Alleinerziehend

bearbeitet 5. 04. 2015, 11:06 in Karenz & Rechtliches
Hallo. Ich habe auf der Karenz.at Seite folgendes gelesen. Unterhaltsanspruch der Kindesmutter nach der Entbindung

Bei der Geburt eines unehelichen Kindes hat der Vater die Kosten der Entbindung zu tragen. Weiters muss er in den ersten sechs Wochen nach der Geburt für den Unterhalt der ledigen Mutter aufkommen.

Hat jemand Information über das. Da ich mit meine Anwalt gebrochen habe der für Familienrecht spezialisiert ist hat aber davon noch nie was gehört. Deswegen glaub ich dass diese Information Falsch weitergegeben werden auf der Internetseite.

Sind hier Alleinerziehende. Ich bin jetzt in der 19 SW Woche wohne noch mit meinen Freund hab aber für mich und meinen kleinen schon eine Wohnung gefunden es funktioniert überhaupt nicht mit uns. Er wollte das Kind nie dachte es wird nach 4 Monaten besser zeigt nach wie vor kein Interesse so kann ich nicht mehr weitermachen ich und mein kleiner brachen jetzt ruhe . Will mich aber schon über alles rechtliche kümmern. Er sagt zwar dass er eh alle für den kleinen tut nun sagte ich ihm oft der soll ma sagen wie er uns unterstützen will ich muss jetzt schon die gesamte Ausstattung kaufen und nicht mich nach Kinderwagen etc. umschauen wenn der kleine da ist. Da denkt er keine Sekunde daran.
Wie ist das mit der Vaterschaftsanerkennung . Soll ich einfach bei der Geburt automatisch den Vater angeben und er wird dann verständig ob er die Vaterschaft annimmt ? danke lg

Kommentare

  • Hallo Skyla ...
    Ich bin 37 und in der 9. SSW..,mein erstes Kind,.und wir haben anscheinend eine Gemeinsamkeit...ich werde wohl auch eine alleinerziehende Mutter werden...Von wo bist du?
    Würde mich freuen von dir zu hören! Alles Liebe!
  • Nein die Info ist schon richtig, aber uralt. Kosten der Entbindung sind zu tragen, wenn du keine Versicherung hast, die die Krankenhausrechnung übernimmt und Unterhaltsanspruch deto: ich nehme an dass du eh arbeitest und dann bekommst nach der Geburt Wochengeld von der Krankenkasse oder wenn nicht beantragt du das Kinderbetreuungsgeld gleich nach der Geburt. ich weiß nicht ob's echt jemanden gibt der diese Recht noch in Anspruch nimmt (ist wahrscheinlich wie die
    Dienstfreistellung für's Stillen die heute auch keiner mehr braucht weil( fast) alle Frauen in Karenz gehen)

    Vaterschaft: ja die gibst du am Magistrat bekannt wenn du den ganzen Papierkram erledigt und dann wird er gefragt ob er die Vaterschaft anerkennt oder es gibt einen Vaterschaftstest.

    Wenn ich dir noch einen Rat geben darf: lass die Alimente über das Jugendamt laufen, das ist einfach und du kriegst sicher dein Geld
  • Hallo ihr. Bin in der 36ssw und auch alleinerziehend. Von wo seit ihr?
  • Hallo bin aus Wien 11 und in der 24 SSW bei Interesse bitte privat melden ich kenne mich hier nicht so gut aus :/
  • Hallo, die Vaterschaftsanerkennung geht entweder unkompliziert beim Standesamt oder bei Gericht. Wir haben die Kosten für kiwa aufgeteilt ansonsten hab eh i alles gezahlt. Unterhalt kriegst ab Geburt des Kindes und da würde ich auch schauen, dass das alles ohne Gericht geht. Obsorge haben wir die gemeinsame und jetzt seit der Trennung nimmt er sie komischerweise auch ernst. Geburt ist kostenlos außer du willst eine LuxusGeburt. Und nimm Kontakt mit Jugend amt bitte auf.alles gute
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