Zwickmühle: 2. Kind jetzt oder Wunsch aufschieben?

bearbeitet 7. 03. 2015, 21:24 in Kinderwunsch & Babynamen
Hallo ihr Lieben. Ich steck ein wenig im (Gefühls)chaos. Ich habe eine Tochter mit 1 Jahr und meine "offizielle" Karenzzeit ist vorbei. Eigentlich wollte ich bis zum 2. Geburtstag Karenzurlaub machen.
Meine Chefin hat mir aber Angeboten das ich mit 25% wieder zurück in meinen Beruf kann (ich bin DGKS). Damit war ich auch einverstanden. Dann hieß es nein ich kann doch nicht anfangen, dann wieder doch - so gings jetzt ca. einen Monat hin und her - schlussendlich wurde mir jetzt angeboten das ich ab April Teilzeit wieder anfangen kann.

Das ursprüngliche "Problem" ist - eigentlich möchten wir ein 2. Kind. (mit so geringem Abstand wie nur möglich). Da ich aber jetzt wieder arbeiten gehe, hab ich ein "schlechtes Gewissen" wenn ich gleich wieder schwanger werde. (Meine Chefin weis das wir ein 2.Baby wollen)
(Hintergrundinfo - ich hatte im Jänner eine FG mit AS - hatte ich schon einmal vor unserer ersten Tochter - da hat's dann 9 Monate gedauert bis ich wieder schwanger war)

Würdet ihr euren Kinderwunsch "aufschieben" oder trotzdem versuchen schwanger zu werden?

Kommentare

  • ....hmmm ich würd da ein wenig vorsicht sein, weil es mit teilzeit bei erneuter ss ja sehr schnell finanziell bergab gehen kann, dass sollt vl in deine Entscheidung mitfließen...
    bei mir wars ja ähnlich, mein AG hat mir ja auch angeboten früher zu kommen aber das hab ich dankend abgelehnt, weil mir ja rechtlich die 2 jahre mit anschließender elternteilzeit zusteht.
    nico war im juni 1 jahr, da hatte ich eine Eileiterss, im nächsten zyklus nach "Wiederbeginn", war ich schwanger.

    Ich, für mich, hab den kinderwunsch immer höher gestellt als den job - und wenns deine chefin ja e weiß, wird sie e damit rechnen denk ich. Schlechtes gewissen brauchst, wenns klappt keines haben! Es ist halt nur, das die arbeit evtl zusätzlicher stress bedeutet...

    Alles Gute!
  • Wie meinst du das mit finanziell bergab? Ich bekomme seit dem 1. Geburtstag kein Geld mehr - hatte die einkommensabhängige Variante gewählt. Ums Wochengeld würd ich umfallen wenn ich nicht arbeiten gehe.
    daphne
  • Hi! Ich versteh deine Bedenken nicht ganz. Ich bin in einer sehr ähnlichen Situation. Gehe seit dem 1. Geburtstag wieder Teilzeit arbeiten, und bin dann gleich wieder (ungeplant) schwanger geworden. Die zwei werden 22 Monate auseinander sein.
    Gegenüber deiner Chefin fänd ichs in Ordnung-sie weiß ja bescheid dass ihr ein zweites plants. Sonst spricht ja nix dagegen dass du bald wieder schwanger wirst oder?
    Finanziell ist es so: falls du einkommensabhängiges kbg bekommen hast kannst du-wenn das zweite knapp hintereinander kommt-wieder das einkomensabhängige kbg nehmen und bekommst denselben (vermutlich höheren) Satz ausgezahlt wie beim ersten Kind. Egal ob du dazwischen Teilzeit arbeitest oder nicht. Und zwar wird als Grundlage für die Berechnung das letzte Jahr herangezogen in dem du kein kbg bezogen hast (also 3 Jahre zurück). Dh mit Wochengeld und dem höheren kbg steigst du vermutlich finanziell um einiges besser aus...
  • Meiner Chefin gegenüber hab ich gar kein schlechtes Gewissen - die hat mir das ja auch angeboten - aber meinen anderen Kolleginnen gegenüber. Obwohl ich sollte vielleicht mehr auf mein Herz hören :x
    Danke für die Info bzgl. Wochengeld und eaKBG.

    Ich hoffe das nichts dagegen spricht das ich bald wieder schwanger werde. Der Arzt hat gemeint das es diesesmal schneller einschlägt als wie beim letzen mal.

    Wenn ich nicht arbeiten gehen würde - hab ich ja auch keine Garantie das es bald wieder einschlägt. Wenn wir "pech" hätten kanns ja erst nach dem 2. Geburtstag unserer Maus einschlagen und dann "muss" ich ja arbeiten gehen. :)
  • Es muss halt in den letzten 3 jahren vor neuerlichem wochengeld 1 jahr komplett ohne kbg sein. Für diese gunstigkeitsrechnung.
    dh zb 1. Kind geboren juni 2013, kbg bis 2014, fallen die jahre 2013 und 2014 weg weil da kbg bezogen wurde. Beginnt dein neues wochengeld 2015, wird 2012 hergenommen, dann gehts, fällt dein neuer wochengeldbezug aber ins jahr 2016, sind die letzten 3 jahre 2013, 2014, 2015 und somit das einzige heranziehbare jahr 2015 und da würdest dann ja teilzeit arbeiten. Und somit das wochengeld nicht mehr mittels gunstigkeitsrechnung gehen.
  • @rdb2011 Kinderbetreuungsgeld, nicht Wochengeld! Das Wochengeld wird, wenn man Teilzeit gearbeitet hat, vom teilzeitgehalt berechnet. Für das Kinderbetreuungsgeld gibts diese Regelung mit günstigkeitsberechnung.
    @lealein klar, es kann eh keiner sagen wie schnell es klappt. Aber wenns schnell klappt dann profitierst du vielleicht finanziell. Und wenns länger dauert dann dauerts halt länger...
    Prinzipiell find ichs immer gut wenn man wieder zurück in den Job schaut-man is dann nicht ganz so weg von Fenster, hält besser Kontakt mit Chef/Kollegen, tut sich leichter beim zurückkommen, etc.
  • Die AK hat mir den Folder mitgegeben und mir das erklärt. zumindest hab ich das so verstanden, dass es zwar nicht auf das wochengeld - weil das ist ja ohnehin geringer wegen der teilzeit - an sich geht, aber vom mutterschutz bzw dem geburtstag des zweiten kindes weg gerechnet wird für die günstigkeitsrechnung.

    Also 1. Kind 2013 geboren
    kbg bezug bis 2014
    Wochengeldbezug/Et 2. Kind 2016
    Würde 2015 das einzig mögliche heranziehbare jahr und da dort dann nur teilweise oder teilzeit gearbeitet wird, wird die günstigkeitsrechnung nichts bringen.
    da die letzten 3 jahre vom ET genommen werden, also 2015, 2014, 2013 - 2013 und 2014 war kbg bezug und gelten somit nicht.
    um auf das jahr 2012 zurückgreifen zu können, müsste der ET 2015 sein. Und dafür müsst mann jetzt schwanger sein/werden.
    verstehst @kea ?
  • SusiSusi

    3,243

    bearbeitet 7. 03. 2015, 10:01
    Bei mir ist es so: habe aug 2013 meine Tochter bekommen. Habe nicht gearbeitet und bin jetzt wieder schwanger mit ET Oktober 2015. Es geht sich ganz knapp aus aber es geht. .das ich dann wieder das Einkommensabhängige wählen kann.

    Also ich persönlich würde den Kinderwunsch auch vorziehen :-) vor allem weil man ja nie weiß wie lange es dauert bis es einschlägt. Bei mir hats bei beiden malen 6 Monate gedauert.

    Und ich finde halt das gerade in den ersten Jahren die Kleine immer soviel lernen und das würde ich nie verpassen wollen : x
  • @rdb2011 na du hast eh alles richtig erklärt. Nur mein Verständnis ist dass Wochengeld und kbg zwei unabhängige Dinge sind. Wochengeld wird auch von der Krankenkasse gezahlt, und kbg vom Bund. Das eine hat mim anderen nix zu tun.
    Und du schreibst oben immer Wochengeld wo meiner Meinung nach kbg stehen sollt. Aber kann mich natürlich auch irren...
  • Au ja grad gesehen. Hast recht, hab ich mich vertan. @kea
  • Zu meinem besserem Verständnis, weils für mich eventuell auch mal spannend sein wird:
    Geburt meiner Tochter: Dezember 2014,
    KBG dann bis Oktober 2015 (Einkommensabhängiges KbG)
    wenn ich ET 2017 hätte fürs zweite Kind, könnte ich wieder die einkommensabhängige Variante wählen?
  • @bela
    Grundsätzlich gilt, in den letzten 3 jahren muss 1 komplettes Jahr ohne kbg bezug sein. (Wieso kbg nur bis okt?)
    Kbg bezug war erst 2015 nehm ich an, weil ja davor wochengeldbezug war.
    neuer et 2017
    2016 - kommt drauf an ob du arbeitest bzw welches Ausmaß
    2015 - fällt weg weil kbg bezug
    2014 - wär an sich möglich
    Dh eakbg wäre an sich mit der gunstigkeitsrechnung über 2014 möglich.
  • BeLaBeLa

    1,079

    bearbeitet 9. 03. 2015, 08:07
    @rdb2011 Oktober hab ich auf die schnelle "gerechnet", ist das flasch? Weil 8 Wochen Wochengeld (genau) und dann 10x eakbg? Bin ich doch mit Oktober richtig? (Geburtstag Tochter: 28.12.14)

    Hab im zweiten Jahr eig nicht vor zu arbeiten (also 2016). Muss dann ja Ende Dez. die paar Tage ran.
    In welchem Ausmaß dürft ich denn theoretisch, um die Günstigkeitsrechnung nicht zu gefährden?
  • SusiSusi

    3,243

    bearbeitet 9. 03. 2015, 08:09
    @BeLa Soviel ich weiß musst du spätestens am 28.12.16 in Mutterschutz sein (besser noch 27.12.16), damit du das Einkommensabhängige wieder wählen kannst.
  • @bela jetzt hast mich ganz schön verwirrt.... du hast dich ein wenig vertan. Und zwar bekommst du 8 wochen nach der geburt wochengeld und dann anschließend eakbg (10x) - dh aber dann nicht bis oktober sondern bis zum 12. Lebensmonat deiner kleinen also bist wieder bei 28.12. (2015).
    Wenn du bis 27.12.2016 wieder schwanger wirst (gesetzliche karenz), dann gehts sowieso dass du wieder ea kbg bekommst, danach hängt viel davon ab (wie oben schon geschrieben, was du machst bis zum schwanger werden.
  • MelabyMelaby

    2,001

    bearbeitet 9. 03. 2015, 14:15
    @rdb2011 Frage an dich, da du da ja voll auf Zack bist und mir die Dame bei der AK nicht wirklich weiter helfen konnte...
    Unsere Kleine kam am 13.08.2014 auf die Welt - ich war ab Feber 2014 in Frühkarenz und hab schon Wochengeld bekommen - sie war ein Not-KS und hab daher 12 Wochen danach noch Wochengeld bekommen.
    Wir hätten gern ein zweites Baby, wenn unsere Tochter ca 2 Jahre alt ist (Aug 2016)
    Ab Sept 2015 geh ich wieder 15h arbeiten - würd da dann auch nochmal Eakbg gehen und wann müsst ich dafür wieder schwanger werden bzw wieder Wochengeld erhalten? Dh 8 Wochen vor dem neuen ET?
  • @Melaby grundsätzlich gilt das gleiche wie oben - da die frühkarenz an sich keine rolle spielt, sondern immer vom absoluten mutterschutz ausgegangen wird, und der ist immer 8 wochen vorm et.
    es gibt da halt mehrere fristen/zeiten die zu beachten sind.
    die eine ist eben, binnen der gesetzlich vorgesehenen arbeitsrechtlichen karenz von 2 jahren. das wär bei dir 13.08.2016.
    dann ist noch ein faktor eben vom neuen et weg muss in den 3 jahren davor 1 jahr sein, wo kein kbg bezogen wurde (nicht wochengld!). also bei dir käme dann wenn ET 2016 wär 2015, 2014 und 2013 in betracht. 2014 und 2015 fallen bei dir raus, da du dort kbg bezogen hast. für die günstigkeitsrechnung (die ja hier zum tragen käme außer du gehst 6 volle monate vor et (ohne gesetzlichen mutterschutz wieder voll arbeiten) käme dann nur 2013 in betracht. achtung, das wochengeld wird je nach arbeitsausmaß/verdienst vom verminderten wochengeld ausbezahlt, dafür (wenn kbg höher als wochengeld wird kbg -bzw die differenz von wochengeld auf kbg- bereits ab geburt bezahlt.
  • Ich check das mit dieser Günstigkeitsrechnung irgendwie ned. Mein Sohn ist Oktober 2013 geboren. KBG hatte ich nur im Jahr 2014. Wir wollen Mitte 2016 wieder Nachwuchs. Wenn ich also 2016 das einkommensabhängige wählen würd würde da vom Jahr 2013 gerechnet werden oder das Jahr 2015 in dem ich jetzt nämlich Teilzeit arbeite? Vielleicht hat da jemand Ahnung!???
  • Die günstigkeitsrechnung ergibt sich durch den steuerbescheid, deswegen ists eben wo wichtig, dass das Jahr kein kbg hat. Wenn kein kind oktober geboren ist, hast du für einen teil im dezember kbg erhalten oder??? Somit würd weder 2013, noch gehn.
  • Nein ich war 12 Wochen Mutterschutz wegen KS, KBG begann 4.1.2014. Aber wenn ich jetzt ET 2016 hätt würdens dann 2015 nehmen weil da ja kein KBG war sondern ich schon Teilzeit gearbeitet habe? Oder kann ich auf 2013 zurückgreifen?
  • @sunshine2013 ah ja das ist was andres. das beste (deswegen heißt es günstigkeitsprinzip) aus den letzten 3 jahren wird hergenommen. das wird in deinem fall dann 2013 sein - aber auch hier gilt wieder, wochengeld ist anders, das wird vom teilzeitgehalt berechnet - kbg differenz gibts dann ab der geburt. dh teilzeitwochengeld 8 wochen vor der geburt, und dann 8 (12) wochen danach + differenzzahlung auf das kbg.
  • Cool dankeschön @rdb2011 jetzt kenn ich mich aus.
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