Schwanger während der Behaltefrist

lovolylovoly

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bearbeitet 4. 03. 2015, 20:21 in Karenz & Rechtliches
Ich würd mich freuen wenn sich damit jemand auskennt :)
Prinzipiell ist es so, dass ich meine LAP Ende Februar 2017 habe. Mein Partner möchte wirklich im Anschluss das zweite Baby haben, jetzt bin ich am herumdenken. Nach der Lehre hab ich eine Behaltefrist - weiß jemand ob sie mich dann trotzdem nach dieser Frist entlassen dürfen oder wäre mir wenigstens die Stelle bis zum Mutterschutz gesichert wenn die SS bis dahin eintreten sollte (würden wsl ca drei bis vier Monate vor LAP mit basteln starten, da ich ja mit ein paar Versuchsmonaten rechne und sollte es doch früher sein wäre ich trotzdem nicht 'zu weit' um die Prüfung noch ablegen zu können)?
Binnen meiner Karenz würden zwei Leute in Pension gehen, deren Stelle ich einnehmen könnte wenn ich noch in der Firma bin. Würde es nach der Karenz dann ebenfalls noch eine Art 'Behaltefrist' geben, in denen ich mich beweisen kann?
Würd mich freuen wenn ihr Tipps hat, ich werd aus Google nicht schlau :))

Kommentare

  • @lovoly das hängt jetzt mal grundsätzlich von deinem Lehrvertrag ab!
    Hast du anschließend an deine Lehrzeit ein befristetes Dienstverhältnis für die behaltefrist? Also schon im Lehrvertrag so fixiert? Dann würde trotz Schwangerschaft das Dienstverhältnis zu diesem Datum enden!
    Ist bezüglich weiterem verbleiben absolut nichts im Lehrvertrag geregelt oder steht sowas wie "geht automatisch in ein unbefristetes Dienstverhältnis über" dann kann dir nix weiteres passieren.
    Die lehrlings behaltefrist wird nicht an den muttershutz/karenz angehängt - nach der karenz hast du die normale behaltefrist wie jede andere die aus der karenz zuruck kommt, normalerweise 1 - 3 Monate, je nach Kollektivvertrag.
  • @claudsch1980 Muss das in dem Lehrvertrag drinnen stehen den ich unterschrieben hab oder steht das gesondert wo bzw muss sowas gesondert ausgemacht werden? Ich hab einfach nur unterschrieben ^^' Ein Duplikat vom Vertrag brauch ich sowieso wieder, mein Original hat die Putzfrau damals einfach weggeschmissen als ich ihn im Büro vergessen hab.
    Es steht aber was ich weiß nur das Datum drinnen, wann die Lehre endet.
    Ah das was nach der Karenz kommt ist mir eh nicht sooo wichtig (also von der Dauer her), ich brauch einfach nur 3 oder 4 Wochen um zeigen zu können, dass ich die Lücken füllen kann wenns eh wissen ich komm zurück.
  • @lovoly nein es muss nicht drin stehen aber ich würde dir raten rasch eine Kopie des Vertrags zu besorgen! Es steht entweder im Lehrvertrag (kann auch nur ein einziges satzerl sein) oder ihr habt eine zusatzvereinbarung oder keins von beiden ...
  • @claudsch1989 Wie schaut das dann aus wenn wirklich garnix im Vertrag drinnen steht?
  • @lovoly wenn im Lehrvertrag nix steht und es auch sonst keine Vereinbarung gibt dann gilt die behaltefrist natürlich trotzdem aber solltest du vor Ablauf der lehre schwanger sein gibts kein ende Datum, das heißt das Dienstverhältnis lauft auf jeden fall bis zum beginn Mutterschutz.
    Hier gibts immer ganz gute Themen bzw geben Arbeitsrechtler Auskunft:
    http://forum.lindeonline.at/viewtopic.php?f=6&t=1657
  • Aiaiaiaiai das ist verwirrend. Naja, entweder so oder ich riskiers arbeitslos schwanger zu werden :S Weil ich mag auch nicht woanders anfangen und dann nach nem Monat womöglich schon schwanger sein, die werden mich hassen.
  • claudsch1980claudsch1980

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    bearbeitet 4. 03. 2015, 21:58
    @lovoly na jetzt besorg dir mal eine Kopie vom Lehrvertrag und heb sie gut auf ... Bis 2017 lauft ja noch viel Wasser die Donau runter ;-)
  • Ja leider :( viel zu lang warten...
  • Ich kenne einen Fall, da wurde das Mädchen auch in der Behaltefrist schwanger. Die Behaltefrist war, was ich mich erinnern kann, in einer Zusatzvereinbarung geregelt. Sie musste dann bis zu Beginn Mutterschutz behalten werden.
    Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob es mit dem Kollektivvertrag zusammen gehangen ist oder Mutterschutzgesetz oder so.
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