Wochengeld und NÖGKK

bearbeitet 9. 04. 2015, 09:58 in Karenz & Rechtliches
Hallo bin neu hier und hab versucht das passende Thema zu finden .. find nichts :(
zu meiner Frage: Ich brauche ja eine arbeits und entgeltbestätigung vom DG und mit dem muss ich dann zur nögkk gehn .. bekomm ich das zugeschickt oder wird das direkt übermittelt? und wann muss ich zur nögkk .. bin ab heute im mutterschutz?! wär euch so dankbar für Antworten und eure Hilfe.

Kommentare

  • Hallo, also bei mir (Stmk) wars so, dass ich vom FA mit der Schwangerschaftsbestätigung für den DG auch das Formular für die Arbeits- und Entgeltbest. bekommen hab. Das hab ich dann dem DG gegeben und der hat das dann erledigt. War zwar blöd, weil ich der Firma nachrennen "musste", weil sie in ihrem Chaos draufvergessen hatte :-( Hätts also lieber selber gemacht. Aber ich weiß net, ob das net von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist?
  • @sabinewonderland die Entgeltsbestätigung muss dein Arbeitgeber ausfüllen.
    Du kannst bei deiner gkk anrufen und Fragen ob sie alle unterlagen haben.
    Ich musste damals nur noch eine Bestätigung über den voraussichtlichen geburtstermin schicken
  • Ist bei euch allen das Wochengeld immer gleich hoch?

    ich hab es erst zwei mal bekommen und beim zweiten Mal war es um 100 € mehr?

    lg
  • Wirst vl keine ganzen 28 tage gehabt haben. Normal ists immer gleich hoch, da ja die Abrechnung alle 28 tage geht und somit immer gleich hoch sein muss...
  • hab heute bei meiner arbeit angerufen. sie haben mir einen Brief geschickt :) hat sich also erledigt. mit dem muss ich dann zu ggk und eben mit dem voraussichtlichen geburtstermin :) Danke euch
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