Kbg bezugsdauer?

Leute ich bin verwirrt... Angenommen ich habe die variante 12+2 genommen... Aber da ich kein anspruch auf wochengeld habe bekomme ich es nur 12 monate... Zb??? Ist es von april 2015 bis april 2016 odertrrr april 2015 bis mârz 2016???? Weil wenn mârz dazugerechnet wird sind es 12 monate????

Kommentare

  • FunnyFunny

    2,091

    bearbeitet 16. 08. 2015, 05:27
    Wenn du keinen Anspruch auf Wochengeld hast bekommst du das Kbg bei 12+2 ab Geburt des Babys. Beispiel: Geburtstag ist des 17. April 2015. Dann bekommst du KBG bis 16. April 2016. Weil ab 17. ist dann der 12 Lebensmonat vollendet und dein Anspruch auf KBG endet. Dein Partner kann dann noch den 13 und 14 Monat das Kbg beziehen wenn er in Karenz geht.
  • Danke für dir Aufklârung... Hast du jemals gehört dass der Reisepass kontrolliert wird? Wegen den Stempeln an den Grenzen im Flughafen...
  • In den 2 Monaten, die der Papa zu Hause bleibt, bekommt er das KBG ausbezahlt? Wenn das nicht die beiden Monate am Ende sind, sondern 2 zwischendrin, bekommt er das und danach wieder ich?
  • mich würde die antwort auf die frage von @minze auch interessieren. vl weiß da wer bescheid?
  • @minze und @talulast ja es bekommt immer der Elternteil der in Karenz ist das kbg ausbezahlt. Das muss man beim Antragsformular melden bzw muss der partner auch eins ausfüllen.
  • @claudsch1980 okay super. danke für die info :)
  • und wie ist das mit dem zuverdienst in den beiden papamonaten? darf ich da verdienen soviel ich will oder zählt das auch? ;)
  • Wie viel habt ihr bei der variante 12+2 bekommen plus beihilfe??
  • @minze in dem Monat wo du keines bzw. Kein volles kbg hast darfst du soviel verdienen wie du willst. Dein mann muss hier dann aufpassen.
  • @ey2015 Inwiefern sollte dein Pass kontrolliert werden? Das würd mich interessieren. Du hast ja deinen Hauptwohnsitz eh in Österreich. Oder?
    Und es kommt drauf an wovon das einkommensabhängige KBG berechnet wird. Also was du vorher verdient hast. Bei der pauschalen Variante sinds ca. 1000,- Euro KBG und ca. 160,- Fam.Beihilfe und Kinderzuschlag wenn du 1 Kind hast.
  • Ich kann mir vorstellen, dass fer Pass kontrolliert wird, wenn sie den Verdacht haben, dass der Lebensmittelpunkt sich nicht in Österreich befindet.
    Um den Anspruch zu haben, muss man ja mindestens die Hälfte des Jahres in Österreich sein.
    Soll jetzt aber keine Unterstellung sein @ey2015
  • Funny schrieb: »
    @ey2015 Inwiefern sollte dein Pass kontrolliert werden? Das würd mich interessieren. Du hast ja deinen Hauptwohnsitz eh in Österreich. Oder?
    Und es kommt drauf an wovon das einkommensabhängige KBG berechnet wird. Also was du vorher verdient hast. Bei der pauschalen Variante sinds ca. 1000,- Euro KBG und ca. 160,- Fam.Beihilfe und Kinderzuschlag wenn du 1 Kind hast.


    Ja mein hauptwohnsitz ist in Österreich... Mein mann ist im ausland... Ich habe vorher nicht gearbeitet... Das mit dem reisepass nervt mich i.wie ok sie haben verdacht aber wie eine kriminelle dauernd kontrolliert zu werden stört schon...
  • Maxi01 schrieb: »
    Ich kann mir vorstellen, dass fer Pass kontrolliert wird, wenn sie den Verdacht haben, dass der Lebensmittelpunkt sich nicht in Österreich befindet.
    Um den Anspruch zu haben, muss man ja mindestens die Hälfte des Jahres in Österreich sein.
    Soll jetzt aber keine Unterstellung sein @ey2015

    Das mit den hâlfte des jahres wusste ich nicht ist mir neu.. Ich bin max. 2 monate im ausland und das nicht aufeinmal ...
  • Ach so. Na dann sollts kein Problem sein. Versteh, dass dich die Kontrolle nervt. Andererseits bekommst du doch viel Geld und ich denk mir es gibt genug Frauen, die diese Möglichkeit ausnutzen.
  • @ey2015

    wenn dein Mann dauerhaft im Ausland lebt und du in Österreich gemeldet bist, aber regelmäßg bei ihm bist, dann kann es schon sein, dass man davon ausgeht, dass dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Österreich ist.
    Dieser muss nämlich überwiegend in Österreich sein, nur hier gemeldet sein und während des KBG-Bezuges im Ausland sein und nur gelegentlich nach Österreich kommen, reicht nicht aus. Da können die Behörden dann auch deinen Pass kontrollieren und evtl einen Teil des KBG wieder zurückfordern.

    Außerdem hast du ja auch die Beihilfe beantragt und dafür ist ja auch das Einkommen deines Mannes relevant (Zuverdienstgrenze) und das wird auch überprüft (aber erst nach ca 2-4 Jahren, also da unbedingt aufpassen).
    Wird diese Beihilfe beantragt, dann wird verstärkt kontrolliert, weil hier sehr oft Missbrauch betrieben wird.

    Alleinerziehend bist du ja nicht, da du ja verheiratet oder zumindest einen Partner hast, auch wenn ihr nicht zusammen wohnt - nur weil man unterschiedliche Wohnsitze hat, ist man nicht alleinerziehend. Also da auch aufpassen. (Alleinerziehend ist man für die GKK nur dann, wenn man zum Kindesvater keine Beziehung hat).

  • Ich denke hier passt meine Frage ganz gut hinein.
    Hat jemand schon mal den KBG Online Rechner verwendet?


    Mich verwirrt hier folgende Angabe:
    Ich werde bis 5.1. 2016 Wochengeld beziehen.
    NUN gibt mir der Online Rechner an: Anspruchszeitraum (für Kbg) "ab Februar".

    Wieso wird der restliche Jänner nicht als Anspruchszeitrum mitberechnet? Das heißt ich fall um fast ein ganzes Monat?

    Ich dachte KBG wird auch als Tagessatz gerechnet und mit Stichtag wo das Wochengeld endet, beginnt KBG nahtlos. Ist das nicht so?
  • @rivulet doch das ist natürlich so! Wenn du Anspruch auf kbg hast ist das ein nahtloser Übergang. Hab den online Rechner schon öfter benutzt. Das wäre mir aber noch nicht aufgefallen.
  • @Rivulet
    es wird beim Online-Rechner immer ab dem ersten vollen Monat = Kalendermonat gerechnet
    6.1.-31.1. ist kein voller Kalendermonat, daher erst ab Februar,
    ausbezahlt wird das KBG natütlich ab 6.1.
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