kann mir jemand beim denken helfen?
ich kenn mich damit ja noch überhaupt nicht aus,
meine gedankengänge:
wochengeld bekommt man bis 8 wochen nach der geburt. danach bezieht man das kinderbetreuungsgeld.
Fällt man dann quasi um die 2 Monate "Kinderbetreuungsgeld um", während man noch Wochengeld bezieht, oder bezieht man nach den 8 wochen die volle Monatsanzahl an Kinderbetreuungsgeld, also werden die 2 Monate wo man Wochengeld bekommt dann quasi hintendran gesetzt?
Also ab wann gelten zb die 20 Monate Kinderbetreuungsgeld`? Schon ab der Geburt, wobei die ersten zwei Monate noch Wochengeld sind und das Kinderbetreuungsgeld auch nur bis zum 20. Lebensmonat ausbezahlt wird, oder erst nach den zwei Monaten, also quasi bis zum 22. Lebensmonat ?
Oder denk ich da ganz falsch?
Kommentare
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Dh es gibt das Geld ohnehin nur bis zum 20. Lebensmonat.
Ok.... dann ist wohl doch das Einkommensabhängige Modell wahrscheinlich interessanter bei uns, wenn ich den monatlichen Betrag quasi halbiere und mir sogesehen fürs zweite Jahr dann aufhebe.
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Ich hab zwillinge und bei den pauschalvarianten haett i den 1,5fachen Betrag bekommen - und trotzdem ist das ekbg mehr (da ich auf den max. Betrag komme)
Das zweite jahr musst du dich dann halt mit deinem mann mitversichert, weil du ja theoretisch nix verdienst
Achja - Achtung kompliziert wirds erst wenn du ev ein weiteres baby innerhalb der karrenz bekommen magst (was du jetzt wohl schwer abschätzen kannst)
Soweit ichs mitbekommen hab - wenn du in der zeit wo du nix bekommst wieder schwanger wirst - hast du dann keinen Anspruch auf wochengeld (bzw ekbg beim zweiten) - aber ich gestehe da blick i selbst noch net ganz durch - denke das kommt dann einfach so wies kommen soll
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