Hallo , stimmt dass das auch während der Karenz bei einvernehmlicher Kündigung man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ?,wir ziehen nämlich von Wien nach Vorarlberg . Hat wer Erfahrung ? LG
@adela bei einvernehmlicher kündigung hast du immer anspruch auf arbeitslosengeld.
soland du kbg beziehst wirst allerdings wenig bis gar kein arbeitslosengeld bekommen
@adela muss man nicht, bringt auch wie gesagt meist nix - versichert bist du durch den kbg bezug und sobald der ausläuft meldest dich dann beim ams und hast aufgrund der einvernehmlichen grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld vorausgesetzt du bist auch arbeitsbereit (das heißt du hast eine kinderbetreuung)
Ah okay ! Durch den Umzug Krieg ich laut denen ws nicht gleich für September einen Platz giltet es dann dass das Kind bei Verwandten ist statt kinderkleingruppe ? Ich werd in dem Ort wo ich dann bin sicher nicht so leicht ne Stelle als zahnarztassistentin finden noch dazu hat mein Sohn ws um die Zeit seine Operation ?
Erkundige dich nach dem "mutterschaftsaustritt" diese muss 3mon vor beendigung der gesetzlichen karenz (2jahre) erfolgen und du verlierst deine ansprüche nicht (ams etc.) am besten auf der ak anrufen oder termin ausmachen !
Du musst auch einen mutterschaftsaustritt machen und keine kündigung! So wurde es mir vor 2mon auf der ak in ktn. Erklärt! Hmmm,...kann mir nicht vorstellen, dass dies in jedem bundesland anders ist!
Ich zieh um deswegen, hab es jz einvernehmlich gemacht , hätte ich 3 Monate davor gekündigt hätte ich noch die Möglichkeit gehabt dass das ams den Grund (umzug) annimmt laut AK, aber es hat sich schon erledigt Danke euch !!
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http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Einvernehmliche_Aufloesung.html
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