Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen, das wär echt super!
Und zwar ist es so dass ich seeeeehr überraschend wieder schwanger bin. Die jetzige Karenz würde am 18.04.2016 enden, wobei das flächfällt weil der EGT der 20.04.2016 ist. Bin also 8 Wochen vorher schon im Mutterschutz.
Eigentlich wäre mein Mann ab dem 19.04.2016 4 Monate in Karenz gegangen, auf die er sich auch schon sehr gefreut hat.
Deshalb meine Frage: Darf er trotzdem im Karenz gehen? Wäre trotzdem der 19.04.2016 sein Stichtag oder müsste er mit meinem beginnenden Mutterschutz die Karenz antreten? Oder darf er durch mein vorzeitiges Ende der Karenz gar nicht gehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!! LG
Kommentare
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Du müsstest dich jetzt nur erkunden ob er früher in Karenz gehen darf zb mit Beginn deines Mutterschutzes dann keine 4 Monate sondern um die 8 Wochen dazu...
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Vielen Dank für deine Antwort! Weißt du vielleicht auch wie hoch der Wochengeldbezug wäre? 26.50/Tag? Und gilt dieser geringe Satz dann für den gesamten Mutterschutz oder nur für die Zeit in der ich eig. noch KBG beziehen würde?
Käme danach auch das einkommensabhängige Modell für uns in Frage? Ich habe bis zum letzten Tag vor Mutterschutz (30.06.2014) gearbeitet und das Dienstverhältnis ist auch noch aufrecht. Würde es sich dann aus den letzten 3 Gehältern vor Mutterschutz berechnen? Zur Zeit sind wir im 20+4 Modell.
Fragen über Fragen...... Sorry
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Du könntest beim 2. Kind das eakbg wählen. Berechnet wird es normalerweise vom Wochengeld. Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung und schaut sich dein Einkommen der letzten 3 Jahre vollen Jahre an.
In deinem Fall kommt das Baby 2016. Das heißt die gkk schaut 2015. 2014 und 2013 an.
Das heißt weiter dass in deinem Fall 2013 rangezogen wird da es ein jahr ohne kbg Bezug sein muss.
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