Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufendhalt für KBG & Familienbeihilfe

Hallo alle miteinander.

Wir sind grad absolut überfragt.

Anfang des Monats hab ich meine Tochter zur Welt gebracht und wir dachten, dass wir nun alle vorerst nötigen Formalitäten hinter uns gebracht hätten. Die Tage kam nun allerdings auch noch ein Brief wegen der Familienbeihilfe.

Demnach brauche ich für uns eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufendhalt, für den Schriebs fürs KBG schein ich das auch zu brauchen.
Wo bekomm ich das her?

Hintergrundinfo: Wir sind alle 3 Deutsche also Vater, Mutter und dadurch auch die hier in Linz geborene Kleine. Der Vater (30) lebt und arbeitet hier bereits seit knapp 10 Jahren, ich (27) bin seit 6 Jahren hier und habe die Zeit auch fast ununterbrochen gearbeitet bis zur Karenz. Wir leben in einer Lebensgemeinschaft. Von uns hat noch nie wer eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufendhalt verlangt... Jeder war mit unserem Personalausweis zufrieden.

Also wo bekomm ich die Bescheinigung her und haben wir irgendwelche Probleme zu befürchten, dass wir das bisher nicht hatten?

Liebe Grüße.

Kommentare

  • @Nadine0815 ich bin auch deutsche, unser Sohn wurde im Juli geboren und auch von mir wollte das Fa eine Aufenthaltsbestätiging.
    Ich lebe seit über 30 Jahren in Österreich, bin in der Schweiz geboren, in linz aufgewachsen und arbeite seit meinem Studium in wien.
    Nach Anruf beim fa reichte Ihnen der meldezettel und Kopie des Reisepass von mir und die Geburtsurkunde von meinem Sohn.3 Tage später war das Geld am Konto.
    Lg und alles Gute
  • Reisepass besitzen wir keinen, wird hoffendlich auch der Personalausweis reichen? Und ob es schlimm wär, wenn als Meldeadresse darauf noch der deutsche Hauptwohnsitz jeweils bei unseren Eltern angegeben ist? Haben in beiden Ländern je einen Hauptwohnsitz.
  • Puh.Ich würde montags gleich mal beim fa anrufen.
    Hauptwohnsitz gemeldet seid ihr in Österreich aber auch?
  • Ja seit unserem Umzug anfang April konnte ich meinem Schatz endlich mal davon überzeugen. Meldezettel ist also bei uns allen 3en vorhanden und auch in Ordnung.

    Beim Finanzamt hab ich ironischerweise schonmal angerufen die Woche, Person 1 war überfragt, steckte mich in die Warteschlange zurück und Person 2 danach meinte nach zögern nicht ganz überzeugend, dass bei der kleinen die Geburtsurkunde reicht. Überzeugt bin ich nicht.

    Da ich aber auch fürs KGB das brauch beginnt alles nochmal von vorn.
  • Wahrscheinlich in Spezialfragen die Familiensituation betreffend kompetenter als das Finanzamt:
    Familienservice des Bundesministeriums für Familien und Jugend: 0800 240 262, Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
    Nadine0815
  • Mal eine Zwischenmeldung für Neugierige:

    Am 24. haben wir einen Termin für drei Personen im Rathaus. Die rechnen da allen ernstes die kleine mit.
    Einige Papierkram müssen wir da mitnehmen und aktuelle Passfotos, von uns alle 3. XD Dachte bei Babys werden keine Passfotos genommen da sie eh zu schnell nicht mehr aussagekräftig sind...

    Solang heißt es nun erstmal warten.

    (Theoretisch hätten wir das schon innerhalb der ersten 4 Monate nach Umzug nach Österreich machen müssen, hat uns nie wer gesagt oder so einen nachweis jemals verlangt, in 10 Jahren nicht... Oo)
  • Als EU-Bürger müsst ihr euch eigentlich innerhalb von 4 Monaten eine Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. Damit regelt ihr euren Aufenthalt in Österreich. Für Kinder gilt das selbe. Und das ihr euer Kind beim Antrag stellen mitnehmen müsst ist auch gesetzlich geregelt.
    Der gesetzliche Vertreter stellt in Anwesenheit des Kindes den Antrag.
    Das müssen alle EU-Bürger welche sich in Österreich niederlassen.
  • bearbeitet 10. 09. 2015, 19:52
    Da ich das alles schon durch habe (Geburt 3/2014) hier mal eine ausführliche Auflistung für deutsche Staatsbürger, die ein Kind bekommen:

    Behördenwege

    Die Anmeldebescheinigung (Bezirkshauptmannschaft) ist zwar total sinnlos, aber manche Behörden wollen sie dann halt mal sehen.

    @Nadine0815
    Nadine0815
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