Hallo.
Ich habe eine Frage, die mir schon länger durch den Kopf geistert.
Zwar bin ich erst seit 11.08.15 Mami einer süßen Tochter, aber trotzdem. Bin nicht mehr die Jüngste ;-) mit 36 Jahren und so ein kleines Geschwisterchen für sie wäre bestimmt nicht schlecht.
Meine Frage nun:
Ich habe das einkommensabh. KBG genommen und habe vorher auch
#Wochengeld bezogen.
Karenz habe ich voraussichtlich bis 14.02.17 beantragt.
Wann müsste ich schwanger sein, um wieder Wochengeld bekommen zu können? Weiß das zufällig irgendjemand?
Innerhalb der Karenzzeit oder in dem Zeitraum wo ich KBG erhalte?
Schon mal danke danke im Voraus.
Eure Lila
Kommentare
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du bekommst dein ea-kbg bis 10.8.16 wenn du bis dahin schwanger bist und der neue Mutterschutz beginnt spätestens am 10.8.16, dann wird das eakbg um 25% erhöht für das neue Wochengeld.
wirst du vor dem 11.8.16 schwanger (also noch während des bezugs von eakbg) aber dein mutterschutz beginnt später in der karenz, dann bekommst du wie bei den pauschalmodellen als tagsatz 26,15 für das neue Wochengeld.
und wirst du nach dem 11.8.16 schwanger dann bekommst du kein wochengeld mehr, sofern du dazwischen dann nicht arbeiten gehst.
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danke mal für deine ausführliche Antwort! :-)
was wäre wenn ich die karenz verlängern würde anstatt arbeiten zu gehen?
im prinzip "muss" ich vor dem 11.8.16 schwanger werden um WOchengeld zu bekommen?
WIe wäre es dann mit dem eaKBG? Wovon wird dies dann berechnet?
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das würde mich auch interessieren
Mein Bub ist am 21.1.2015 auf die Welt gekommen.
Ich habe auch das einkommensabhängige KBG gewählt, bin aber 2 Jahre in Karenz.
Was wäre nun am "günstigsten"?- Mutterschutz bis 20.1.2016 geht sich nimma aus
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@lila79 genau wie Grad für calamarina erklärt :-)
Zwecks neuerlichen eakbg - normalerweise vom Wochengeld bzw nachdem das in dem Fall niedrig ausfällt oder gar wegfällt gibt es die günstigkeitsrechnung bis maximal 3 Jahre zurück. Es sollte also annähernd so hoch sein wie beim ersten Kind. Außer du hattest einen großen gehaltssprung kurz vor der ersten karenz (was aber eher ungewöhnlich wäre)
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Ekbg ist dann möglich sofern das ursprüngliche Dienstverhältnis noch aufrecht ist.
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ich glaube, ich habs immer noch nicht verstanden
ich habe auch eKBG im sinn, würde aber nach einem jahr wieder arbeiten wollen aber nur teilzeit. würde sich dann für eine zweite ss der bezug aus dem teilzeitgehalt errechnen oder wäre dann immer noch der "vollzeitlohn" die basis?
und noch eine frage zur karenz: wenn ich nun doch das erste jahr verlängern würde und erst nach zwei jahren wieder arbeiten gehe, dann hätte ich noch anspruch auf meinen job, würde aber in meinem 2. jahr kein geld mehr brkommen, korrekt? über wen ist man dann aber versichert, etc.?
DANKE!!!!!!
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Also angenommen die geburt von Baby1 ist am 1.1.16 und du bekommst somit ekbg Bis 31.12.16
Ab 1.1.17 gehst du wieder Teilzeit arbeiten und bist dann frisch schwanger und das 2. Baby kommt am 29.10.17
Im Normalfall wird Ekbg vom Wochengeld berechnet (80% davon) also von deinem Teilzeit Einkommen.
Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung und schaut sich maximal die letzten 3 Jahre an ob es hier ein Jahr ohne kbg Bezug gibt. In deinem Fall wäre das 2015er Jahr somit relevant und da du da vermutlich mehr verdient hast als mit Teilzeit wird das herangezogen.
Es hängt also eben alles davon ab wann das 2. Kind kommt weil maximal 3 Jahre zurück geschaut wird.
Und ja wenn du karenz verlängerst bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag bist du trotzdem Kündigungsgeschützt und hast kein Einkommen im 2. Jahr und musst dich entweder selbst versichern oder beim mann/partner mitversichern.
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Wenn du dann nämlich von 01.01.2016-31.12.2016 KBG bekommst und ab 2017 wieder arbeiten gehst aber erst 2018 schwanger wirst, kannst du auf die 3 Jahre also auf das Jahr 2015 nicht mehr zurückgreifen, sondern es wird automatisch das Jahr 2017 genommen, weil da kein KBG Bezug war.
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Nettolohn der letzten 3 vollen monate (zB aug-okt) dividiert durch die Anzahl der tage dieser monate - in dem Fall 92
Und dann mal 1,17 (wenn du normalerweise 2x sonderzahlungen bekommst - weihnachts/urlaubsgeld) bzw 1,21 wenn du mehere sonderzahlungen bekommst.
ZB netto 1000 im monat
3000/92 x 1,17. Dann gibt's 38 euro pro tag!
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@lama wenn dein Kind im April 2016 zur Welt kommt, bekommst du bis April 2017 KBG. Wenn du dann 2018 erst schwanger wirst, geht es sich bei dir eigentlich noch immer aus, dass das Jahr 2015 für die Berechnung genommen wird, weil du ja 2016 und 2017 KBG bezogen hast. Wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe.
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und stimmt, das hatt ich nicht am schirm, dass sich das eh locker ausgehen müsste. am ende kommts eh immer anders als man plant, aber mit 36 muss man da schon ein bisschen vorausschauen ...
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Wenn du den Usernamen anklickst, siehst du die Kommentare derjenigen und da du im April 2016-Thread mitschreibst, hab ich mal angenommen, dass dein Baby im April 2016 zur Welt kommt.
Ich würd auch sagen, jetzt weißt du ja, dass es sich ausgeht, wenn die Geburt des 2. Kindes im Jahr 2018 liegt, dann kann man ja versuchen zu planen. Wie es dann kommt, kannst eh nicht entscheiden.
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Danke schon mal für die Antworten!
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Meine Tochter ist am 03.07.15 geboren, ich hab auch das eKBG und bleib aber bis 02.07.17 daheim.
Wenn ich jetzt in der Karenzzeit wieder ss werde zB Ende 2016 bekomme ich kein Wochengeld weil ich ja nicht arbeiten gehe. Stimmt das?
Aber KBG bekomme ich dann schon wieder? Ist das dann ab 8 bzw.12 Wochen nach der Geburt?
Und wenn ich nach ihrem 1. Geburtstag geringfügig arbeiten gehe würde ich dann ein Wochengeld bekommen?
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dein eakbg läuft somit bis 2.7.16 - wenn du bis zu diesem Zeitpunkt schwanger wirst hast du Anspruch auf erneutes wochengeld (die Höhe hängt vom Zeitpunkt ab), wenn du erst danach schwanger wirst gibt's kein wochengeld, dafür aber das kbg ab Geburt. erneutes eakbg kannst du nur dann beziehen wenn dein 2. Kind vor dem 2.geburtstag des ersten auf die welt kommt.
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Muss man da bei der GKK irgendwie speziell Ansichten dass man das KBG ab Geburt bekommt oder ginge das dann eh automatisch?
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Das mit dem Tagsatz wär schon realistischer. Naja so genau planen ist ja auch blöd ich will ja mein Kind nicht nur wegen dem Geld.
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Bei mir ging der (finanzielle) Plan auch nicht auf. Aber das macht ja nix :-)
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Genauer: Ich bin derzeit noch bis März 2017 in Karenz (2 Jahre). Mit März 2016 endet mein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber anfrage, ob ich die Karenz auf 2,5 Jahre verlängern kann, verliere ich zwar den Kündigungsschutz, hab aber länger Zeit um erneut schwanger zu werden und das einkommensabhängige KBG erneut zu bekommen oder?
Habe heute bei der AK nachgefragt und die meinte, dass ich bis März 2017 in keinem Arbeitsverhältnis sein darf - auch nicht Teilzeit - um wieder das einkommensabhängige KBG zu bekommen. Als ich sie fragte, ob nicht die letzten drei Jahre hinzugezogen werden, für das ekakbg, meinte sie:NEIN!
Bitte um Kommentare
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d.h. ich muss innerhalb der zwei Jahre schwanger werden und darf nicht Teilzeit arbeiten?
Sorry, bin schon ganz verwirrt!
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Wenn du dazwischen arbeiten gehst wird alles vom neuen Einkommen berechnet.
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Meine Tochter ist am 25.11.2014 geboren. Habe auch das eakbg gewählt. Endete am 24.11.2015. da ich leider davor nicht schwanger geworden bin u es aktuell auch noch nicht bin, bekomm ich kein Wochengeld mehr. Aber die Möglichkeit das eaKbg zu wählen hab ich derzeit noch oder? (Bin noch in Karenz bis zum 24.11.2016. ) wann müsste mein zweites Kimd spätestens geboren werden, damit ich nochmals die eaKbg Variante wählen könnte?
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Wenn das Gesetz so bleibt (man weiß ja nie) dann muss dein neuer mutterschutz spätestens am 25.11. Beginnen
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Also stichtag (1.geb) ist der 23. April - heißt das, dass die 3 Monate vor diesem Tag zur Berechnung herangezogen werden??
Warum ich das so genau wissen will ist folgendes: mein Mann ist Maler und momentan normal angestellt. Für den Fall, dass er im Februar oder März "stempeln" geschickt wird, ist ja dann die Berechnungsgrundlage um einiges niedriger als sonst. Deshalb meine Frage.
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Für väter: 80 Prozent eines fiktiv berechneten Wochengeldes; statt auf den Beginn der Schutzfrist wird beim Vater auf einen achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes abgestellt. Zusätzlich führt die Krankenkasse eine Günstigkeitsrechnung durch (also die letzten 3 jahre)
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Vielen Dank!! Und ab wann bzw bis spätestens wann muss/kann mein Mann den Antrag auf KBG ausfüllen?
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