Leute ich bin verwirrt... Angenommen ich habe die variante 12+2 genommen... Aber da ich kein anspruch auf wochengeld habe bekomme ich es nur 12 monate... Zb??? Ist es von april 2015 bis april 2016 odertrrr april 2015 bis mârz 2016???? Weil wenn mârz dazugerechnet wird sind es 12 monate????
Kommentare
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Und es kommt drauf an wovon das einkommensabhängige KBG berechnet wird. Also was du vorher verdient hast. Bei der pauschalen Variante sinds ca. 1000,- Euro KBG und ca. 160,- Fam.Beihilfe und Kinderzuschlag wenn du 1 Kind hast.
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Um den Anspruch zu haben, muss man ja mindestens die Hälfte des Jahres in Österreich sein.
Soll jetzt aber keine Unterstellung sein @ey2015
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Ja mein hauptwohnsitz ist in Österreich... Mein mann ist im ausland... Ich habe vorher nicht gearbeitet... Das mit dem reisepass nervt mich i.wie ok sie haben verdacht aber wie eine kriminelle dauernd kontrolliert zu werden stört schon...
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Das mit den hâlfte des jahres wusste ich nicht ist mir neu.. Ich bin max. 2 monate im ausland und das nicht aufeinmal ...
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wenn dein Mann dauerhaft im Ausland lebt und du in Österreich gemeldet bist, aber regelmäßg bei ihm bist, dann kann es schon sein, dass man davon ausgeht, dass dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Österreich ist.
Dieser muss nämlich überwiegend in Österreich sein, nur hier gemeldet sein und während des KBG-Bezuges im Ausland sein und nur gelegentlich nach Österreich kommen, reicht nicht aus. Da können die Behörden dann auch deinen Pass kontrollieren und evtl einen Teil des KBG wieder zurückfordern.
Außerdem hast du ja auch die Beihilfe beantragt und dafür ist ja auch das Einkommen deines Mannes relevant (Zuverdienstgrenze) und das wird auch überprüft (aber erst nach ca 2-4 Jahren, also da unbedingt aufpassen).
Wird diese Beihilfe beantragt, dann wird verstärkt kontrolliert, weil hier sehr oft Missbrauch betrieben wird.
Alleinerziehend bist du ja nicht, da du ja verheiratet oder zumindest einen Partner hast, auch wenn ihr nicht zusammen wohnt - nur weil man unterschiedliche Wohnsitze hat, ist man nicht alleinerziehend. Also da auch aufpassen. (Alleinerziehend ist man für die GKK nur dann, wenn man zum Kindesvater keine Beziehung hat).
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Hat jemand schon mal den KBG Online Rechner verwendet?
Mich verwirrt hier folgende Angabe:
Ich werde bis 5.1. 2016 Wochengeld beziehen.
NUN gibt mir der Online Rechner an: Anspruchszeitraum (für Kbg) "ab Februar".
Wieso wird der restliche Jänner nicht als Anspruchszeitrum mitberechnet? Das heißt ich fall um fast ein ganzes Monat?
Ich dachte KBG wird auch als Tagessatz gerechnet und mit Stichtag wo das Wochengeld endet, beginnt KBG nahtlos. Ist das nicht so?
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es wird beim Online-Rechner immer ab dem ersten vollen Monat = Kalendermonat gerechnet
6.1.-31.1. ist kein voller Kalendermonat, daher erst ab Februar,
ausbezahlt wird das KBG natütlich ab 6.1.