Hat die Rezeptgebührenbefreiung mit dem Sozialamt zu tun?

bearbeitet 13. 03. 2015, 00:05 in Karenz & Rechtliches
Hi Leute!
Wie ist das eigentlich wenn man sich von den Rezeptgebühren befreit?
Hat das etwas mit Sozialamt zu tun?
Ich würde mich gerne befreien, aber nur wenn das nichts mit dem Sozialamt zu tun hat. Ich habe noch nie die Sozialhilfe bezogen und möchte das auch nicht, da ich zwei Eigentumswohnungen habe, die ich von meiner Mutter bekommen habe.

Auf den Antrag von Rezeptgebühren steht die Frage, ob man ein Vermögen bzw. Realbesitz hat... Deswegen frage ich hat das was mit Sozialamt zu tun?
Kann sich die Wgkk wie das Sozialamt in meinem Grundbuch eintragen?? oder warum wird man gefragt ob man etwas besitzt?

Danke!

Kommentare

  • Man wird deswegen gefragt, weil die Befreiung für sozial schwache ist, es hat nicht zwingend was mit dem Sozialamt zu tun..

    Da du aber Besitz hast (Eigentum) wirst du wahrscheinlich nicht befreit. Denn 'wer sich Besitz leisten kann, kann sich das auch leisten' - wurde mir vor nem halben Jahr gesagt...der Besitz den die ansprechen sind bei uns Auto und motorrad :-q
  • bearbeitet 13. 03. 2015, 00:19
    @Chaoskeks90
    die Wohnungen habe ich aber von meiner Mutter bekommen. Ich habe es mir nicht selbst geleistet. und ich wohne ja in der einen und in der anderen wohnt meine mutter. verkaufen kann ich sie auch nicht da mrine mutter beim notar angegeben hat solsnge sie lebt darf ich die wohnungen weder vermieten noch verkaufen...
    nur weil ich eine wohnung hab heißt es nicht dass ich reich bin....

    und das mit auto ist ein blödsinn...
    meine freundin hat auch ein auto und bezieht die sozialhilfe... hmmmmm es kommt sicher auf den bearbeiter oder vielleicht schauen die wie viel das auto wert ist...
  • Ja die schauen auf den Wert. Ich kann dir nur von meiner Erfahrung berichten. Vielleicht meldet sich noch wer, der sich da auskennt. Probiers einfach, mehr als Nein sagen können die eh nicht :)
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 13. 03. 2015, 08:15
    Sorry - aber Du zahlst keine Miete oder? Gehst Du arbeiten? Die Befreiung ist für Menschen gedacht die sich ihre Medis nicht leisten können, besonders dann wenn sie viele brauchen (chronisch Kranke) Erst wenn die Ausgaben an RG einen gewissen Prozentsatz des Einkommens erreicht haben tritt diese dann in Kraft. "Lügen" würde ich nicht - da gibt es Strafen.
  • @Barabara73
    Erstens ich zahle monatlich für Medikamente über 100 Euro! Bin bei 100 Ärten in Behabdlung!
    Zweitens ich arbeite nicht mehr!
    Bin arbeitslos und habe ein kleines Kind!!
    Nur weil mir meine Mutter zwei Wohnungen geschenkt hat heißt es noch immer nicht dass ich mir ALLES LEISTEN KANN!
    Und trotzdem zahle ich auch für die Betriebskosten 270 Euro!
  • Ich würde mich nicht aus Spaß befreien. Aber ich kann einfach nicht mehr so viel monatlich für die Medikamente ausgeben und es werden immer mehr.
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 13. 03. 2015, 11:42
    Na dann reiche doch deinen Antrag einfach bei der zuständigen KK ein - die berechnen das dann (Arbeitslosengeld, Kind, Ausgaben, RG....). Ich seh das Problem nicht - mehr als einreichen und probieren kannst eh nicht.
  • bearbeitet 14. 03. 2015, 12:07
    @Barbara73

    Hab ich auch schon und gestern ist der brief gekommen. bin 1 jahr befreit.

    aber trotzdem würde mich interessieren ob sie sich wie das sozialamt in mein grundbuch eintragen können? aber du weißt ja auch nicht...

    weil das sozialamt trägt sich im grundbuch bei den menschen ein die länger als 6 monate die mindestsicherung beziehen.
  • Barbara73Barbara73

    3,188

    bearbeitet 14. 03. 2015, 14:30
    Nein tut sie nicht - hat damit nix zu tun (ist eine Versicherungsleistung)



  • Nur bei der mindestsicherung geht das Sozialamt rein ins GrundBuch. Aber deine Wohnungen sind quasi abgesichert, wegen deiner Mutter.
    Rezeptgebuehr beantragst normal und das Sa hat nix mit dem zu tun. Kind würde ich gleich mitbefreien lassen. Das geht Net automatisch. Und wennst chronisch krank bist gehts eigentlich ohne weiteres durch. Bin auch rg befreit und hab ne Wohnung von Mama geerbt. Ich hab eben angegeben wieviele medis i Ca benötig und ging ratzfatz durch. Und es zahlt sich aus bei dem Bedarf von über 150€ monatlich
  • Da steht eh drinnen zur Vorlage oder so? Du musst den wisch mitnehmen wennst was vom Sa brauchst
  • @Bruni
    ja stimmt. hab mich bei der ak informiert und es hat nichts mit dem sozialamt zu tun.
    und mein kind wurde bei mir automatisch befreit. hmmm ich musste es nicht extra befreien.
  • Aso.... wir mussten extra ansuchen wg LG
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