Hallo,
folgende Situation. Ich Deutscher, Ex-Freundin aus Österreich. Beziehungstatus getrennt, da ein miteinander auskommen nicht möglich war. Jetzt zu meiner Frage da ich, egal wie, meine Freundin unterstützen möchte.
Im Oktober erwarten wir ein Kind und meine Ex weiß nicht mehr vor und zurück wie sie es schaffen soll. Es geht um die Finanzen.
Sie wird das Kinderbetreuungsgeld von 436 Euro bekommen. Alimente von meiner Seite aus ist eh klar. Laut ihrer Aussage sind die 436 Euro das einzige was sie bekommt. Ich habe etwas von Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gelesen. Gibt es sowas und steht es ihr zu?
Sie haut mir ständig nur die 436 Euro um die Ohren und sagt das es das einzige ist was sie bekommt. Sie ist ja vom Fach und weiß es genau. (ihre Aussage)
Verzeiht mir meine unwissende Frage, aber ich kenne mich mit dem Österreichischen Rechtssystem leider null aus.
Vielleicht hat auch jemand einen Hilfreichen Tip an wen oder was man sich wenden kann um ihr einfach nur zu helfen.
Danke Marcel
Kommentare
9,896
Wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat, dann steht ihr auch die Familienbeihilfe zu - die "muss" sie übrigens bekommen, um Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu nehmen.
Ich finde es ganz toll, dass sie offensichtlich viel Zeit mit euren Baby verbringen möchte, eventuell wäre eine kürzere Bezugsdauer in eurer Situation aber "besser", da es finanziell sonst sehr eng werden könnte..
Wo wohnt sie denn? Eventuell besteht Anspruch auf Mietbeihilfe?
5
Für ihr kommt keine kürzere Bezugsdauer in Frage da die Gefahr besteht das, das Kind sozial in der Entwicklung geschädigt werden könnte, wenn es zu früh von der Mutter weg ist. Wir haben zwar darüber geredet, aber für sie stands eh schon fest. Sie ist Sozialpädagogin.
Sie wohnt in der Gemeinde Grünburg OÖ.
Leider bin ich mit meinem Latein langsam am Ende. Mal schaun was die Zukunft bringt.
9,896
Sie soll sich mal auf der Gemeinde erkundigen, welche Unterstützungen sie zusätzlich bekommen würde!
5
1,873
Zusätzlich kann sie möglicherweise Bedarfsorientierte Mindestsicherung bei der Gemeinde beantragen (Den genauen Ortsnamen würd ich an Deiner Stelle wieder aus dem Posting löschen, das ist doch recht private Info), zwar zählt das Kinderbetreuungsgeld als Einkommen, die Familienbeihilfe aber nicht - womöglich ist da also ein "Aufstockungsbeitrag" drin.
Also insgesamt ist da im Haushalt auf jeden Fall schon mehr Geld vorhanden, als die 400irgendwas. Natürlich knapp, keine Frage. Aber letztlich, so fies das auf`s erste klingen mag - auch nicht Dein Problem, verpflichtet bist Du nur dazu, Kindesunterhalt zu zahlen, der Rest ist dann ihre eigene Verantwortung.
5
Hab auch vorgeschlagen das wir uns beraten lassen.
Naja gab dann wieder streit da ich sie quasi als dumm darstelle und nicht zuhöre.
Knapp wirds leider sehr bei ihr. Aber ich werde mich mit dem Gedanken anfreunden das meine Hilfe fehl am Platz ist.
Danke für eure Hilfe.
Finde irgendwie nichts wie ich den einen Post editieren kann. Vielleicht kann mir einer helfen.
893
naja, so wenig wird sie nicht bekommen, ich denke allerdings, dass du als Ex im Moment einfach nicht der richtige bist, ihr zu helfen - vermute, dass da einfach zuviele Emotionen im Spiel sind.
FBH für 2 Kinder: 376,10/Monat
KBG: 436,--/Monat
Beihilfe gibts für 12 Monte: 182,--/Monat
(im ersten Jahr also fast 1.000/Monat)
Unterhalt hängt natürlich vom jeweiligen Einkommen ab, Regelbedarfssatz für euer gemeinsames Kind wären zumindest 199,--/Monat und für das 13Jährige Kind 376,--/Monat (diesen Unterhalt müsste sie halt einfordern, weil der ja dem Kind zusteht und sie sowieso dazu verpflichtet ist, diesen einzufordern)
und dann kann sie noch Wohnkostenzuschuss beantragen und evtl Mindestsicherung
Geht sie jetzt arbeiten? Wenn ja, dann muss sie beim Bezug des KBG für 30 Monate aufpassen, dass die gesetzliche Karenz mit dem 2.Geburtstag des Kindes endet (bis zum 30Monat, muss sie dann mit der Zuverdienstgrenze aufpassen). Verlängert sie die Karenz bis zum 30Monat, dann muss der Arbeitgeber sie nicht wieder einstellen und sie bekommt danach nur Arbeitslosengeld, wenn sie eine gesicherte Kinderbetreuung hat.
ich finde aber auch diese Aussage, dass das Kind sozial in der Entwicklung geschädigt werden könnte, wenn es früher von der Mutter weg kommt, sehr befremdlich, gerade von einer Sozialpädagogin (die gesetzlich Karenz ist ja auh nach 2 Jahren vorbei)
Ich bin auch alleinerziehend und musste nach 1,5Jahren wieder arbeiten gehen. Und mein Kind ist ganz sicher nicht geschädigt!
5
Sie ging arbeiten und ist jetzt zu Hause. Resturlaub und dann gehts mit dem Wochengeld los. So richtig werd ich aus ihr auch nicht schlau was sie vor hat. Denn auch wenn ich was frage ist das schon falsch.
Nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gehen war auch schon mal Thema. Aber wie gesagt. Ihre Denkweise ist sehr festgefahren.
Ich belass es auch erstmal und warte ab bis sie bereit ist und sich helfen lässt. Ich als Ex bin momentan wirklich der Falsche.
77
606
@Mamii2015
Du bekommst 12 Monate kbg bzw wochenhilfe. Also wenn du schon 3 Monate Wochengeld erhalten hast, bleiben noch 9 Monate.
1,030
77