Hallo,
ich bin seit 2,5 Jahren beim selben Arbeitgeber und war von März 2014 bis Februar 2015 in Bildungsteilzeit (Reduzierung der Arbeitszeit von 40 Stunden auf 25 Stunden/Woche), wäre ab 12.08. diesen Jahres in Mutterschutz und würde gerne die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes in Anspruch nehmen, habe aber jetzt in erster Instanz die Auskunft vom Bundesministerium für Jugend und Familie bekommen, dass ich aufgrund meiner Bildungsteilzeit den Anspruch auf diese Modell verwirkt hätte, OBWOHL ich seit 2,5 Jahren beschäfigt bin, da ich in den 10 Monaten (und das letzte Monat liegt leider innerhalb des 6 monatigen Betrachtungszeitraumes, wenn auch nur 2,5 Wochen grrr) Bezüge vom AMS bezogen habe --> eben das Weiterbildungsgeld für meine ARbeitszeitreduzierung.
Gibt es hier jemanden mit einem ähnlichen Fall der mir weiter helfen kann oder Erfahrung mit Bildungsteilzeit und den oben angeführten Modell hat?
DANKE!!!!
Kommentare
10,139
Wird in den sechs Monaten vor der Geburt eine sozialversicherungs-pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt und eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen, besteht kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.
ist leider im Gesetz so verankert.
1
eure Beiträge sind jetzt zwar schon ein Zeiterl her - aber ich hätte dazu noch eine Frage...
@claudsch1980 - im Gesetz steht doch 6 Monate vor der Geburt - Geburt ist ja nicht Mutterschutz und wenn du @meg bis Februar in Bildungsteilzeit warst, dann wären es ja 6 Monate bis zum Mutterschutz und nicht bis zur Geburt? oder sehe ich das falsch... ?
Danke und lg
PS- wenn dem so ist, sollte ich auf jeden Fall mit Kinderplanung meine Bildungsteilzeit abbrechen..
10,139
Die 6 Monate der ununterbrochenen Erwerbstätigkeit sind vor der Schutzfrist (absolutes Beschäftigungsverbot) zu erbringen.
10
10,139
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/beihilfenundfoerderung/Wochengeld.html
10
1
https://www.infofueraerzte.at/index.php/2016/07/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld-bildungsteilzeitgeldbezug/