Karenz und Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze

PezyPezy

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bearbeitet 18. 07. 2015, 18:49 in Karenz & Rechtliches
Hallo
Ich habe Geburtstermin am 4. Oktober und meine Karenz würde daher am 30. November beginnen. Werd mich wahrscheinlich für das Model 15+3 entscheiden. Möchte aber gleich von Anfang an in der Karenz etwas dazuverdienen beim selben Arbeitgeber da Home Office zur Verfügung steht und ich mir das auch mit Mamas usw. einteilen könnte. Somit würde ich im Dezember (Anfangs) 2-3 h und ab Jänner dann auf max. 15h in der Woche kommenund somit auch die Zuverdienstgrenze von 16200 im Jahr (monatlich. 1220) nicht überschreiten.
Jetzt meine Fragen und zwar:
1. Ist der Betrag brutto oder netto ?
2. verstehe ich die "höchstens 13 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze" nicht von den immer geschrieben wird. Damit würd ich ja wenn ich 15h in der Wochen arbeite ja deutlich überschreiten oder?
3. Endet die Karenz dadurch oder muß ich mir das mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren das ich trotzdem auf die vollen 2 Jahre Karenz Anspruch haben möchte. Will falls mein Mann doch 2 Monate mit mir tauschen oder wechseln möchte das zumindest offen halten. Oder ist das unabhängig?
4. Steuerlich würde ich da glaub am besten fahren oder wäre es besser ich würde mich gleich Teilzeit anstellen?

Könnt ihr mir die eine oder andere Frage beantworten?

Kommentare

  • @pezy
    1. Die zuverdienstgrenze ist weder brutto noch netto sondern die lohnsteuerbemessungsgrundlage. Das heißt dein brutto minus der Sozialversicherung.
    2. Kann man so nicht sagen ob du mit 15h die grenze überschreitest. Das hängt von deinem Stundenlohn ab.
    3. Wenn du es nicht schriftlich festhältst könnte dein Arbeitgeber davon ausgehen dass du deine karenz beendet hast.
    Es gibt aber die Möglichkeit sein ursprüngliches Dienstverhältnis schriftlich zu karenzieren (das musst du ja sowieso melden) und ein zusätzliches Dienstverhältnis während der karenz zu machen. Das wäre somit unabhängig von deinem Kündigungsschutz und eventuellem späterem Anspruch auf elternteilzeit.
    Man kann da eben ein befristetes Dienstverhältnis für den Zeitraum der karenz machen.
    4. Was du damit meinst versteh ich nicht ganz. Das müsstest du mir eventuell genauer erklären. :-)
  • @Pezy .. @claudsch1980 is eh ungeschlagen is finanzsachen :) deswegen will ich da nix zufügen - will nur einen zusätzlichen punkt einbringen ! sie sva nämlich ! wenn du über 4500€ (die ganz genaue summe hab ich nicht im kopf ) jährlich verdienst bist du sva abgabepflichtig und das sind dann an die 105€ monatlich ! ...
  • Hallo
    Danke für die Antworten
    zu 1. das wäre dann in dem Fall ca. 2300

    zu 3. Meinst du damit welches Model ich in Anspruch nehmen möchte oder eben den Karenz Zeitraum mit schriftlich melden? Gibt es dafür Vorlagen oder dergleichen.

    Das bedeutet dann das nach Ablauf dieses befristeten Dienstverhältnis ich wieder im ursprünglichem Dienstverhältnis stehe wie vor der Karenz und ich in diesem Zeitraum auch mit meinem Mann wechseln könnte. Oder muß ich da etwas spezielles berücksichtigen bzw was passiert mit meinen jetzigen Mehrstunden bzw Urlaubstage? Verfallen diese?
    Gib es da Anlaufstellen wo ich mich beraten bzw mir das ausrechnen lassen kann?

    lg

    p.s.: das mit den höchsten 13 Wochen versteh ich immer noch nicht?

  • @pezy Nein das Modell welches du wählt ist deinem Arbeitgeber wurscht. Nur eben die Karenzzeit musst du melden. Da gibt's auf der Seite der Arbeiterkammer ein Muster schreiben. Generell kann ich dir die Arbeiterkammer sehr ans Herz legen auch was das ausrechnen der genauen zuverdienstgrenze betrifft (hat man gut verdient darf man unter Umständen auch mehr dazuverdienen als die 16.200)

    Die 13 Wochen im Jahr sind als Schutz für die Karenzzeit gedacht. Dass man zb trotzdem als urlaubsvetretung wo einspringen kann ohne seine Rechtsanspruch zu verlieren und dir dein Arbeitgeber dann nicht Einen Strick draußdrehen kann weil er sagt du arbeitest eh also bist nicht in Karenz. Weiß nicht wie ich das anders erklären kann ;-)

    Karenz wechseln wird schwer weil ihr ja nicht gleichzeitig in Karenz sein dürften du dann dein ursprüngliches Dienstverhältnis aktivieren müsstest (zb unbezahlten urlaub)

    Alles was aus deinem jetzigen Dienstverhältnis stehen bleibt bei antritt in den Mutterschutz darf durch karenz nicht verfallen. Sa gelten also die 2 Jahre für Urlaub als verfallszeit nicht. Da bleibt alles stehen bis du wieder in dein ursprüngliches Dienstverhältnis zurück kehrst. Oder du verbrauchst diese vorher noch.

    Und zwecks Beratung kann ich dir eben die ak sehr empfehlen. Da gibt's eigene beratungatermine wo man sich alles in Ruhe erklären lassen kann.
  • Hallo Danke nochmal bzw du hast das super erklärt :-)
    Jetzt ist mir einiges klarer.

    Ein Frage hab ich noch und zwar diese 13 Wochen werden die als volle 8h pro Tag bzw 40 Woche gerechnet sprich 40h mal 13 Wochen = 520h? oder sehe ich das falsch bzw wird das anders ausgelegt?!

    DANKE lg
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