Hallo!
Ich bin derzeit in Karenz (Modell 20+4) und mein erster Arbeitstag wäre am 8.10.2016. Wenn ich während der Karenz schwanger werde, wie ist das mit meinem Wochengeld-Anspruch? Ich weiß, dass wenn ich zwischen Karenzende und Mutterschutz mind. 13 Wochen arbeiten gehe, dann läuft alles ganz normal ab wie beim ersten Mal. Aber wenn das nicht so ist? Fall ich dann ums Wochengeld um und bekomme nichts?
Ich hab heut mit der AK telefoniert und die konnte mir nichts genaues sagen....
Kommentare
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grundsätzlich ist es so - hast du für das erste kind schon wochengeld anspruch gehabt, dann hast du auch während bezug von kbg anspruch aufs neue wochengeld, vorausgesetzt die neue schutzfrist beginnt noch vor ablauf deiner gemeldeten Karenz (max. bis zum 2. Gebtag vom Kind).
genaue Details zur Höhe gibts in dem Link:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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meine Aussage bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage. :-)
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Ähnliche Situation, nur, dass ich bereits schwanger bin
KBG-Anspruch habe ich ja dann nur für das jüngste Kind. Bedeutet dies, dass ich mit den €20,80 (Variante 20+4) mit 2 Kindern auskommen muss? Oder gibt es dann einen Zuschuss für das ältere? Ich blick nicht ganz durch, da man ja bei Mehrlingsgeburten für das zweite Kind 50% Zuschlag bekommt. Bestraft unser System etwa Eltern, die "es eilig" haben mit dem Kinderkriegen?
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Es wurde erklaert dass man wochengeld waehrend der karenz beziehen kann, es aber dann so gerechnet wird: kgb vom modell 30+6 × 3 = also das dreifache von der variante u das sibd ca 1000-1100 euro wochengeld od so. Es sollte kein unterschied machen ob man noch in karenz waere od nicht. Anspruch besteht sehr wohl. Nur das neue ausgesuchte karenzmodell is dann fuer das zweite ki d gueltig. So hab i es verstanden.
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Es gibt aber die Möglichkeit dass dein partner für Kind1 in Karenz geht mit kbg Bezug (er kann ja nebenbei arbeiten wenn er nicht über die zuverdienstgrenze kommt) und du dann für kind2 Wochengeld und kbg erhältst.
Diese Möglichkeit besteht. Andere Zuschüsse gibt es da nicht.
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Das einzige auf das du aufpassen musst - gehst du in diesem zweiten Jahr arbeiten oder bleibst du daheim?
Wenn du ohne Geld daheim bleibst hast du keinen neuen Wochengeld Anspruch.
Falls du arbeiten gehst und der partner ist in Karenz darfst du nicht in geschützter elternteilzeit sein.
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Sorry wenn du meinst zwillingseltern haetten finanziell besser!!! Ich hab twins und ganz ehrlich aus rein finanzieller Sicht eine katastrofe!!! Darf auch nur 2 jahre in karrenz gehen waeren mehr als eine Minute Abstand (zB 1 jahr) dürft i insgesamt 3 jahre.
Also sorry das du dich da sooo ungerecht fuehlst.
Achja ich hab trotz zwillinge das eKBG gewählt - also bekomm keinen Cent mehr obwohl i 2 kinder hab.
Sorry - aber so tun als haetten zwillingseltern finanziell soooo viel besser - das geht echt an der Realität vorbei!!!!!
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Offenbar bin ich dir unabsichtlich auf die Zehen getreten. Die finanzielle Lage einer jeden Familie ist unterschiedlich. Ebenso ist deine sicher anders als meine. Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass es Eltern von Zwillingen finanziell besser geht, sondern, dass ich es nicht ok finde, dass Eltern in meiner Situation den Rest des sogenannten "Pauschal"-Models, verlieren. Dann dürfte es nicht "Pauschal" heißen, denn hätte ich das 1-jährige gewählt, hätte ich eben die ganze sogenannte Pauschale bekommen - so wie es bei mir jetzt endet ist das ja Prima für die Krankenkasse, die spart sich jetzt die Hälfte von dem, was ich ansonsten bekommen hätte. So als ob mein 1. geborener nach der Geburt seines Bruders aufhören würde zu essen und zu wachsen und mich somit nix mehr kostet.
Ich sehe meinen Nachteil nicht gegenüber den Mehrlingseltern, sondern allgemein gegenüber jenen, deren Kinder weiter auseinander geboren werden und denen dadurch zwei mal das Pauschalmodell zur Verfügung steht. Ich bin einfach verwundert, dass es tatsächlich einen doch großen finanziellen Nachteil mit sich bringt, wenn die Kinder mit geringem Abstand geboren werden. Das hätte ich mir einfach nicht gedacht. Ich bin trotzdem froh darüber, dass meine zwei Buben so nah bei einander sind.
Meinst du, dass du vom Arbeitsrecht nicht länger als 2 Jahre in Karenz gehen kannst? Die 30+6 Pauschalvariante ist ja auch für Mehrlingseltern möglich - zumindest sieht das auf der BMFJ-Tabelle so aus.
@claudsch1980
"Planen" ist ein lustiger Begriff im Zusammenhang mit dem Schwanger werden.
Es hat 2,5 jahre gedauert bis ich mit meinem 1. Kind schwanger wurde. Wir wollten es nicht darauf ankommen lassen, dass es DANN, zum nächsten "geplanten" Kind, sofort klappt. Das Geld war und ist in diesem Zusammenhang nicht das Problem - und hätte an meiner Entscheidung gleich ein zweites zu bekommen nichts geändert, wenn ich irgendwas finanzielles vorher gewusst hätte. Ich hab einfach versucht hier im Forum zu Informationen zu kommen, ob eben zu dem KBG für das jüngste noch ein Zuschuss für das ältere dazukommt, in welcher Höhe auch immer, so wie eben z.B. bei Mehrlingseltern.
Jedenfalls danke für die Info, so weiß ich wenigstens, dass es nix gibt, wofür ich einen zusätzlichen Antrag stellen müsste.
Mein Mann ist selbständig, Vaterkarenz ist bei uns unmöglich.
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Das kbg ist übrigens nicht zum abdecken der kinderkosten da sondern dienen als einkommensersatz für die verdienstlose Zeit der Elternteils der in Karenz ist. Deshalb gibt es das auch nicht doppelt falls kurz darauf ein zweites kommt.
Für die "erhöhten" familienkosten durch das Kind gibt es die familienbeihilfe die pro Kind ausbezahlt wird. Die läuft auch weiterhin und erhöht sich mit dem Alter des Kindes automatisch. Diese rund 160 Euro bekommst du dann ab Geburt doppelt.
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"Meinst du, dass du vom Arbeitsrecht nicht länger als 2 Jahre in Karenz gehen kannst? Die 30+6 Pauschalvariante ist ja auch für Mehrlingseltern möglich - zumindest sieht das auf der BMFJ-Tabelle so aus."
Du verwechselst hier KBG und Karenz - Karenz gibts nur bis zum 2.Geburtstag (alles darüber hinaus ist eine indiduelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber)
KBG kann man bis zum 30.Monat beziehen - das hat mit der Karenz nichts zu tun, man muss nur eben auf die Zuverdienstgrenze aufpassen.
"Mein Mann ist selbständig, Vaterkarenz ist bei uns unmöglich."
Hier verwechselst du KBG und Karenz offenbar auch.
Auch dein Mann kann KBG beziehen, weiterarbeiten kann er trotzdem, er darf nur die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Man kann KBG beziehen ohne in Karenz zu gehen - nur die Zuverdienstgrenze ist einzuhalten,
man kann in Karenz sein, ohne KBG zu beziehen (zb bei der 20+4 Variante kann man trotzdem 2 Jahre in Karenz gehen, bekommt aber nur beis zum 20.Monat KBG)
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so ganz versteh ich nicht wie du das mit "umbringen" meinst?
Karenz kann er ja nicht gehen, weil er selbständig ist.
er kann aber seine Selbständigkeit soweit einschränken, dass er unter die Zuverdienstgrenze fällt und hätte dadurch nicht nur Anspruch auf KBG sondern wahrscheinlich auch mehr Zeit für sein Kind.
da die Zuverdienstgrenze ca 1100€ sind + das KBG wäre es finanziell ja auch kein Desaster.
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Und nicht das kbg - wo ich wie gesagt null fuer mein zweites kind Aufschlag bekomme!
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Ich hab eine für mich komplizierte frage
Ich bin in karenz (20+4) hab während dieser Zeit gekündigt, da wir umgezogen sind. So nun bin ich wieder schwanger und der wochenschutz würde im April 16 anfangen und da würden die 20 Monate enden. Bekomme ich Wochengeld oder nicht? Und bekomme ich bis die 20monate um sind normal das kbg auch wenn ich fürs zweite in frühkarenz muss?
Danke im voraus
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dann ja - hast du anspruch auf wochengeld mit Tagsatz 26,15 (nach aktuellem Recht)
ab bezug von wochengeld erhältst du aber kein kbg mehr.
es müsste zb dein partner kbg für kind1 beziehen und du wochengeld für kind2, dann gehts. sonst nicht.
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Also ich ging im Oktober 14 in karenz und hab im Jänner15 drauf gekündigt und die karenz geht ja noch bis juli16 also bin ich eigentlich nicht arbeitslos gemeldet denn das wäre ich erst wenn die karenz aus ist oder?
Ja bei der gkk bin ich mit Modell 20+4 gemeldet
Danke für deine rasche Antwort
Sorry steh ich Grad voll auf der Leitung
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da du kein aufrechtes Dienstverhältnis hast bist du nicht mehr in Karenz.
das heißt dein neuerlicher Mutterschutz muss während des bezugs von kbg eintreten - sonst gibts kein Wochengeld.
also zb dein kbg geht bis 15.4.2016 und dein neuerlicher Mutterschutz würde mit 10.4.2016 beginnen. dann kriegst du kbg bis 9.4. und ab 10.4. wochengeld.
geht dein kbg bezug aber bis 15.4. und dein neuer mutterschutz würde erst mit 23.4. beginnen dann bekommst du kein wochengeld weil du nicht in karenz bist (du hast ja gekündigt) und auch keinen kbg-bezug mehr hast. dafür würdest du aber das kbg ab geburt erhalten.
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Vielen lieben Dank für die rasche Antwort und die tollen Informationen
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@claudsch1980 Ich bin seit 27.09 in Mutterschutz wann würde ich den jetzt ca das Wochengeld bekommen. Kannst du mir da helfen?
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wenn alles da ist und bearbeitet wurde solltest du in den nächsten Tagen die erste Wochengeld Zahlung erhalten (alle 28 Tage plus paar Tage Bearbeitungszeit bzw wenn Wochenenden sind)
@alina2014 naja hängt schon auch mit Karenz bzw aufrechtem Dienstverhältnis zusammen ...
wenn man in Karenz ist kann zwischem kbg bezug und neuem mutterschutz auch paar Tage dazwischen liegen, wenn man nicht in karenz ist muss es gleich anschließend sein.
macht also schon einen unterschied :-)
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Also meine Tochter ist am 25.01.2015 auf die Welt gekommen und ich habe das 20+4 Modell gewählt. Ich habe mit meiner Firma ausgemacht, dass ich bis Sept. 2016 in Karenz gehe. Soweit so gut.
Jetzt meine Frage, wäre es für mich besser wenn ich z.b. erst im Juli/August 2016 schwanger werde, und somit zwischen alter Karenz und neuem Mutterschutz dazwischen Arbeiten gehe? Bekomme ich dann das Geld im Mutterschutz (waren beim ersten Kind ca. 1300 Euro) was ich beim ersten Kind bekommen habe, weil ich ja die 3 letzten Gehaltszetteln der GKK schicken kann oder ist es besser für mich wenn ich gleich anschließend von Karenz zum Mutterschutz haben ohne Fenster zum Arbeiten (weil wenn ich von dem Tagessatz ca. 27 Euro ausgehe sind das ja dann "nur" knapp 800 Euro, im Gegensatz zum ersten Mutterschutz mit ca. 1300 Euro, da ist doch schon ziemlich viel Unterschied)?
Davon abgesehen das es eh nicht immer so funktioniert, wie man es plant mit dem schwanger werden, das weiß ich natürlich. Aber ich denke und plane lieber im voraus gerne mehr als zu wenig...
Ich hoffe ich habe verständlich geschrieben und du kennst dich aus.
Freue mich auf eine Antwort.
Liebe Grüße, Tina
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wenn du von karenz1 in mutterschutz2 direkt übergehst dann bekommst du als Tagsatz fürs neue Wochengeld einen fixen Betrag (von derzeit glaub ich 26,14)
also je nachdem was du halt in deiner Arbeit verdienen würdest wäre es finanziell besser oder vielleicht ziemlich egal (falls du zb nur wenige Std arbeiten würdest)
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wenn du die karenzzeit verlängerst muss das 2. kind zwingend vor dem 2. Geburtstag des ersten kindes auf die Welt kommen sonst gibts gar kein wochengeld.
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nur falls du karenz verlängern willst (also nicht arbeiten gehen magst) dann muss das kind vor dem 2. geburtstag (also ende arbeitsrechtliche karenz) auf die welt kommen sonst gibts gar kein wochengeld.
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@caudsch1980 wenn ich dich da fragen darf?! Folgendes, ich habe das Karenzmodel 20+4, ab Anfang Mai müsste ich wieder arbeiten gehen. Nur gibt es meinen Arbeitsplatz nicht mehr weil die Firma geschlossen wurde und mein Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. WENN ich in den nächsten Monaten schwanger werden würde, geht es sich nicht mehr mit dem Kinderbetreuungsgeld aus. Frage, könnte ich mich Schwanger Arbeitslos melden und hätte ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Habe zuvor sicher 8 Jahre durchgehend Vollzeit gearbeitet. Bitte um deine Hilfe Glg
Ich hoffe, dass es einigermaßen verständlich geschrieben ist.
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Grundsätzlich wärst du ja verpflichtet dem AG zu sagen, dass du schwanger bist, beim Vorstellungsgespräch ist diese Frage nicht zulässig - du darfst lügen und die blühen keinerlei Konsequenzen.
Wenn du nur auf Zeit spielst, würde ich im probemonat nichts von deiner SS sagen und erst danach die Bombe platzen lassen. Somit kann das Arbeitsverhältnis nicht in der Probezeit wg SS (würde eh niemand sagen, weil Diskriminierung,...) beendet werden.
Wenn du dort allerdings nach der 2.karenz wieder arbeiten möchtest, würde ich zumindest ein paar Monate arbeiten, damit der AG ein Bild von dir hat und dann erst schwanger werden.
Wenn du vor hast schwanger zu werden und auf Jobsuche bist, würde ich aus taktischen Gründen keinen befristeten Vertrag eingehen - nur unbefristete. Endet dein AV vor Beginn Mutterschutz, wird dieses zwar bis Beginn muschu verlängert, nach der Karenz wärst du aber auch wieder arbeitslos.
Bzgl wochengeld: du musst bei Eintritt der SS in einem AV stehen - genaueres bei der gkk