Hy leute... Habe ne mitteilung bekommen... Über die zuverdienstsgrenze... Da steht im falle eines nichtmitwirkens ist die zuverdienstsgrenze von 16200€... Muss ich da was machen??? Wo anrufen??? Habe nicht gearbeitet bis jetzt???
@ey2015
da du die Beihilfe zum KBG beantragt hast, darf nur bis zur Zuverdienstgrenze ein Einkommen bezogen werden. Es gibt entweder die individuelle Zuverdienstgrenze (hängt vom Einkommen ab) oder die Zuverdienstgrenze von 16200 (eben dann wenn du keine Unterlagen einreichst)
Da du in einer Beziehung lebst, ist für die Zuverdienstgrenze auch das Einkommen deines Mannes/Partners wichtig. Damit diese Grenze berechnet werden kann, brauchen die KK eben Unterlagen. Reichst du nichts ein, dann wird die jährliche Zuverdienstgrenze von 16.200€ herangezogen.
Überprüft wird das Einhalten der Zuverdienstgrenze normalerweise nach 2-4 Jahren (die Daten werden hierzug vom Finanzamt übermittelt). Wird sie überschritten, dann muss ein Teil (in manchen Fällen auch das ganze KBG) wieder zurückgezahlt werden.
wenn ihr nichts einreicht, dann wird diese Zuverdienstgrenze herangezogen.
diese Zuverdienstgrenze entspricht einem Brutto-Monatseinkommen von ca 1.200€, also mehr als das, darf dein Mann nicht verdienen, dann passt das mit der Beihilfe zum KBG
ich denke nicht; diese 16.200 sind dann eben die Zuverdienstgrenze deines Mannes.
Wenn ihr geprüft werdet, dann werden die Daten sowieso vom Finanzamt besorgt - evtl bekommt ihr dann ein Schreiben, dass ihr bestimmte Unterlagen einreichen müsst, die vielleicht noch fehlen. Aber bis dahin dauert es ja noch.
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da du die Beihilfe zum KBG beantragt hast, darf nur bis zur Zuverdienstgrenze ein Einkommen bezogen werden. Es gibt entweder die individuelle Zuverdienstgrenze (hängt vom Einkommen ab) oder die Zuverdienstgrenze von 16200 (eben dann wenn du keine Unterlagen einreichst)
Da du in einer Beziehung lebst, ist für die Zuverdienstgrenze auch das Einkommen deines Mannes/Partners wichtig. Damit diese Grenze berechnet werden kann, brauchen die KK eben Unterlagen. Reichst du nichts ein, dann wird die jährliche Zuverdienstgrenze von 16.200€ herangezogen.
Überprüft wird das Einhalten der Zuverdienstgrenze normalerweise nach 2-4 Jahren (die Daten werden hierzug vom Finanzamt übermittelt). Wird sie überschritten, dann muss ein Teil (in manchen Fällen auch das ganze KBG) wieder zurückgezahlt werden.
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ich vermute eher, dass es um das Einkommen deines Mannes geht.
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@maxi
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diese Zuverdienstgrenze entspricht einem Brutto-Monatseinkommen von ca 1.200€, also mehr als das, darf dein Mann nicht verdienen, dann passt das mit der Beihilfe zum KBG
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Wenn ihr geprüft werdet, dann werden die Daten sowieso vom Finanzamt besorgt - evtl bekommt ihr dann ein Schreiben, dass ihr bestimmte Unterlagen einreichen müsst, die vielleicht noch fehlen. Aber bis dahin dauert es ja noch.
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