Hallo,
also ich war beim Amtsarzt und habe eine Bestätigung bekommen (oben steht Ärztliches Zeugnis zur Vorlage beim Sozialversicherungsträger) und darauf steht, dass jede weitere Beschäftigung aufgrund MSCHG §3 Abs 3 unbefristet bis zum Beginn der 8-Wochenfrist untersagt ist.
Habe das nun an die GKK gesendet und in Kopie an meinen Arbeitgeber.
Weiß nun wer, wie es weiter geht? Auch bzgl. vorzeigigem Wochengeld?
Danke schonmal für Erfahrungsberichte!
Kommentare
6,067
37
816
Mit der arztbestätigung geht man dann zum Gesundheitsamt des Wohnbezirks..richtig?
37
Ja, mit der Bestätigung des Gyn bin ich zum Amtsarzt gegangen und der hat mir dann das Freistellungszeugnis gegeben.
816
37
Aber hat halt gefragt, warum, wieso, die Umstände. Daher sicher besser, persönlich hinzugehen.
Ich war in Kärnten. In dem Bezirk, in dem ich arbeite.
Ja, waren ganz nett. Nix ungut oder so.