Bezugsvariante 20+4 und 2. kind

bearbeitet 9. 03. 2015, 12:23 in Karenz & Rechtliches
Hallo an alle!

Meine tochter ist im april 14 geboren. Bin 2 jahre in karenz, also bis april 16, und mein kinderbetreuungsgeld endet mit dezember 15. Würden gerne im juli mit der planung unseres 2 kindes beginnen,so das es im april, mai 16 auf die welt kommt. Was passiert von dezember bis april? Ich bin dann ja nicht mehr versichert oder? Kann ich die versicherung selbst weiter zahlen und wenn ja wie viel kostet das? Hab ich anspruch auf wochengeld. Bin ja in einem aufrechten dienstverhältnis znd hatte auch beim ersten anspruch auf wochengeld.

Bin für alle antworten sehr dankbar.

Kommentare

  • laromalaroma

    3,508

    bearbeitet 8. 03. 2015, 14:35
    Wenn du während KBG Bezug schwanger wirst und vorher Anspruch auf Wochengeld hattest, hast du im Normalfall beim 2. Kind wieder Anspruch darauf.
    Die Zeit wo du nicht versichert bist kannst du dich mit deinem Mann/Lebensgefährten mitversichern, sofern ihr eine gewisse Zeit im gemeinsamen Haushalt gewohnt habt. Wenn der GT wieder im April (vorm 2. Geburtstag) wäre

    Wie es ist falls die arbeitsrechtliche Karenz früher endet weiß ich leider nicht, aber da könnte dir bestimmt die liebe @claudsch1980 helfen. :)
  • JenlukleoJenlukleo

    119

    bearbeitet 8. 03. 2015, 14:33
    Wenn Du länger als 10 Monate mit Deinem Mann/Lebensgefährte zusammen gemeldet bist, kannst Du dich kostenlos bei Ihm mitversichern lassen.
    Hmm, wenn Du in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehst, fällt mir entweder ein für diese Zeit tatsächlich wieder zu arbeiten bis zum Mutterschutz oder mit dem chef ausmachen zuhause zu bleiben bis die 2. L
    Karenz aus ist oder Dich freistellen lassen. Falls Du nicht mehr in die Firma zurückgehst/ willst dann könntest Du dich daweil arbeitslos melden.
    Nur wenn Du "nur so" - sprich Du beziehst kein KBG mehr und bist in keinem Arbeits -(losen) verhältnis hast Du auch KEINEN Anspruch auf Wochengeld.
    Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.
  • Bis zum 2. Geb. deines 1. Kindes kannst du mal in Karenz bleiben und bist kündigungsgeschützt. Für danach könntest dir vorerst Elternteilzeit ausmachen und wärst dann auch wieder kündigungsgeschützt. Was halt wichtig wär, dass du vor dem Ende deiner Karenz wieder schwanger wirst,.. dann bekommst auch normal Wochengeld 8 Wochen vorm ET!
  • Ja wenn Fragen sind gern per pn an mich wenden!
  • Ja aber bin derzeit bei der bva versichert und mein freund ist landwirt und hat die bauernversicherung? darf man da überhaupt wechseln? Würde ich dann von den bauern kindergeld und wochengeld beziehen. Danke fùr eure antworten. Bin ùber jede dankbar
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