kündigen?

Kommentare

  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 2. 03. 2015, 12:11
    Ruf die Arbeiterkammer an, Abteilung Arbeitsrecht.

    Bist Du aktuell schwanger und hast das auch in der Firma gemeldet? Dann kann sie, verzeih die undamenhafte Wortwahl, scheißen gehen.
  • @ValonJulya dein AG kann dich auch im Krankenstand kündigen ja! Wenn du schwanger bist dann hat sie allerdings Pech gehabt ;)
    Wenn du nicht schwanger bist würd ich mir an deiner stelle aber über legen ob du dort wirklich weiter bleiben willst!? Hört sich ja nicht so toll an....
  • @valonJulya grundsätzlich darf im Krankenstand gekündigt werden - außer man ist schwanger!

    Mädls machts euch das Leben doch nicht immer selbst so schwer!!!!
    wieso bitte bringst du die Krankmeldung also nicht einfach vorbei? oder schickst sie per mail oder Fax!? bzw hast du eh deinen Mann vorbei geschickt - und hat man dich gefressen? nein!
    falls du kein Fax/PC hast bitte doch einfach das nächste mal die Mitarbeiterin beim Frauenarzt darum, sie an deine Firma zu faxen.
    ist in einer Minute erledigt und du hast keine Probleme!

    und JA man ist verpflichtet die Krankmeldung vorzuweisen wenn sie vom AG verlangt wird - also nix mit "scheißen gehen" @chaosDeluxe
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 2. 03. 2015, 13:56
    Naja, Krankmeldung nicht bringen kann ein Verwarnungsgrund sein - als Kündigungsgrund allein wird`s eher schwierig - bei einer Schwangeren sowieso.

    Gscheit ist Krankmeldung nicht bringen grundsätzlich nicht - nur Kündigung einer Schwangeren (was theoretisch bei groben Verstößen ja sehr wohl möglich wäre, aber eben über den Umweg Arbeitgeber muss das beim Arbeitsgericht beantragen) funktioniert eben nicht so einfach - auch wenn Chefs das manchmal behaupten.

    Die drastische Wortwahl meinerseits liegt wohl darin begründet, dass ich zufällig in letzter Zeit im Umkreis ein paar Arbeitgebersauerein im Umgang mit Schwangeren (gar nicht mit mir) erlebt hab, wo ich langsam wirklich auf die Barrikaden geh. Übersensibilisiert sozusagen.

    Wann die Krankmeldung abzugeben ist, ist ja mitunter auch unterschiedlich bzw. wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Auch ab dem wievielten Tag der Abwesenheit man eine ärztliche Bestätigung braucht. Wichtig ist zu allererst, sich wirklich sofort telefonisch krank zu melden und nicht einfach mal einen Tag oder zwei "unterzutauchen" und dann erst krank melden.

    Das hätt, so interpretier ich es mal laienhaft, mitunter die schlimmeren Konsquenzen, als Krankmeldung verspätet - bzw. erst auf Aufforderung abgeben.

    Vorgelegt werden konnte die Krankmeldung ja - und sie wurde auch gleich nach Aufforderung nachgereicht.
  • Ich war bis dato der meinung die krankmeldung schickt der HA bzw. FA ... :confused: ...
  • Nicht an den Arbeitgeber. Nur an die Krankenkasse.
  • Ok .. gut zu wissen :D danke :)
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 2. 03. 2015, 13:59
    @clausdsch1980

    Natürlich muss ich eine Krankmeldung haben. Im Idealfall auch dann, wenn (so wie bei mir) vertraglich geregelt ist, dass bis zu drei Tage Krankenstand auch ohne Krankmeldung konsumiert werden können. Da kann der Dienstgeber dann sehr wohl mal sagen "Ich möcht aber trotzdem eine Krankmeldung sehen, nicht, dass sie anfangen, hier regelmäßig außerordentliche Urlaubszeiten unter dem Deckmantel "Ich bin krank" zu konsumieren". Einfach blau machen wär dann nämlich eine Vernachlässigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Und daraus kann dem Arbeitnehmer - berechtigterweise - schon ein Strick gedreht werden.

    Der Abgabezeitpunkt der Meldung wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich hab bisher fast immer nachträglich den Arztzettel gebracht.

    Sich allerdings einfach nicht beim Arbeitgeber krank zu melden, sondern halt hinterher mit einem Zettel auftauchen dürfte wesentlich problematischer sein.
  • Es ist die Pflicht des AN sich unverzüglich krank zu melden und eine Bestätigung vom Arzt vorzuweisen. Eigentlich müsste der HA dich krank schreiben (gkk) und dir eine Bestätigung aushändigen. Normalerweise schreibt kein FA dich krank. (Meldet es an die gkk via Elba)

    Zu sagen dass man nicht zurück rufen mag bzw sich nicht traut und dann den Mann vorbei schickt?! Willst du dort arbeiten?

    Man kann gekündigt werden im Krankenstand! Egal ob man eine Bestätigung bringt oder nicht. Als schwangere schaut (leider) jeder AG durch die Finger. Jedoch wenn man grob fahrlässig handelt kann man gerichtlich erwirken dass auch eine solche Kündigung rechtswirksam ist, da die Pflichten vom AN nicht eingehalten worden sind.
  • Moment. Es gibt eine Melde- und eine Nachweisflicht. Das ist aber nicht das selbe und betrifft auch unterschiedliche Zeiträume.

    Unabhängig davon, dass Krankmeldung nicht bringen, eben nicht sooo gscheit ist, wurde der Meldepflicht genüge getan. Sie hat - sofort - angerufen. Rein theoretisch wär es sogar okay, nicht mit dem Chef zu sprechen, sondern einen befreundeten Mitarbeiter zu informieren z.b.

    Die Nachweispflicht, also die ärztliche Bestätigung bringen, ist von der Krankmeldung losgelöst zu betrachten. Soweit ich das verstehe (bittschön ohne Gewähr auf absolute Richtigkeit) ist die Verpflichtung streng genommen sogar an eine direkte Aufforderung vom Dienstgeber gebunden bzw. davon abhängig, wie das in der Firma gehandhabt wird bzw. was im Vertrag steht und in Österreich weniger klar geregelt, als z.b. in Deutschland.

    Ja, man kann gekündigt werden, wenn man grob fahrlässig handelt, auch als Schwangere. Krankmeldung erst nach Aufforderung bringen, ist aber wohl nicht als grob fahrlässig gehandelt zu sehen.

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