Guten Morgen Zusammen!
Nach einigen Recherchen ist klar geworden, dass der Anspruch auf Wochengeld nur besteht, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist (8W vor Entbindungstermin) Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Das Arbeitslosengeld meiner Frau endet aber ca. 1M vor Beginn der Schutzfrist. Die Frage ist nun, wie die Lage wäre, wenn wir noch einen längeren Urlaub im Ausland einschieben würden und dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Schutzfrist hinausgezögert werden würde?
Oder gäbe es andere Möglichkeiten, wie zB die freiwillige Selbstversicherung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung?
Ich hoffe ihr könnt uns den Weg durch den "Bestimmungs-Dschungel" etwas erleuchten! Danke im Voraus an alle!
Bis bald
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