Ich würd mich freuen wenn sich damit jemand auskennt
Prinzipiell ist es so, dass ich meine LAP Ende Februar 2017 habe. Mein Partner möchte wirklich im Anschluss das zweite Baby haben, jetzt bin ich am herumdenken. Nach der Lehre hab ich eine Behaltefrist - weiß jemand ob sie mich dann trotzdem nach dieser Frist entlassen dürfen oder wäre mir wenigstens die Stelle bis zum Mutterschutz gesichert wenn die SS bis dahin eintreten sollte (würden wsl ca drei bis vier Monate vor LAP mit basteln starten, da ich ja mit ein paar Versuchsmonaten rechne und sollte es doch früher sein wäre ich trotzdem nicht 'zu weit' um die Prüfung noch ablegen zu können)?
Binnen meiner Karenz würden zwei Leute in Pension gehen, deren Stelle ich einnehmen könnte wenn ich noch in der Firma bin. Würde es nach der Karenz dann ebenfalls noch eine Art 'Behaltefrist' geben, in denen ich mich beweisen kann?
Würd mich freuen wenn ihr Tipps hat, ich werd aus Google nicht schlau
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Kommentare
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Hast du anschließend an deine Lehrzeit ein befristetes Dienstverhältnis für die behaltefrist? Also schon im Lehrvertrag so fixiert? Dann würde trotz Schwangerschaft das Dienstverhältnis zu diesem Datum enden!
Ist bezüglich weiterem verbleiben absolut nichts im Lehrvertrag geregelt oder steht sowas wie "geht automatisch in ein unbefristetes Dienstverhältnis über" dann kann dir nix weiteres passieren.
Die lehrlings behaltefrist wird nicht an den muttershutz/karenz angehängt - nach der karenz hast du die normale behaltefrist wie jede andere die aus der karenz zuruck kommt, normalerweise 1 - 3 Monate, je nach Kollektivvertrag.
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Es steht aber was ich weiß nur das Datum drinnen, wann die Lehre endet.
Ah das was nach der Karenz kommt ist mir eh nicht sooo wichtig (also von der Dauer her), ich brauch einfach nur 3 oder 4 Wochen um zeigen zu können, dass ich die Lücken füllen kann wenns eh wissen ich komm zurück.
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Hier gibts immer ganz gute Themen bzw geben Arbeitsrechtler Auskunft:
http://forum.lindeonline.at/viewtopic.php?f=6&t=1657
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Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob es mit dem Kollektivvertrag zusammen gehangen ist oder Mutterschutzgesetz oder so.