Hallo liebe Experten-Mädels
Ichh hab eine Frage zur Zuverdienstgrenze: Ich bezieh seit 4.3. bis 8.12. diesen Jahres das eKBG. Davor bekam ich 12 Wochen das Wochengeld, weil Kaiserschnitt. Ich werde nun im Oktober und November schon wieder Teilzeit einsteigen und mit diesen beiden Monaten die Zuverdienstgrenze von EUR 6.400 zur Gänze ausschöpfen (laut Online-KBG-Rechner). Was ist nun wenn sich mein Mann nun entscheidet nach meinen 12 Monaten noch weitere 2 Monate eKBG zu beziehen (9.12.15-8.2.16)? Gilt für ihn dann wieder erneut die Zuverdienstgrenze oder kann er gar nix mehr in diesen beiden Monaten dazuverdienen, weil ich die Zuverdienstgrenze schon während meiner 12 Monate ausgeschöpft habe? Das ist mir irgendwie nicht ganz klar
Vielen Dank für eure Hilfe
Kommentare
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Wenn du Angestellte bist kannst du dich bei der AK informieren. Ich habe gehört, dass die sehr kompetent sein sollen,
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Bin grad unterwegs und nur kurz mit dem Handy on, wenn ich später am PC sitz such ich dir den gesetztestext mit Beispiel raus, dann schau ma uns das an :-)
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also als berechnungsgrundlage zählt immer nur ein volles Monat kbg-bezug, also bei dir eben zb Oktober und November.
zur Ermittlung des zuverdienstes zählt ja weder brutto noch netto sondern die lohnsteuer-bemessungsgrundlage.
vereinfacht gesagt - dein brutto minus der Sozialversicherung (oder du hast einen Lohnzettel, da steht die bemessungsgrundlage genau drauf!)
ich weiß ja jetzt nicht was du bzw dein mann verdient deshalb jetzt als bsp mit der lohnst-bmgl von 1.500 pro Monat
in deinem fall: 1.500*2 (weil nur 2 volle monate kbg bezug) sind 3.000 das jetzt durch die anspruchsmonate im jahr sind 8 (weil nur 8 volle Monate kbg) , also 3000 / 8 * 12 (fürs ganze jahr hochgerechnet) das wird jetzt noch um 30% erhöht (Abdeckung Sonderzahlungen) ergibt deinen zuverdienst von 6.075 (nur grob geschätzt, aber kannst du dir mit dem Beispiel selbst ausrechnen)
bei deinem mann wäre folgendes:
das ist mal grundsätzlich unabhängig von deiner Berechnung, für ihn zählen seine 2 Monate, wobei er ja nur ein volles Monat kbg bezug hat, den jänner
allerdings da er nur ein volles Monat Anspruch hat dürfte er in diesem monat maximal geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen.
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